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Thema: Sanitätsausblindung -> Lehrinhalt, Qualifikation

  1. #1
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    Sanitätsausblindung -> Lehrinhalt, Qualifikation

    Hallo Forum,
    ich werde demnächst meine Sanitätsausblindung beim brk antreten (52 Stunden)
    Nun wollte ich von euch einmal wissen, was für Lehrinhalte mich erwarten, und welche qualifikationen ich danach habe (san a, b???)
    kann mir jemand von euch ein oder mehrere gute Bücher empfehlen?
    Ach ja, ab wann darf man denn dann (in by) auf dem rtw/ktw mitfahren?

    So, vile fragen...

    Danke euch, bis denn
    Firefighter_159

  2. #2
    Wasserwachtler Gast
    Hallo,

    hier was man machen muss

    San A:

    http://www.brk.de/praesidium/a-z/san...ng/stufeA.html

    San B.

    http://www.brk.de/praesidium/a-z/san...ng/stufeB.html

    Noch was das ganze ist nicht sonderlich schwierig!! Man muss nur gut aufpassen dann schafft man das auch!! Es gibt einen anfangstest hier wird alles über erste Hilfe abgefragt!!

    KTW darf man teils schon ab 16 mitfahren!! RTW erst ab 18!!

  3. #3
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    Original geschrieben von Wasserwachtler

    KTW darf man teils schon ab 16 mitfahren!! RTW erst ab 18!!
    darf man nicht schon mit 17 als dritter Mann auf´m RTW mitfahren?
    Wie alt muss man sein um diese zwei Kurse zu machen?

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  4. #4
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    Fürs RTW mitfahren gibt es in Bayern keine eindeutige Regelung, kommt auf den Kreisverband an. Manche sagen erst ab 18, andere sagen auch schon mit 17 oder 16 solange das Jugendschutzgesetz eingehalten wird.

    SAN-Kurs beim BRK offiziell ab 16, in meinen Kursen sitzen aber auch schon welche mit 14, kommt auch auf den KV an.

  5. #5
    rescuebrain Gast
    hi,

    zum thema praktika: also bei uns ist KTW ab 16, RTW ab 18.

    Ich würde dir raten nach den beiden kursen erstmal KTW zu fahren. das bnringt sicherheit in umgang mit material und patienten. zumal lernste die leute auf der wache kennen (jdf. wars bei mir so).
    und dann erst RTW, ist wirklich sinnvoll ich sprech da aus erfahrung.

    also alles gute!!

    mfg

    jan

  6. #6
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    Hallo,

    ich habs genauso gemacht. Bin bis zu meinem 20. lebensjahr nur KTW gefahren.

    Beim KTW wirst du auch langsam an das schauer erregende das du auf´m RTW erlebst langsam hingeführt.

    Beim RTW kanns dir z. B. passieren, dass du gleich bei deinem ersten Einsatz an eine total entstellte Person hinkommst.

    Hingegen beim KTW kann es zwar auch mal sein wenn kein RTW zur Verfügung steht, dass du einen Notfalleinsatz fährst, aber das Risiko dass gleich dein erster Einsatz ein Notfall ist, ist sehr gering. Unser KTW fährt höchstens 5 Notfalleinsätze im Jahr!

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  7. #7
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    Hallo@all,

    was mich jetzt etwas irritiert wir sprechen hier vom Leuten mit SAN A B. Was bitte hat San A B mit RD zu tun?

    Also mir ist eigentlich im moment keine RW bekannt wo wir Leute mit SAN A B weder auf RTW noch auf KTW als dritte haben.

    Ich persönlich finde es ja auch gar nicht so schlecht. Da die jungen leute so RD unbelastet in den RDH Kurs gehen. Was einiges an Vorteilen bringt, zumindest aus meiner Sicht.

    Wenn wir uns ehrlich sind ist SAN A B erweiterung der Ersten Hilfe! Und was bringt mir ein SAN A B bei einem Vu wenn er nur da steht und schaut. Da gibts dann nur dumme Sprüche von den Schaulistgen. Wie z.b. "schaut mal da liegen noch 2 rum und der steht dort und schaut dumm"

    Also ich persönlich finde es für keinen der Beteiligten für einen Vorteil wenn man mit SAN A B als dritter Mitfährt.



    Gruß
    Chris

  8. #8
    Wasserwachtler Gast
    Also bei uns fahren viele von der WW auch beim RD mit!! Die meisten haben bloß San A B!! Man lernt ja im RD!! Um so länger man dabei ist um so mehr Erfahrung bekommt man. Also ich finde durch aus, dass Leute mit San A B im RD mitfahren können!

  9. #9
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    Aber habt ihr euch dann schon mal gedanken gemacht warum es den RDH Kurs gibt? Was daran Sinnvoll ist den erst zu durchlaufen?

    Und warum das Wachpraktikum erst nach dem RDH ist?
    Also unsere Ausbilder hier im RDH sind da immer gar net so glücklich wenn da leute mit drin sitzen und dann sagen: Aber auf der Wache XY machen wir das so!

    Gruß Chris

  10. #10
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    Tja da macht das BRK einen strick durch die Rechnung am Prüfungstag muss der Prüfling 17 sein.

    Und ich finde es auch genau wie Bogg was machen die da?


    MFG
    Chris

    @Wasserwachtler bist du schon RDH?

  11. #11
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    Mindestalter

    Soweit ich weiß, wird das Mindestalter im bayr. RD-Gesetz genau geregelt.

    KTW: Mindestalter 16 Jahre
    RTW: Mindestalter 17 Jahre

    Was auch sinnvoll ist, da man die RS-Ausbildung mit 17 Jahren beginnen darf und man sich dadurch im Vorfeld schon einen kleinen Einblick verschaffen kann.

    Nichtsdestotrotz kann der Verband das Mindestalter frei bestimmen, solange er sich an das Gesetz hält.

  12. #12
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    Hallo, erstmal danke für die vielen Antworten.
    Mich würde noch interessieren, was (nach san a,b) man im Rettungsdiensthelfer Kurs alles lernt, und wieviel Stunden und zeitlicher Aufwand das sind?
    Welche Qualifikation hat man dann?

    MFG Firefighter_159

  13. #13
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    Original geschrieben von Firefighter_159
    Welche Qualifikation hat man dann?
    Nachdem du den Lehrgang erfolgreich absolviert hast bist du Rettungshelfer!

  14. #14
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    Für den RH mußt Du den San-Lehrgang komplett besuchen, hieß früher mal San A,B und C. Mittlerweile hat man das bei uns im Landesverband umgetauft, die alte San A,B und C Ausbildung ist jetzt San A und B, und der Teil C ist jetzt ein Lehrgang in dem Man(n) auf den Rettungsdienst vorbereitet wird. Er umfaßt 24 Std. und es wird unter anderem 12 Std. "Soziale Kompetenz" unterrichtet und den meisten Teil diesen Unterrichtsteils muß von einem Lehrrettungsassistenten (LRA) unterrichtet werden.

    Eine andere Variante ist den Fachlehrgang Rettungsdienst (theoretischer Teil des RS) und das Rettungswachenpraktikum.

  15. #15
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    Sanitätshelferausbildung

    Hallo zusammen...!

    Die SanH- Ausbildung ist von Bundesland zu Bundesland und von HiOrg zu HiOrg unterschiedlich.
    Bei uns (in Niedersachsen bei der JUH) gibt es eine Unterteilung in San A, San B usw. nicht. Das heißt einfach Sanitätshelfer und fertig. Die Ausbildung umfasst min. 60 Std. Wobei es auch hier regionale Unterschiede geben kann.
    Als Sanitätshelfer darf man dann auch als 3. Mann auf RTW oder KTW mitfahren (ab 18 Jahren). Auch bei der Altersbeschränkung gibt es Unterschiede.

    Eine pauschale Aussage zu Inhalten, Ausbildungsdauer und anschließenden Berechtigungen kann man nicht treffen. Dafür sind einfach die Unterschiede zwischen den HiOrgs zu groß.

    Grüßend...
    LEITSTELLE, ALARMIEREN SIE SO LANGE, BIS ICH STOPP SAGE!

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