Hi

laut FwDV 7 können Atemschutzgeräteträger Schmuck anbehalten so lange dieser den dichten Sitz der Maske nicht verhindert. So dokumentiert jedenfalls der AFKzV. Dort heißt es:

Das Verbot des Tragens von Körperschmuck (Piercing) ist zum Schutz der Feuerwehran-gehörigen bewusst aufgenommen worden, um Verletzungen und Gefährdungen zu ver-meiden.Das Verbot besteht dann, wenn der Dichtsitz oder die sichere Funktion des Ateman-schlusses gefährdet wird oder wenn Verletzungsgefahr beim An- bzw. Ablegen des Atem-anschlusses besteht. Es darf daraus kein generelles Verbot für das Tragen von Körper-schmuck im Feuerwehreinsatz abgeleitet werden.


Dennoch sollte der Schmuck lieber abbleiben.

MfG FM6