Zitat Zitat von alarma
Aber mit dem §35 wird der Nutzer (wie richtig geschrieben) teilweise von der STVO befreit. Nicht jedoch von der STVZO !
Somit muss das Fahrzeug das der "Befreite" benutzt noch immer der STVZO entsprechen. --> keine Belechtung im Dachaufsetzer
Wenn du das teilweise wegläßt stimmts komplett :-)