also ... nach einer Erklärung des
Bayrischen Staatsministerium des Inneren braucht man keine Atemschutzstrecke mehr ...
Zitat aus der Brandwacht 6/2003
Eine Fehlinterpretation kann durch die Forderung nach Abhaltung der Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage nach DIN 14093 entstehen. Zur Durchführung der Übungen kann auch ein anderes geeignetes Übungsobjekt oder eine andere geeignete Übungsanlage verwendet werden, wenn sichergestellt ist, daß die in der Anlage 4 FwDV 7 aufgeführten Belastungswerte erreicht werden und die Sicherheit der Übungsteilnehmer gewährleistet ist. (zB Belastungs mit Ergometerlaufbändern und weitläufige bauliche Anlage, wie zb. großes Feuerwehrgerätehäuser).
Und somit braucht man keine Übungsstrecken mehr :)
19.01.2004, 19:18
Florian kommen
Das heißt, die können uns ohne Probleme unsere Strecke wegnehmen, Oder?
Gruß Stefan!
19.01.2004, 19:28
Alex22
richtig, wenn sicher gestellt ist, daß ihr nicht gefährdet werdet und die gleichen belastungen durchmacht.
20.01.2004, 07:53
florianmark6
Hi
aber wie soll das gehen?? Wie wollt ihr denn die 15KJ für das Laufen in "weitläufigen Anlagen" vollbringen wenn ihr im Fitnesscenter seid?
also:
- Begehen der Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
- Begehen der verdunkelten Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
wollt ihr dann das Licht ausmachen und dann da durch laufen?? Die Leistung muss auf einmal erbracht werden und nicht heute laufen und morgen Strecke im Gerätehaus.