es kommt sogar noch mehr dazu ...
jenachdem was er für einsätze angab noch
StGB
§ 145d Vortäuschen einer straftat.
§ 317 Störung von Kommunkationsanlagen.

ich glaub da ist euer verstoß gegen das TKG noch harmlos *g*
Also der wird schon mit ner Freiheitsstrafe aus der sache kommen.