STOP.
Wenn da noch Nötigung, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, Amtsanmaßung dazukommt, überschreitet die Tat schnell die 20 Euro. Dann bist du ganz schnell den Lappen los, und das zu recht.
PS: Die 20 Euro gelten aber auch nur, wenn man mit einem Fahrzeug, dass offiziell mit Sondersignal ausgerüstet ist/sein darf unnötig mit eingeschalteter Sondersignalanlage durch die Gegend fährt. Bei Privat-KFZ greifen die 20 Euro nicht!!!
Leute die unbedingt mit nen Blaulicht aufm Dach rumfahren müssen und Frontblitzer und jeden scheiß sind die totalen Profilneurotiker die gehören sich in behandlung in BZK.
Es geth eigentlich nur darum ob es erlaub ist oder nicht erlaubt ist...
und wie man das blaulicht bwz das gelblicht legal benutzen kann
Ein zugelassenes Gelblicht ist zum Absichern er Unfallstelle bei ausgschaltetem Motor 100%ig legal!
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