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Thema: Hat unser Drehleitermaschinist sich Strafbar gemacht?

  1. #16
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    Danke!!!

    Ihr anderen könnt trotzdem noch mehr antworten schreiben, dass ich dass dann auch bestätigt bekomme.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  2. #17
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    kann mir kaum vorstellen das der rechtfertigende Notstand greift, da
    1. Zuviele Maschinisten vorher schon rausgefahren sind.
    2. gibt der rechtfertigende Notstand an das du vorher weißt was ist. dadurch das er vorher nicht wußte das ein menschenleben in gefahr ist, kann er diesen grund auch nicht anführen ...
    und was wäre wenn zählt nicht.


    § 34 StGB

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #18
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    Hallo Alex,

    ich sehe das nach wie vor so, dass hier der rechtfertignde Notstand greift, weil eben kein Fahrer mehr da war. Und da kann der DL-Maschinist nix für, das liegt im Verantwotzungsbereich der Wehrführung/des Einsatzleiters und müsste somit als Organisationsverschulden laufen.
    Ganz davon abgesehen, eigentlich hat der Maschinist ja den entsprechenden Führerschein gemacht, und damit seine Fertigkeiten unter Beweis gestellt, soll heissen, dass er unstrittig in der Lage ist einen LKW zu beherrschen. Und ausserdem gibt es ja die Möglichkeit, dass trotz Führerscheinsperre/-entzug beruflich trotzdem weiter gefahren werden darf...
    Ganz davon ab: bei jedem Brand, zumindest in bewohnten Gebäuden, ist so lange von Menschen in Gefahr auszugehen bis das Gegenteil festgestellt ist.

    Wir haben bei uns auch die Situation, dass nicht immer ein Fahrer mit LKW-FS verfügbar ist. Sollte es dabei um einen Einsatz gehen wo Menschenleben in Gefahr zu vermuten sind (Brand/VU P-Klemm) würde ich jederzeit auch ohne entsprechnden FS unseren Tanker fahren, allerdings nur zur Einsatzstelle, nicht zurück. Ganz anders natürlich bei Wasser im Keller oder einer Ölspur. Im Regelfall wird die Hilfeleistung durch die Alarmierung der nächsten Wehr mit entsprechender Ausrüstung unverantwortlich/lebensgefährlich lange verzögert. (Ggf. könnte man sogar die unterlassene Hilfeleistung bzw. die Garantenstellung in Betracht ziehen, wenn man in einem solchen Fall nicht ausrückt!)

    Aber warum schreibe ich das alles hier, schliesslich ist man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand...

    MfG

    brause

  4. #19
    PePPy Gast
    Also die Polizei wird wohl kaum an der Einsatzstelle die anderen Einsatzkräfte kontrollieren... Ich fand es so richtig wie es gemacht worden ist - meine Meinung!

    Gruß
    PePPy

  5. #20
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    Hi

    soviel ich weiß dürfte ihm nichts passieren.
    Er hat zwar vorher nicht gewusst dass Menschenleben in Gefahr sind wie du (Alex22) geschrieben hast - allerdings war das Eigentum des betroffenen in Gefahr. Den Auszug aus dem StGB hast du ja schon geschrieben! Da steht nicht nur drin dass Menschenleben alleine zählen!!
    Eigentum retten/schützen = ebenfalls "hoheitliche" Aufgabe!

    Flo

  6. #21
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    naja wetten würde ich nicht ...
    im endefekt liegt es immer in der Entscheidung des Gerichts wie es etwaige Paragraphen auslegt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #22
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    Beide Antworten sind richtig. Er hat sich zunächst einmal Strafbar gemacht. Er durfte das Fahrzeug nicht ohne gültigen Führerschein im öffentlichen Staßenverkehr bewegen.

    Aber: Es gibt eben noch den rechtfertigen Notstand. Der eine an sich Strafbare Handlung eben rechtfertigt.

    Recht wird aber nicht vorgelesen sondern gesprochen. Das macht der Richter. Dieser hat also letztendlich zu entscheiden ob eine Tat (in einem ganz bestimmten zusammenhang) gerechtvertigt war.

    Meiner Meinung nach war das unerlaubte Führen klar gerechtfertigt.

    Ein sog. org. Verschulden sehe ich hier auch nicht. Außer es ist zu beweisen, das der Zug-/ Gruppenführer der vorausfahrenden Einheit hätte wissen müssen, dass nachfolgend keine Maschis mehr zur Verfügung standen.

    Gruß Nero
    Geändert von Nero (07.01.2004 um 15:44 Uhr)

  8. #23
    DaniULM Gast
    Hallo,

    genau diese Problematik wurde vor einiger Zeit auch im feuerwehr.de-Forum diskutiert, ich muss mal schauen ob ich den Thread noch finde.

    Grundsätzlich ist es nun mal so dass es schlichtweg verboten ist, ohne gültige Fahrerlaubnis (sei es durch Entzug derselben oder nicht für den entsprechenden Fahrzeugtyp) ein KFz zu führen.

    Bevor man sich jetzt da nach §34 StGB (rechtfertigender Notstand) was zusammenbasteln kann muss aber so einiges erfüllt sein:

    - Gibt's jemand anderes, der Fahren kann aber kein MA ist?
    - LKW-Fahrer, Bauer (je nach geografischer Lage :-) ) anhalten, damit dieser das Fzg zur Einsatzstelle fährt. Tut dieser das nicht -> sein Problem -> strafbar, unterlassene Hilfeleistung.
    - Weiterhin besteht immer die Möglichkeit, eben die nächstliegende DLK zu alarmieren, es wäre auch denkbar z.B. mit dem MTW einen Fahrer von der Einsatzstelle zum GH zu holen.
    - unabhängig vom Führerschein-Problem - gerade als DLK-verwöhnte Wehr (rechne mich auch dazu) darf man sich ruhig mal an die tragbaren Leitern, die auf den LFs verschimmeln erinnern - mit den Schieb- und Steckleitern kommt man auch ganz schön weit - hätten diese z.B. zur Menschenrettung ausgereicht und ich baue Mist auf der DLK-Anfahrt - entlastet mich dann nicht unbedingt bei einer eventuellen Strafverfolgung.

    Also mir persönlich wäre das ein viel zu heißes Eisen, diesen Schuh würde ich mir nicht anziehen (abgesehen davon, dass ich mir die Problematik zum Glück nicht stellt :-) ), zwar wird wenn alles gut geht kein Hahn danach krähen, aber wenn doch was passiert, was man nie ausschließen kann wäre nicht nur ich dran sondern auch z.B. der Kommandant (Verletzung der Aufsichtspflicht).

    Die Strafverfolger haben hinterher viiiiel Zeit, die ganze Sachlage auseinanderzupflücken, und die werden sie auch nutzen.

  9. #24
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    Diese Frage mit der Anhängeleiter muss man sich bei uns nicht stellen. Wir haben keine. Und die Steckleiter auf´m LF und auf´m TLF hätten niemals ausgereicht.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  10. #25
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    Na ja. Die Frage dürfte doch nun beantwortet sein. Wer etwas tut das Strafbar ist, muß im schlimmsten Falle damit rechnen, dass geprüft wird ob dieses Staffrei bleibt. Egal ob nun Notstand, Nothilfe oder Notwehr.

    Hau ich jemandem auf die Nase, weil er mich um meine Geldbörse "bittet," mach ich mich zunächst einer Körperverletztung schuldig. Zeigt der mich an oder fängt die Staatsanwaltschaft sonstwie an zu ermitteln, muß ich eben Nachweisen, dass ich mich in einer Notlage befand und ich mich gemäß der "Verhältnismäßigkeit der Mittel" zur Wehr gesetzt habe. Ist das der Fall gehe ich Straffrei aus.

    gruß Nero

  11. #26
    feuerwehrzwerg112 Gast

    fahren oder nicht fahren....

    Moin!

    also ich fand es vollkommen richtig das er gefahren ist! Und ihm wurde ja dem Führerschein abgenommen weil er zu schnell gefahren ist! und nicht wegen alkohol oder anderen Drogen!

    Aber ich würde es schon lächerlich finden! er hatte ja nix böswilliges vor sondern nur menschenleben retten... und dann sollte man auch bei eriner menschen rettung die "sonderrechte " in anspruch nehmen.....

    naja meine meinung

  12. #27
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    Hallo,

    mich würde es einfach mal interressieren, ob der Einsatzleiter vorher davon gewusst hat, das er keinen FS mehr hat. Insofern ja, würde ich sagen hat er sich dann genauso strafbar gemacht wie der ohne FS.

    Du schreibst auch, das du auch Drehleitermaschinist bist/warst. Demzufolge frag ich mcih doch, wieso nicht jemand anderes GrFü auf dem ersten Fahrzeug gefahren ist und du nicht die Drehleiter?
    MkG Tom

  13. #28
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    Ich war vor meiner Zeit als GF DL-Maschinist. Ganz einfache Antwort warum ich nicht Drehleitermaschinist war. Ich bin kurz nach dem Alarm mit dem ersten Fahrzeug (LF 16/12) rausgefahren! Konnte ich zu diesem Zeitpunkt wissen dass kein Drehleitermaschinist mehr nachkommt? Ich würde eindeutig sagen NEIN!

    Unser Einsatzleiter hat gewusst dass dieser Maschinist zur Zeit keinen Führerschein mehr hatte, aber konnte der Einsatzleiter wissen dass derjenige Maschinist auf der Drehleiter macht wenn er kommt? NEIN! Unser Einsatzleiter ist ca. 20 Sekunden nach uns (LF 16/12) mit seinem KdoF rausgefahren, und die DL erst ca. 3 (!)Minuten später! (Jetzt fragt sich der ein oder andere Sicherlich warum die DL nicht schneller rausgekommen ist, ganz einfach Antwort weil gewartet wurde ob noch ein Drehleitermaschinist kommt.

    Jetzt hätte der ein oder andere wieder sagen können warum der Maschinist des TLF 16/12 oder des 24/50 nicht mit der DL gefahren ist. Auch ganz einfach, weil es in einer ländlichen Gegend war in der die Wasserversorgung nicht genügend gesichert ist, und bekanntlich das TLF ein Wasserführendes Fahrzeug ist und auch dringend benötigt wird.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  14. #29
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    Stimmt schon, das du das nicht wissen konntest.

    Nur in diesem Fall muss der Einsatzleiter sagen, Halt, die DL muss auch mit, da muss jemand anders GrFü auf dem LF fahren. Fertig aus.

    Und das mit dem TLF ist auch, naja, ne wage ausrede. Bei nem LF16/12 hab ich 1200l Wasser dabei, das reicht erstmal nen paar Mnuten, in dieser Zeit hätte man WV aufbauen können/aufs TLF warten können.

    So wie mir das scheint seit ihr ne Stützpunktwehr. Also habt ihr, auch wenn nur ansatzweise ne Art "Ausrückeplan", also wer macht was wenns rausgeht. In so einem Falle muss vorher geklärt werden, wenn jemand keinen FS mehr hat das der ne andre Position macht bzw. einer mit DL-Lehrgang diese auch fährt.
    MkG Tom

  15. #30
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    Ja richtig, wir sind Stützpunktwehr. Wir haben auch vorher zwei andere mit DL-Maschinisten Prüfung für den einen ohne FS (der is der zuverlässigste von allen, deshalb zwei) bestimmt, aber wenn keiner kommt, was willst du machen.

    Es läuft eben nicht immer alles so ab wie es sein sollte. Ist bestimmt bei euch auch schon vorgekommen!

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

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