Hier die Antwort eines "Mithörfunktionsgegners", der die Mithörfunktion nicht missen möchte.
Deine Argumente sind ja völlig einleuchtend, allerdings ist der Sinn und Zweck nach wie vor der, das die Mithörfunktion im BOS-Bereich verboten ist.
Das diese auf jeden Fall seine Vorteile hat, habe ich schon weiter oben erläutert und möchte das nicht noch mal aufwärmen.
Nicht akzeptieren kann ich das Argument, ob du bei einem Papiercontainerbrand mit ausrückst oder nicht.
Daß bei uns allen die Arbeit Vorrang hat ist ja wohl klar. Und trotzdem muß ich wissen, ob ich mit einem Ausrücker bei meinem Arbeitgeber Probleme bekomme oder nicht. Wenn es von dem Arbeitsplatz überhaupt möglich ist auszurücken, dann kläre ich das bei der Einstellung mit dem Chef definitiv ab. Wenn ja, gehts los, wenn es klingelt, wenn nein, dann läßt es mich absolut kalt. Es werden bei jedem Einsatz, egal welcher Art, mehr oder weniger Leute gebraucht, speziell bei anspruchsvollen Einsätzen sind manchmal wenig gute Leute meistens viel mehr.Ich kann mir keinen Arbeitgeber vorstellen, dem du definitiv klarmachen kannst, daß du bei dem Einsatz nicht oder bei dem anderen besonders gebraucht wurdest. Für Leute, die damit nichts zu tun haben, ist das nur ein rotes Tuch.
Und zum Thema FMS32, wer unbedingt wissen muß, welcher RTW oder welches NEF in welche Straße zu welcher Oma zum HI fahren muß, der soll es auf jeden Fall tun. Darin sehe ich nichts Verwerfliches.
Ich würde mich keinesfalls für eine generelle Freigabe der Mithörfunktion aussprechen, Der BOS-Funk ist sowieso schon fast zum CB-Funk geworden, irgendwo sollte das schon noch einen behördlichen Charakter behalten.
Gruß, Peter
25.05.2002, 16:43
STORM
Wir können uns wohl alle darauf einigen das die Mithörfunktion Vor - und Nachteile hat. In dem Landkreis in dem ich wohne wird es wohl damit demnächst keine Probleme geben, denn es wird die DIGITAL - Alarmierung eingeführt. Da die FME´s dafür nicht auf dem 4m - Betriebskanal laufen ist ein Mithören technisch (bei allen Meldertypen) unmöglich.
STORM
25.05.2002, 20:24
Christian
Hallo,
wir haben auch viele Mülleimerbrände. Wenn es geht rücke ich auch zu jedem Einsatz mit aus. Es gibt aber auch Gelegenheiten wo ich es mir definitiv überlege etwa wenn ich am nächsten morgen Früdienst habe. Ich kann daher auch denjenigen verstehen der seine Arbeit nicht für einen kleinen Einsatz unterbricht um seinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden !
Da ist die Mithörschaltung schon praktisch. Man kann dann seinen Arbeitsplatz immer noch verlassen wenn sich die Lage zuspitzt, sich die eigene Einheit nach einer bestimmten Zeit nicht am Funk meldet oder zum Beispiel ein Klasse II Fahrer fehlt.
25.05.2002, 20:48
Funkfreund
Natürlich, Ausnahmen bestätigen immer die Regel.
Das ist ja auch alles richtig so und zu akzeptieren. Mit Sicherheit hat die Mithörfunktion mehr Vorteile als Nachteile.
Und trotzdem ist es nun mal nicht ohne Grund verboten.
Der BOS-Funk unterliegt nun mal einer gewissen Geheimhaltungspflicht und das sollte auch so bleiben.
Wenn sich jeder, der die Monitorfunktion programmiert hat, daran halten würde, wäre es sicher kein Problem, das generell zu erlauben.
Da es aber immer Unverbesserliche gibt, die ständig mit "offenem" FME durch die Gegend laufen müssen, kann ich eine generelle Freigabe der Monitorfunktion nicht unterstützen.
Ich denke mal, daß wir uns da schon irgendwie einig sind, daß es hier nicht um irgendwelchen Spielzeugfunk geht.
Einen schönen Abend noch
Peter
26.05.2002, 16:01
STORM
@Christian+Funkfreund
Ich meinte auch nicht das mir ein Papiercontainerbrand zu klein ist und das ich nur bei Großbränden mitfahre. In meinem Dorf sind 5 Bauern und 3 andere Personen sind Selbständig mit Firmensitz im Dorf. Trotz der Sirenen haben alle diese 8 Personen FME´s (ob mit oder ohne Mithörfunktion weiß ich jetzt nicht) und ich glaube nicht das ich unbedingt benötigt werde. Zumal wenn ich bei "normaler" fahrt 10-15min zum FwGH brauche.
Mein Arbeitgeber (bzw. Ausbildungsleiter) hat es genehmigt, dass ich zwar los darf aber wenn es zu oft vorkommt nicht mehr. Dann fahr ich lieber mal bei einem Papiercontainer nicht los.
Diese Regelung greift aber nur zwischen 8.30 und 14.30 das ist meine Kernzeit und außerhalb kann ich sowieso gehen wann ich will. Da fahre ich selbstverständlich (wie ich es gelobt habe) zu JEDEM Einsatz mit.
26.05.2002, 16:24
Christian
@Strom
Ich bin doch vollkommen auf deiner Seite - ich fahre auch JEDEN Einsatz mit der geht, aber wie gesagt wenn es gibt durchaus Situationen wo ich es Überlege also etwa wenn der Arbeitsplatz davon abhängt oder die Gesundheit etc. muß man auch mal in den sauren Apfel beißen und "mit dem Arsch" zuhausebleiben oder am Arbeitsplatz. Aber wenn ich da bin und gesund bin nehme ich an jedem Einsatz teil.
26.05.2002, 17:11
Funkfreund
Ich bin ja auch auf eurer Seite, im Grunde genommen ging es ja auch nicht darum. Ich arbeite 14km vom GH entfernt und kann somit überhaupt nicht während der AZ ausrücken. Großschadenslagen sind da natürlich ausgeschlossen. Dann kommt aber sowieso mein Katschutz zum Zug, weil man da eben 1 Stunde Rüstzeit hat. Es geht nur darum eine Entscheidung zu treffen, wenn früh vor Arbeitsbeginn der FME jodelt, mit auszurücken oder nicht. Und da ist das eindeutig geregelt. Wenn ich pünktlich um 6.00 Uhr auf der Baustelle sein muß, dann kann ich um 5.00 Uhr nicht mit ausrücken, weil ich nicht wissen kann, wie lange der Einsatz geht. Wenn ich mit ausrücke und an der E-Stelle eine Funktion übernommen habe, dann kann ich NICHT den E-Ort vorzeitig verlassen. Das ist nun mal einfach so. Also kann ich keinesfalls, egal ob Mülleimerbrand, Dachstuhlbrand oder VKU, ausrücken. Das ist freilich ärgerlich, vor allem dann, wenn man weiß, daß eben wenig Maschinisten oder PA-Träger da sind.
Wenn ich aber keinen Termin habe, dann rücke ich aus, egal wohin oder was es ist.
Das ist sicher bei jedem anders geregelt, ich wollte das nur mal klarstellen, damit ihr wißt, warum ich dazu diese Meinung hab.
Das verfehlt jetzt aber wirklich die Frage. Sorry, ich kann mich leider nicht kürzer fassen, soll aber der letzte Beitrag dazu gewesen sein.
Gruß, Peter
05.06.2002, 15:53
fmschotte
@funkfreund
>>>Und da ist das eindeutig geregelt. Wenn ich pünktlich um 6.00 Uhr auf der Baustelle sein muß, dann kann ich um 5.00 Uhr nicht mit ausrücken, weil ich nicht wissen kann, wie lange der Einsatz geht.<<<
Wenn dein Melder vor arbeitsbeginn "5:00" geht bist du gesetzlich on der aebeit freigestellt.
Dann fährt mann eben mit und ruft einen kollegen an.
Ich will dich nicht beleidigen und meine es nicht bose.
Aber DU bist nicht im LANDFRAUENVEREIN sondern in der Feuerwehr und Wenn das ding Piept geht es raus!!!
Lies doch mal die Satzung da ist es eindeutig geregelt.
gruß fmschotte
05.06.2002, 18:21
JoergS
Hallo fmschotte ,
>>Aber DU bist nicht im LANDFRAUENVEREIN sondern in der Feuerwehr und Wenn das ding Piept geht es raus!!!
Lies doch mal die Satzung da ist es eindeutig geregelt. <<
Bezahlt dir die Feuerwehr dein Gehalt, oder kommt für die Miete auf???? Mal abgesehen davon, was hat das mit der Satzung zu tun? Solche Dinge werden vom Landesfeuerwehrgesetz geregelt.
Nicht das ihr mich falsch versteht, wenn ein Alarm aufläuft, geht es los. Aber nicht um jeden Preis. Wenn der Chef sagt," is nicht ich brauche dich hier" Dann hat man halt Pech gehabt. Oder wenn ich um 6 Uhr mit der Bahn zu einem wichigem Meeting fahre , werde ich mich hühten, um halb 6 zu einem Containerbrand zu fahren
>>Wenn dein Melder vor arbeitsbeginn "5:00" geht bist du gesetzlich on der aebeit freigestellt. <<
Wo steht den das? Bzw. Was hat das mit dem Arbeitsbeginn zu tun? Wenn der Melder um 7 Uhr geht ist man gesetzlich ebenfalls von der Arbeit freigestellt ,sofern (jetzt wird es interressant) wichtige betriebliche Belange nicht dagegen sprechen. Bei einigen Chefs ist man plötzlich der wichtigste und unersetzbarste Mitarbeiter in der Firma wenn ein Alarm aufläuft.
Niemand ist in der Feuerwehr absolut unersetzlich oder so wichtig, dass er dafür seinen Job aufs Spiel setzen muss/soll. Und wenn ich Tagsüber nicht genug Leute zusammenbekomme, da die meisten Ausserhalb arbeiten (so etwas weiss ein guter Wehrführer) dann muss halt die AAO geändert werden. Und dann werden halt mehrere Ortswehren zu einem Containerbrand alarmiert.
Gruss
JS
06.06.2002, 09:48
firetronic
@JörgS
Da muss ich dir 100%ig rechtgeben ! Auch ich sehen diese Problematik so - wenn eine Prüfung oder was auch immer ansteht - und 1 Stunde vorher piepts - ja dann geht halt mal die Prüfung vor ! Ist leider so. Ansonsten wird natürlich immer ausgerückt... Aber ich kann schlecht zu einem Prof gehen und von ihm erwarten, dass er für mich eine 10Seitige-Nachholprüfung macht, weil ich eine Ölspur zusammenkehren musste...
06.06.2002, 21:06
Alex22
so nenn mir mal einer wirklich der die Mithöhrfunktion braucht.
bei uns hat der SBI und SBM Monitor und KBR alle KBIs und KBMs
alle anderen auch Kommandaten haben kein Monitor betreib...
für was auch?
unsere Melder bleiben nach alarm 180 s offen und dann macht er automatisch dicht ...
und diese zeit is völlig ausreichend.
und normale Feuerwehrleute höhren den Funkverkehr nicht mit sondern sie höhren ihn hab und das ist verboten.
06.06.2002, 23:40
Joe aus Hö
...wobei nebenbei anzumerken ist dass die TR-BOS eine Rücksetzzeit von HÖCHSTENS 32sec nach Trägerabfall für FME vorschreibt. Die 180 Sec sind also auch nicht erlaubt, wenn man die TR mit der Lupe betrachtet.
07.06.2002, 13:22
Alex22
tja ... das prob
die neuen fme
zumindest den 88s von bosch kannst du nicht nach trägerabfall progen sondern der macht nach ner eingeproggt zeit zu egal ob träger oder nicht
07.06.2002, 15:44
STORM
TR-BOS als Text?
hat jemand die komplette >TR-BOS< als Text oder kann mir jemand einen Link geben?
07.06.2002, 17:03
masch
Mithörfunktion
Hallo liebe Kameraden,
Mithören in Funkmeldeempfängern ist und bleibt verboten.
Es interessiert nicht, ob der Melder privat oder dienstlich gekauft wurde.
Auch der private Melder hat die Genehmigungsbestimmungen einzuhalten.