die RegTP hat neue Verwaltungsvorschriften für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst
herausgegeben.
U.a. sind viele Vorschriften für den BOS Funk enthalten.
Kannst du mal grob schreiben was sich geändert hat?
23.01.2004, 19:13
Cummunicator
Dachte du hättest dich da schon durchgekämpft.
Trotzdem danke... ;-)
23.01.2004, 23:06
Stefan112
Hi,
was ich festgestellt habe:
der Bereich zwischen 4m BOS und UKW Rundfunk ist nun wieder belegt.
Da wo früher das sogennante Eurosignal war sind nun evtl. Runkfunkanstalten zu hören.
87,31 bis 87,49 MHz
Gruß
Stefan
27.01.2004, 17:33
U465
Ich habe auch gerade nur mal quer gelesen. Viel scheint nicht verändert worden zu sein. Wenn ich mal Langeweile habe, les ich mal genauer... *g*
Das wird wahrscheinlich in den nächsten 7 Jahren nicht der Fall sein... :(
Ich finde übrigens, die Datei sollte in den Downloadbereich aufgenommen werden.
Alex
27.01.2004, 18:56
HFT Reichert
Servus,
mir ist irgendwo aufgefallen, dass da stand dass man jetzt auch im betriebsfunkbereich relaisstellen errichten darf.
War ja früher nur den EVUs erlaubt.
Weiß jemand mehr dazu?