Baurecht und Feuerwehrstandorte
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an die "Gesetzes"-Spezialisten unter euch. Bei uns in der Gemeinde sollen 2 Ortswehren zusammen gelegt werden. Das Projekt war jetzt 5 Jahre lang auf Eis gelegt bzw. tot, auf einmal muss schnell eine Lösung gefunden werden, da "die Zeit gegen uns arbeitet". Das ganze bewegt sich wieder, seitdem bei uns in der Gemeinde ein Kurbad (im Ort B) mit Hotel usw. gebaut werden soll. Gleichzeitig wurde aber der von beiden Seiten akzeptierte Standort (genau zwischen beiden Ortsteilen) verworfen, und die Gemeinde will nun das GH am ersten Standort (mitten im Ort A) bauen. -> Tod unserer Wehr.
Meine Frage ist nun, gibt es irgendwelche Richtlinien die festlegen, was an Feuerwehr für bestimmte Objekte (Altenheime, Kurbad, Hotel...) binnen X Minuten vorhanden sein muss? Uns kommt es etwas spanisch vor, dass auf einmal alles ganz ganz schnell gehen muss. Wir rücken mit der Ortswehr-B immer gemeinsam zu Zugeinsätzen (Zimmerbrand, Wohnungsbrand usw.) aus. Wenn wir am Standort in Ort A sind, wird das aber definitiv (alleine wegen der Anfahrt an das GH) vorbei sein. Bundesland: Saarland.
Leider im Gesetz sehr schwammig...
(3) Die Gemeinden haben orientiert an der Be-
darfs- und Entwicklungsplanung eine dem örtlichen
Bedarf entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Die
Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in
Abhängigkeit von dem Gefährdungspotenzial der
Gemeinde in der Regel in einer angemessenen
Eintreffzeit und in angemessener Stärke und mit
angemessener Ausrüstung zu jeder Zeit und an
jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs wirksame
Hilfe leisten kann. Die Gemeinden können eine an-
gemessene Eintreffzeit, eine angemessene Stärke
und eine angemessene Ausrüstung nach Satz 2
auch durch eine interkommunale Zusammenarbeit
mit den Feuerwehren benachbarter Gemeinden
erreichen.
Ich glaube nicht daß man das Gesetz als gute Dikussionsgrundlage benützen kann..
Gruß