Was erzählt ihr denn alle von CE ??
CE = Führerschein C (LKW) + Anhänger
benötigt man CE um die Drehleiter fahren zu dürfen oder verwechselt ihr das mit C1 (kleinerer LKW)?
Was erzählt ihr denn alle von CE ??
CE = Führerschein C (LKW) + Anhänger
benötigt man CE um die Drehleiter fahren zu dürfen oder verwechselt ihr das mit C1 (kleinerer LKW)?
Ist schon richtig, CE= mit Anhänger.
CE deshalb, wenn du einen fahrbaren Generator oder einen Lichtmast anhängen willst, dann fährst du ja mit Hänger.
Gruß Stefan!
Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!
Aber auch nur wenn dieser Anhänger mehr als 750 kg wiegt. Weiterhin darf man ohne E einen Anhänger fahren, dessen Gesamtgewicht die Zuladung des Zugfahrzeuges nicht überschreitet....
Ehrlich? Wo kann ich das nachlesen?
Gruß Stefan!
Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!
Hallo!
Auf der Rückseite des neuen EU-Führersscheins!
MfG
I believe on Digitalfunk
Moin moin,
meines Wissens darf der Anhänger sogar 3,5 t wiegen. Zumindest war das beim alten Dreier so. Dort durfte man Gespanne bis 12 t fahren, solang die Zugmaschine nicht schwerer als 7,5 t ist.
Servus!
@ Mr. Blaulicht
Das gibts beim neuen FE-Recht nicht mehr, ausser du lässt den alten grauen oder rosa FS in den neuen EU-FS umschreiben (Besitzstandwahrung). Der alte Dreier entspricht dem neuen C1E.
Der alte Zweier dem neuen CE.
Erster Satz vollkommen richtig, zweiter Satz stimmt nicht!PeterOs Aber auch nur wenn dieser Anhänger mehr als 750 kg wiegt. Weiterhin darf man ohne E einen Anhänger fahren, dessen Gesamtgewicht die Zuladung des Zugfahrzeuges nicht überschreitet....
Beim neuen C darf der Anhänger nicht mehr als 750 kg zG (zul. Gesamtmasse, füher zul Geamtgewicht zgG) wiegen. Wiegt er mehr, ist CE erforderlich. C1 ist genau gleich, nur darf das Zugfzg nicht mehr als 7,5 t zG wiegen.
Du verwechselst das mit der Klasse B. Da gibt es diese Ausnahmeregel.
Klasse B:
Kfz bis 3,5 t zG und Anhänger bis 750 kg zG oder die zul. Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten und die Kombination (PKW+Anhänger) darf insgesamt nicht mehr als 3,5 t wiegen.
Für alle anderen Kombinationen ist BE bzw die entsprechende größere FE-Klasse erforderlich.
Dies gilt für jene, die die FE neu erwerben.
Tauscht man den "alten" FS gegen den "neuen" um, darf man weiterhin das fahren wie mit dem "alten" (Besitzstandwahrung).
Das steht dann auf der Rückseite des EU-FS.
Gruß telemanne!
Hallo,
wie kann es denn sein das alle C/CE - Maschinisten auf dem ersten Fahrzeug sitzen ? Bei uns wird imm ganz kurz abgesprochen wer welches Auto fährt. Bei Wohnungsbrand fährt die Leiter zusammen mit dem TLF raus, d.h. der zweite CE Maschinist, der ankommt ist grundsätzlich erstmal Fahrer der DL.
Dabei ist es erstmal unerheblich ob er DL-MA ist, wenn natürlich ein DL-MA gleichzeitig da ist übernimmt er die DL. So ist aber sichergestellt das die DL immer mitkommt. Nach Lage entscheidet unsrere Hausbesatzung (beide CE, DL-MA, BM bzw. Zf) wer welches Auto fährt.
Ich stand schon mal selber vor einem ähnlichen Problem. Gemeldet war ein einfacher Mülltonnenbrand, bin auf dem Weg zum GH an der ESt vorbeigekommen. Flammen schlugen schon an der Hauswand hoch, geöffnete Fenster waren zu sehen. Am Gerätehaus angekommen, keine Socke da (es war Kirmes dort bunter Abend) also umgezogen TLF startklar gemacht sprich Ladung ab, Motor an, Luft aufgepumpt , FMS gedrückt, dann nach hinten PA geschultert , noch immer keiner zu sehen. Also PA wieder ab, LSt angefunkt mit Bitte um Alarmstufenerhöhung.
Weitere Minuten vergingen in denen keiner kam, dann habe ich das TLF wieder aus gemacht und bin alleine mit dem LF 8 leicht zu Einsatzstelle gefahren. Unterwegs habe ich dann nochmal der LST bescheid gesagt und die haben eine weitere Schleife hinzualarmiert. Dieses Gefühl ist ganz schön beschissen.
Ich würde es trotzdem nicht riskieren, ein Auto zu bewegen für das isch keinen FS habe (Notstand hin oder her, Sonderrechte hin oder her) Bei einem absoluten Fall von Menschenleben in Gefahr würde ich das tun - ich bin schon 7.5 Tonner gefahren, alles kein Problem und viel größer ist unser TLF auch nicht. Aber ich kann das nicht pauschal sagen, ich würde das für mich von Fall zu Fall entscheiden.
@Mr.Blaulicht:
Stimmt so nicht ganz. Mit dem C1E dürfen Gespanne bis zu 12t gefahren werden, bei der alten Klasse 3 darfst Du bis 18,75 t fahren (LKW 7,5 t plus Anhänger, der bei durchgehender Bremsanlage das 1,5fache Gewicht des LKW haben darf)
Andreas
Das muss dann aber schon eine ältere Klasse Drei sein. Durch Umschreiben auf den neuen EU-Führerschein darf nämlich die Befugnis zum Führen von Fahrzeugen nicht eingeschränkt werden.
Was heißt ältere Klasse 3. Gemeint ist die ganz normale Klasse 3, die vor der Einführung der neuen FS-Klassen ausgestellt wurde. Aus diesem Grund haben auch umgeschriebene Führerscheine in Spalte 12 beim C1E eine entprechende Eintragung, damit es eben keine Einschränkung gibt.
Andreas
in der Aktuellen Ausgabe des Feuerwehr-Magazins gibts einen interessanten Artikel auf den seiten 54 und 55 der lautet: "Alarmfahrt ohne Führerschein"
ist vielleicht hilfreich/lesenwert und passt zum Thema :-)
(FeuerwehrMagazin 02/04)
ich zitiere einen Teil in dem es um ein LF8 geht, also auch was großes ;-): "Ebenso wäre es auch einem Feuerwehrmann mit Klasse C erlaubt, der zur Zeit Fahrverbot hat." S. 54 unten rechts
hast du die einschränkungen dazu auch gelesen?
vor allem die geschichte mit den leuten die im ersten Fz rausfuhren und das zweite fahren hätten dürfen wird dann den herrn staatsanwalt interessieren...
...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...
hab ich gelesen aber wenn höchste eile geboten ist kannst du ja schlecht eins der anderen fahrzeugen zurückpfeifen was schonauf halben weg ist.
aber war ja nur ein hinweis.
ist die sache eigentlich zur Anezige gekommen?
Hallo zusammen !
Alle an der Diskussion Beteiligten bitte mal das aktuellste Feuerwehr-Magazin lesen, da sind alle aufgeworfenen Frage im Detail behandelt !
Sollten noch Fragen zum konkreten Einzelfall bestehen, stehe ich gerne zur juristischen Aufarbeitung zur Verfügung !
Grüße
Michael
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