Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Fahrzeuge mit BOS-Funk, aber ohne SoSi?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    13.03.2002
    Beiträge
    145
    Zitat Zitat von Leirbag Beitrag anzeigen
    Ach ja. Du bist also Polizist.
    Starke Kombination. Wie kommst du darauf?
    Gruß,
    Borsti

  2. #2
    Registriert seit
    06.11.2008
    Beiträge
    152
    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    Starke Kombination. Wie kommst du darauf?
    Sonderrechte sind für die Berechtigten aufgrund hoheitlicher Aufgaben (§ 35 Abs. 1, 1a StVO) sowie für Truppen des Nordatlantikpakts nicht fahrzeuggebunden, sondern personengebunden: Sie dürfen Sonderrechte also auch in anderen Fahrzeugen, besonders Privatfahrzeugen, oder als Fußgänger nutzen. Dies gilt nicht für den Rettungsdienst, für Messfahrzeuge und für Straßenbau- und Reinigungsfahrzeuge, dort sind die Sonderrechte fahrzeuggebunden.

    Und im §35 STVO heißt es:
    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    OK, bei erneutem Durchlesen habe ich die Feuerwehr vergessen. Sorry.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •