Hi,

in Hessen ist das folgendermassen geregelt:


Auszug aus dem Funkrufnamenkatalog des Landes Hessen:
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Wie werden Funkrufnamen für Handsprechfunkgeräte im 2m-Bereich vergeben?

Soweit die Handfunkgeräte einzelnen Fahrzeugen zugeordnet sind, sind die jeweiligen Funkrufnamen der
Fahrzeuge zu verwenden. Sind auf dem Fahrzeug mehr als ein Handfunkgerät vorhanden, so sind alle
weiteren Geräte durch eine nachgestellte Zahl, beginnend mit „2“, fortlaufend zu kennzeichnen. Im
Einzellfall können, soweit von der Einsatzleitung bestimmt, auch funktionsbezogene Rufnamen verwendet
werden.
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Den Rufnamen "Florentine" gibt es in Hessen nicht !

Gruß
Ebi