Die diversen TR-BOS sind teilweise unter http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/index-funk.htm zu finden.
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Die diversen TR-BOS sind teilweise unter http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/index-funk.htm zu finden.
Hi, Leute!
Ich wollte mich eigentlich nicht mehr zu diesem Thema äußern, aber was hier bemerkt wird, fordert doch meine Meinung heraus.
Wer bezahlt euch eigentlich, die Feuerwehr oder euer Arbeitgeber??
Wer in der glückliche Lage ist, jederzeit und ohne Rückfrage bei Alarm ausrücken zu können, der sollte jetzt nicht weiterlesen.
Natürlich ist es u.a. im sächsischen Brandschutzgesetz verankert, daß die betreffende Kommune oder Stadtverwaltung bei Alarm dem betreffenden Arbeitgeber die Ausfallzeit bezahlen muß, das ist ja klar. Doch welchen Arbeitgeber interessiert denn das??
Wenn mir mein Chef klarmacht, daß ich, und nur ich speziell diese Baustelle aufgrund der Spezialkenntnisse abzuarbeiten habe, ist das verbindlich, da hat überhaupt kein Brandschutzgesetz irgend eine Bedeutung. Da hilft auch kein Leiharbeiter oder so, dort werden meine Spezialkenntnisse gebraucht.
Wer das nicht erkennt, der lebt nicht in dieser Welt.
Das heißt, es muß eine klare Abmachung zwischen dem Arbeitgeber und dem Feuerwehrangehörigen geben, wann dieser ausrücken darf, dabei ist es völlig unerheblich, ob es ein Papierkontainerbrand oder ein VKU mit eingeklemmter Person ist. Alles Andere ist nur Unsinn und nicht förderlich für die sowieso schon problematischen Einsätze während der Arbeitszeit.
Deshalb ist die Mithörfunktion für mich nur dazu da, daß ich
1. wenn ich nicht ausrücken kann über den Einsatz eine Information habe
2. meine Frau über die vermutliche Länge eines evtl. Einsatzes bescheid weiß, wenn ich von zu Hause aus ausrücke
3. ich mir eine ungefähre Vorstellung machen kann, mit welchen zurückbleibenden Fahrzeug ich von der Arbeit aus genehmigt ausrücken kann.
Kein KBM, SBM oder sonstwer hat einen definitiven Grund, sonst per FME den Funkkanal mithören zu müssen.
In diesem Sinne
Gruß, Peter
Wir haben letzte Woche auch bei allen Quattros in der Wehr die Mithörfunktion deaktiviert, weil so ein möchtegern Feuerwehrmann meinte er muss damit in die Kneipe sitzen und den ganzen Tisch am Funk mithören lassen muss!
Gruß Stefan!
Bleibt das nur bei der deaktivierung oder bekommt dieser Kamerad noch ein Rechtliches Verfahren ?
Hallo
bei uns haben wir 15 Melder meisten von Swissphone und zwar die Quattro`s 96,98,XL,XLS die Alle auf Monitorbetrieb programmiert sind weil viele Kameraden (25 Kameraden insgesamt) einen Anfahrtsweg von 15 km von Arbeitsstelle zum GH haben da finde ich persönlich gut das es den Monitorberieb gibt.
Ich brauch von meiner Arbeitstelle bis zum GH 11 min !
Mkg Gerwin p.
Zitat:
Original geschrieben von PeleMC
Bleibt das nur bei der deaktivierung oder bekommt dieser Kamerad noch ein Rechtliches Verfahren ?
Von einer Anzeige wird unser KBI warscheinlich absehen. Aber trotzdem ist es Scheiße das alle Melder vom Monitorbetrieb befreit wurden!
Mich betriffts nicht, ich bin Gruppenführer! ;-)
Ab Gruppenführer bekommt jeder das Mithören!
Gruß Stefan!
Wennd as so ist wie du sagst, find ich es gut das da dann durchgegriffen wird ! Ich denke das dieser kamerad mehr damit beschäftigt ist sich bei den Kameraden zu entschuldigen , als wenn man ihm noch ein verfahren aufbrummt!
Denke das ist vielleicht schon strafe genug!
Das kannst du laut sagen! Der wird noch einiges an Getränken für uns ausgeben müssen! ;-) Bei einer Wehr mit 180 Mitgliedern ein ganz großer haufen geld!
Gruß Stefan!
schon lächerlich ihr bestraft einen weil durch ihn jetzt die FME so sind wie sie gehören nämlich ohne monitor betrieb...
Zitat:
Original geschrieben von Alex22
schon lächerlich ihr bestraft einen weil durch ihn jetzt die FME so sind wie sie gehören nämlich ohne monitor betrieb...
hm.. sowas wurde glaubig auch schon diskutiert , aber WO steht das ? Wo ist das festgehalten das indianer das nich dürfen ?
Was heißt hier bestrafen? Wir haben lediglich durchgegriffen und die Monitorfunktion gelöscht dass so etwas nicht mehr vorkommt! Jetzt sind halt ein paar sauer auf den jenigen der dieses Wunderwerk vollbracht hat!Zitat:
Original geschrieben von Alex22
schon lächerlich ihr bestraft einen weil durch ihn jetzt die FME so sind wie sie gehören nämlich ohne monitor betrieb...
Gruß Stefan!
sauer?
im endefekt sollte ihr alle froh sein, wegen ihm seit ihr ja nun keine kriminellen mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Alex22
sauer?
im endefekt sollte ihr alle froh sein, wegen ihm seit ihr ja nun keine kriminellen mehr.
oh oh oh .. also änder den Beitrag ma so lange du noch kannst !
Lasse mich nur ungern als krimineller bezeichnen! Ich denke solang man sich an das Fernmeldegesetz hält ist es ok! Wenn man allerdings inna kneipe seinen Melder auf mithören schaltet, dann sollte was passieren, das sehn wahrscheinlich alle so!
wenn du keine führungskraft bist und dein FME auf mithörbetrieb hast bist du aber ein kleiner krimineller.Zitat:
Original geschrieben von PeleMC
oh oh oh .. also änder den Beitrag ma so lange du noch kannst !
Lasse mich nur ungern als krimineller bezeichnen! Ich denke solang man sich an das Fernmeldegesetz hält ist es ok! Wenn man allerdings inna kneipe seinen Melder auf mithören schaltet, dann sollte was passieren, das sehn wahrscheinlich alle so!
entscheidet ist nicht nur das TKG sondern auch das StGB
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört
Dadurch das eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahre angesetzt sind gilt das nicht mehr als Vergehen sondern als Verbrechen.
Ich werde beim nächsten Dienst den Gruppenführer darauf hinweisen den Funk auszuschalten.