Hallo!
Auch dies ist nicht zulässig, in Hessen gelten weiterhin Ausnahmen nur für Lfst, Zent. Lst und ELW 3 bzw. nach neuer Norm ELF-2 !
Man ( HmdI ) tut sich selbst schwer damit, ein HfG in einer Lade/u. Besprechungseinrichtung mit einer Außenantenne am Fahrzeug betreiben zu dürfen, gab auch schon Verwirrung und Anmahnungen, von Seiten des Herrn S. aus W. in H. !
Alles andere wäre nicht zulässig.
MfG




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