Genau, und warum bei einem Auftragswert von 100.000 Euro die Bieter zwei Millionen Jahresumsatz vorweisen müssen.
Vergaberechtlich ist das alles mehr als fragwürdig.
Genau, und warum bei einem Auftragswert von 100.000 Euro die Bieter zwei Millionen Jahresumsatz vorweisen müssen.
Vergaberechtlich ist das alles mehr als fragwürdig.
Nein, das ist sicher nicht der Grund. Wenn ein Bieter etwas untaugliches liefert hat er ja den Schaden. Er muss ja viel Aufwand rein stecken und hinterher alles wieder zurück nehmen. Dafür bekommt er kein Geld. Für andere Schäden wird ja zusätzlich noch eine Haftpflichtversicherung gefordert.
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