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Thema: Neues von DIGITALEM BOS Funk

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    03.07.2006
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    Zitat Zitat von Bommel Beitrag anzeigen
    in nrw muss jeder rtw ein handy haben! so steht es im gesetz. falls ihr keins auf eurem rtw habt, so ist er im rettungsdienst nicht zugelassen!
    Das Gesetz will ich sehen.

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das Gesetz will ich sehen.
    Zitat Zitat von Bommel Beitrag anzeigen
    in nrw muss jeder rtw ein handy haben! so steht es im gesetz. falls ihr keins auf eurem rtw habt, so ist er im rettungsdienst nicht zugelassen!

    kannst es dir aber gerne durchlesen, wie die ausstattung ist!

    DIN EN 1789
    Vielleicht meint er das "Gesetz"?
    Die Norm. ;-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    05.04.2004
    Beiträge
    540
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das Gesetz will ich sehen.
    http://www.dbovg.niedersachsen.de/En...200500361111+A
    Unter Punkt d) wird die aktuelle DIN EN 1789 zitiert, in des heißt, das ein Zugang zum öffentlichen Telefonnetz (für Typ B und Typ C-Fahrzeuge) möglich sein muss (entweder über Funk oder Mobiltelefon)

    Gruß
    Simon

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