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Thema: Freistellung Einsatzfall?!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo,
    Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
    Klar ist es wichtiger einen festen Job in der Tasche zu haben als regelmäsig bei JEDEM Einsatz dabei zu sein! Nur leider ist es halt, wie bei uns, eigendlich schon zwingend erforderlich, das die Dienstleistenden die in unmittelbarer Nähe des Wohnortes arbeiten - die Tagesalarmsicherheit sicherstellen können! Gerade wenn Lehrgänge wie Atemschutz absolviert wurden! Bei uns passiert zwar nicht oft etwas, aber wenn es einmal soweit sein sollte fände ich es vom Arbeitgeber eigendlich schon gut wenn er uns freistellt! Könnte ja auch sein Haus sein das gerade in Flammen steht ;-)
    mfg Flo

  2. #2
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    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
    Klar ist es wichtiger einen festen Job in der Tasche zu haben als regelmäsig bei JEDEM Einsatz dabei zu sein! Nur leider ist es halt, wie bei uns, eigendlich schon zwingend erforderlich, das die Dienstleistenden die in unmittelbarer Nähe des Wohnortes arbeiten - die Tagesalarmsicherheit sicherstellen können! Gerade wenn Lehrgänge wie Atemschutz absolviert wurden! Bei uns passiert zwar nicht oft etwas, aber wenn es einmal soweit sein sollte fände ich es vom Arbeitgeber eigendlich schon gut wenn er uns freistellt! Könnte ja auch sein Haus sein das gerade in Flammen steht ;-)
    mfg Flo
    Siehst Du, noch ein Argument was notfalls hilft. Es kommt nicht oft vor. Also sag Ihm wie gering die Wahrscheinlichkeit ist, dass Du Tagsüber von der Arbeit weg musst.
    Darf ich fragen wie alt Du bist? Noch Azubi? Und in was für einer Branche?

  3. #3
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    Zitat Zitat von Gismo Beitrag anzeigen
    Darf ich fragen wie alt Du bist? Noch Azubi? Und in was für einer Branche?
    Hallo,
    ich bin 18 Jahre alt und noch Azubi! Arbeiten tuh ich als Zerspanungsmechaniker in einem Formenbau! Das mit Azubi hat bei uns aber nichts zu sagen, da die anderen Azubis vor mir auch freigestellt wurden! Die haben das Schriftstück leider nicht mehr und das Büro will mir keins zeigen ;-)
    Mfg Flo

  4. #4
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    Also ich bin auch noch Azubi und habe bisher auch immer ohne Probleme die Freistellung zu Lehrgängen bekommen. Für Tageseinsätze arbeite ich zu weit weg, aber ich habe mich erkundigt, wie es gehandhabt, wenn ich nachts nen längeren einsatz habe... Darf entsprechend später kommen.

    Es wurde auch bei mir auf den Schriftkram mit dem Verdienstaufall verzichtet. Vermutlich schon deswegen, weil das Azubigehalt eh so gering ist :-D
    Also ich würde mich davon nicht einschüchtern lassen^^

  5. #5
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    Bei Auszubildenden ist allerdings auch darauf zu achten, dass die Anzahl der (Ausbildungs-)Stunden nicht unterschritten werden.

  6. #6
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    "Vermutlich schon deswegen, weil das Azubigehalt eh so gering ist :-D"

    Es gibt bestimmt Chefs, die die Azubis dann knallhart als Gesellen abrechnen würden ;-)

    "Bei Auszubildenden ist allerdings auch darauf zu achten, dass die Anzahl der (Ausbildungs-)Stunden nicht unterschritten werden."

    Hm, wüsste gar nicht, dass bei mir die Ausbildungsstunden vertraglich festgelegt sind.. Nur eben die wöchentliche Arbeitszeit! (Und es ist ja eigtl. zum Glück auch eher selten, dass vormittags mal nen größerer Einsatz ist!)

    Mfg.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Hm, wüsste gar nicht, dass bei mir die Ausbildungsstunden vertraglich festgelegt sind.. Nur eben die wöchentliche Arbeitszeit! (Und es ist ja eigtl. zum Glück auch eher selten, dass vormittags mal nen größerer Einsatz ist!)

    Mfg.
    Ich meinte das auch eher auf die Fehltage bezogen. Wenn Du einmal die Wochen wegen einem FW-Einsatz nicht zur Arbeit kommst, kann sien, dass Du nicht die erforderlichen Stunden für die praktische Ausbildung zusammen bekommst. Und damit gäbe es dann keinen Abschluss.

    Ob das bei IHK-Berufen so ist, weiß ich nicht mit Sicherheit, aber in der Krankenpflege ist das so9...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Normalerweise, gehst Du als Angehöriger einer Hiorg, und setzt dein Chef darüber in Kenntnis das Du im Einsatzfall, von der Arbeit freigestellt werden möchtest/müsstest/es ganz toll wäre wenn es funktionieren würde, und dann sollte es reichen.

    Zu meiner aktiven DRK-Zeit, wurde dem Arbeitsgeber meist nach einer Woche, nach dem Eintritt, ein Brief geschickt, wo darauf hingewiesen wurde, das der aktive nach div., Gesetzen im Einsatzfall frei zu stellen ist.

    Jetzt bin ich in der Feuerwehr, und habe bei meiner Einstellung, und bei meinem Fuhrparkleiter darauf hingewiesen, das es vorkommen könnte, das wenn ich im Einsatz bin Später, wenn es ganz schlimm sein sollte evt.,gar nicht komme.
    Da hat mein Arbeitgeber den Spieß ein wenig um gedreht, und mich zur Brandschutzausbildung, und einhaltung der Brandschutzmaßnahmen in die Pflicht genommen.

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