Hi NG,
hat jemand ne Ahnung, wie es mit (blauen) Frontblitzern (zB im Kühlergrill) in Bayern ist - erlaubt oder nicht?
Caro.
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Hi NG,
hat jemand ne Ahnung, wie es mit (blauen) Frontblitzern (zB im Kühlergrill) in Bayern ist - erlaubt oder nicht?
Caro.
die sind für Rettungsfahrzeuge in Bayern erlaubt!! Oder meinst du für den privaten gebrauch?? Denn da sind sie verboten!!
also wir haben straßenräumer auch an den Großfahrzeugen der Feuerwehr in bayern.
Erlaubt, wenn Du die geforderten Mindest- bzw. Höchsteinbaumasse einhältst.
Und die wären?Zitat:
Original geschrieben von Quietschphone
Erlaubt, wenn Du die geforderten Mindest- bzw. Höchsteinbaumasse einhältst.
C.
Schau' mal in die Einbauanleitung, da dürfte das beschrieben sein. Auswendig weiss ich es im Moment leider nicht.Zitat:
"Im Rahmen der 26. Verordnung zur Änderung des Straßenverkehrsrechts vom 12.8.1997, die am 1.9.1997 in Kraft tritt, wird der Absatz 3 des Paragraphen 52 StVZO wie folgt ergänzt:
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptausstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz I zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)".
Hey Leute!
2 Einbauvorschriften sind....
- höchst Einbauhöhe 1,20m
- 2 in Fahrtrichtung abstrahlende Frontblitzer! (Weniger/mehr sind nicht erlaubt)
Hallo!
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).
§52 StVZO
MfG
Also,
dann kann ich ja an einem PKW, der die Genehmigung und auch die Ausstattung für Blau/Martin hat, auch die Frontblitzer einbauen, oder?
Wieso nimmt dann kein TÜV die Dinger ab???
C.
Hallo!
Weil wenn Du ohnehin Blaues Blinklicht und Einsatzhorn nach §52 Abs.3 StVZO führen darfst , Frontblitzer nicht nachträglich eingetragen werden müssen,
bzw. ergibt sich die Ausrüstung aus der im Fahrzeugschein stehenden Schlüsselnummer dessen Text : " Einsatzfahrzeug des Katastrophen -u. Zivilschutz " lautet!
Sie müssen jedoch den Techn. Anforderungen §22 StVZO entsprechen.
D.h. natürlich nur mit KBA-Nr. zugelassene Leuchten einbauen!!
Eine nachträgliche Vorstellung bei der Zulassungstelle bzw. TÜV ist somit nicht erforderlich!
Wobei eine Ausstattung an einem PKW fraglich durch die geringen Anbauhöhe und somit auch nicht sinnvoll ist!?
MfG
Hmm,Zitat:
Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo!
Weil wenn Du ohnehin Blaues Blinklicht und Einsatzhorn nach §52 Abs.3 StVZO führen darfst , Frontblitzer nicht nachträglich eingetragen werden müssen,
bzw. ergibt sich die Ausrüstung aus der im Fahrzeugschein stehenden Schlüsselnummer dessen Text : " Einsatzfahrzeug des Katastrophen -u. Zivilschutz " lautet!
Sie müssen jedoch den Techn. Anforderungen §22 StVZO entsprechen.
D.h. natürlich nur mit KBA-Nr. zugelassene Leuchten einbauen!!
Eine nachträgliche Vorstellung bei der Zulassungstelle bzw. TÜV ist somit nicht erforderlich!
Wobei eine Ausstattung an einem PKW fraglich durch die geringen Anbauhöhe und somit auch nicht sinnvoll ist!?
MfG
Schlüsselnummer ist aber normal, d.h. kein Einsatzfahrzeug, weil auf Privatperson zugelassen.
Was sind Leuchten mit KBA-Nummer?
Und die Ausstattung an einem PKW ist, wie mir von anderen Leuten mitgeteilt wurde, "voll" der Räumeffekt...
Hallo!
Wenn Du regulär an Deinem PKW Blaulicht und Einsatzhorn führen darfst, dann darfst Du auch Frontblitzer zusätzlich einbauen, diese müssen dann nicht nachträglich eingetragen werden! Siehe §52 Abs.3 weiter oben geschrieben
Genauso darfst Du dann auch " Heckklappenblitzer " o.ä. einbauen!
KBA ist die Fahrzeugteile prüfnummer vom Kraftfahrt Bundesamt.
Man erkennt sie an dem Zeichen und einer Teilenummer z.b. : ~K1234
MfG
Hi!
Die sind erlaubt, wir haben auch noch drei Stück an jeder Seite! Und zwei hinten neben dem Pumpenbedienstand! Ich mach mal ein Foto, dann werd ichs vielleicht hier einstellen!
Gruß Stefan!!!
Hallo!
An der Seite montierte Leuchten bedürfen dagegen einer Sondergenehmigung!! Für sie existieren bisher keine Allg. Betriebszulassung!
Sie dürfen nicht ohne weiteres an Einsatzfahrzeugen montiert und betrieben werden!!
Nur zur Info...!
MfG
Die sind aber im Brief eingetragen, drum denk ich dass es da keine schwierigkeiten geben sollte, Oder?
Gruß Stefan!!!
@Andreas 53/01:
Laut §52 Abs.3 StVZO muss die Hauptausstrahlrichtung der Kennleuchten nach vorne sein und darf nur in Verbindung mit Kennleuchten mit blauem Blinklicht verwendet werden. Das heisst aber im Umkehrschluss, dass auch "Heckklappenblitzer" sowie Seitenblitzer keine allgemeine Einbaugenehmigung haben, sondern einer Einzelabnahme bedürfen.
Hallo!
Ja, so ist es richtig!
MfG
Und wieso nimmt der TÜV Bayern dann die Frontblitzer nicht ab???
C.
Frage:
Antwort:Zitat:
Und wieso nimmt der TÜV Bayern dann die Frontblitzer nicht ab???
Zitat:
Weil wenn Du ohnehin Blaues Blinklicht und Einsatzhorn nach §52 Abs.3 StVZO führen darfst , Frontblitzer nicht nachträglich eingetragen werden müssen,
bzw. ergibt sich die Ausrüstung aus der im Fahrzeugschein stehenden Schlüsselnummer dessen Text : " Einsatzfahrzeug des Katastrophen -u. Zivilschutz " lautet!
Hallo!
Ja...und auch das ist richtig!
@Carotthat,
Du hast in Deinem PKW Blaulicht und Einsatzhorn!?
Dies ist i.d.R. dann im FZ-Schein eingetragen sofern die Schlüsselnummer nicht umgeschrieben wurde und der Halter Privat ist!
Ist der Halter z.b. DRK oder DLRG, kann bzw. wird der TÜV die Schlüsselnummer im Fz-Schein umbennen, die Nr. selbst weiß ich leider nicht mehr, aber der Sinngemäße Text dazu lautet dann " Einsatz und Kommandofahrzeuge des Katasrophen u.- Zivilschutz ".
Könnte auch sein, das es mittlerweile anders lautet bzw. die Absatznr. des §52 als Text übernommen wird : " Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes ".
Nach §52 Abs.3, dürfen Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutz mit Blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgestattet sein, MÜSSEN ABER NICHT!
Daraus ergibt sich die Zulässigkeit ohne eine zusätzliche Eintragung oder Vorführung des Fahrzeuges!
Kann auch sein, das der Herr " TÜV-Gott aus Bayern " sich auch aufspielen möchte.!?
In unserem Fall war der Herr " TÜV-Mitarbeiter " äußerst freundlich und Fachkommpetent, er hat uns erst auf diese Art der Zulassung hingewiesen. Die Sondersignale etc. hatten ihn gar nicht interessiert, er meinte lediglich " er gehe davon aus das die Anlagen zugelassen und funktionstüchtig sind "..!!
Achtung : Werden Kennleuchten oder sonstige Warnanlagen fest auf das Dach montiert, muss in jedem Fall das Fz. vorgestellt und die sich daraus ergebene Höhe neu eingetragen werden!!
Mobile Anlagen z.b. Magnetleuchte brauchen keine umschreibung der Fz-Höhe.
Jetzt müsste alles klar sein?!
MfG
In unseren Fahrzeugscheinen ist soweit ich weiss auch nichts eingetragen von wegen SoSi Anlage! Nur die neue Höhe wude reingeschrieben!
Hi,
hab doch noch was rausgefunden:
Wenn blaue Frontblitzer bei berechtigten Personen/PKWs nicht im Schein eingetragen werden müssen,
dann müssen sie jedoch einer bestimmten DIN-Norm entsprechen (mind. höher als 70cm vom Boden).
-> also doch wieder eintragen?
Oder gilt das nur für RTW/KTW? Und nicht für PrivatPKW???
Caro.
Hallo!
Bauteile an Kraftfahrzeugen müssen immer einer " Norm " entsprechen, das hat nix mit Privat oder nicht Privat zu tuen!
Empfohlene Höhe der Frontblitzer liegt bei 90cm ab Boden gemessen, eigentlich dürften sie nicht höher als die herkömmlichen Abblendscheinwerfer montiert werden aber es gibt auch Fahrzeuge ( z.b. RK Mittelhessen ) da sind diese auf der Motorhaube montiert!
Alle Blinkleuchten für blaues oder gelbes Licht und Einsatzhörner müssen eine Allg. Betriebserlaubnis besitzen sprich eine Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt ( KBA ) haben!
Die Hersteller weisen über Abweichungen dieser Bestimmungen meist hin, sodas es keine Probleme geben sollte in der Auswahl der Teile!?
MfG
Dann dürften nur 10% aller NEF´s mit Frontblitzern fahren oder verstehe ich da was falsch?Zitat:
....mindestens 70cm vom Boden...
Gruß Michael
bei uns werden nur noch die NEF´s auf MAN TGA mit Frontblitzern ausgestattet!!! *g*Zitat:
Original geschrieben von Lauschi
Dann dürften nur 10% aller NEF´s mit Frontblitzern fahren oder verstehe ich da was falsch?
Gruß Michael
Hey Leute!
Habe folgendes Einsatzfahrzeug gesehen (siehe Anhang). Habe den Eindruck, dass die LED-FWL zu tief eingebaut sind. Oder gibt es keine Vorschriften welche Mindesthöhe?
Gibt es dafür ein Datenblatt (Mindesthöhe(Höchsthöhe)?
Moin moin,m
ich würde mal gerne den Rest vom Fahrzeug sehen ;-)
Aber ich habe auch ein Auto mit recht tiefen Frontblitzern gefunden...
http://www.mrn-blaulichter.de/details.php?image_id=705
Gruß, Mr. Blaulicht
Ausser, dass es absolut scheisse aussieht, hätte ich da als Prüfer keine Einwände gegen ;)
MfG Fabsi
bei nem normalen auto find ich das sowieso unsinn die blitzer am kühlergrill zu packen, da hängen die doch viel zu tief... sinn und zweck ist es doch, die im rückspiegel zu sehen auch wenn das einsatzfahrzeug sehr nahe hinter einem steht. da ist son LED-gerät für die windschutzscheibe schon viel besser.
Moin ..
Eine Beobachtung unserers Bereitschaftsleiters war mal, das ein KTW vor
dem Krankenhaus seine Frontblitzer nach oben gedreht hatte (geht ja nur
ein paar Grad, aber es ist deutlich sichtbar) ..
Nachdem er das "gerichtet" hatte und die Besatzung kam, fragte er, ob das
nicht bemerkt wurde - die Besatzung stellte die Blitzer wieder nach oben mit
der Begründung, das sie - nach oben gedreht - besser in den Rückspiegel
blitzen würden ...
In der Tat haben die BF-RTW und -KTW das so "eingestellt", nur frage ich mich,
ob da was dran ist.. ich zweifele daran, die Reflektoren in den Blitzern sollten
doch einen gewissen Winkel haben, wenn man sie "wegdreht", müsste sich
das doch eher negativ (oder zufällig positiv?) auf die Eigentschaften auswirken..
Gruss,
Tim
Ich schon, die ECE65 schreibt bestimme Abstrahlwinkel vor, und die unterscheiden sich bei senkrechter und waagerechter Montage.Zitat:
Zitat von Fabpicard
Beim Prüfzeichen ist ein Pfeil (oder Doppelpfeil) geprägt, der angibt auf welcher Fahrzeugseite diese Leuchteinheit anzubringen ist.
Näheres dazu siehe u.a. im aktuellem Fw-Magazin.
Dann solltest du dir Gedanken über deinen Fahrstil machen! Wenn du so nah hinter einem anderen Auto stehst, dass der Fahrer nicht mal mehr deinen Kühlergrill sehen kann, dann machst du was falsch.Zitat:
Zitat von hänschenklein
Ich halte nicht umsonst auch ohne Einsatz aufm Display nen guten halben Meter mind. Abstand zum Vordermann, um ggf. auch noch lenken zu können.
thilo
erstmal fahr ich keinen nef^^ und 2. kommt sowas doch häufiger vor ( innenstadt/großstadt ) ??!!
Dann sollten die Fahrer mal ihr Hirn einschalten. Bei uns kriegt man das in der Fahrerausbildung beigebracht und spätestens, wenn man alleine als 2. Mann aufm KTW/RTW sitzt.Zitat:
Zitat von hänschenklein
thilo
Also in der Fahrschule lernt man ja 15m oder 3 Autolängen^^ Bei einem halben Meter sitzte bei dem im Kofferraum bevor du reagieren kannst.Zitat:
Zitat von thilo
Gruß firefighteropp
momentan gehts hier aber um stehende Fahrzeuge, wenn mich nicht alles täuscht...Zitat:
Zitat von firefighteropp
Ich sprach vom Halten an der Ampel - im fließenden Verkehr mehr :-)Zitat:
Zitat von firefighteropp
thilo
Gut akzeptiert :DZitat:
Zitat von thilo
Servus!Zitat:
Zitat von thilo
Beim Halten an der Ampel benötigst Du aber doch selten Frontblitzer, oder?
Ich persönlich bin auch gegen so einen tiefen Anbau der Frontblitzer, da sie bei vielen Fahrzeugen wirklich nicht im Rückspiegel erkannt werden (können). Da haben die Blitzer nur mehr kosmetische Wirkung (wie auf dem Bild mit den hochkant eingebauten Blitzern).
Gruß
Alex
Moin moin,
wenn ich an der Ampel einen halben Meter (in Zahlen: 50 cm) hinter eine Fahrzeug stehe und einen Einsatz bekomme, gehe ich davon aus, dass der Vordermann eher meine Hörner wahrnimmt als die Frontblitzer.
Ausserdem sind die Fahrzeuge, in denen man eine "normale" Heckscheibe hat, sowieso nur noch die Ausnahme. Inzwischen fährt ja jeder einen Kombi oder Van oder einen Geländewagen. Und da würden wirklich nur Blitzer in Windschutzscheibenhöhe etwas bringen...
Gruß, Mr. Blaulicht
Das ist Genau das, was ich bei uns Anstrebe...Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Jedes Auto bekommt noch Frontblitzer und nach und nach je eine (größere auch mal 2, für links und rechts) Helle FWL-LED oder ähnliches (natürlich mit zulassung ^^)
Damit ist denke ich doch, gewährleistet, dass einen Jeder sieht...
MfG Fabsi
Also dann will ich mal ganz kurz ein paar Zahlen in den Raum werfen!
Mindesteinbauhöhe 800mm
Maximaleinbauhöhe 1200mm
das ganze wurde entnommen aus der Einbauanleitung für die Doppelblitz-Warnanlage Typ 40 pico LED von Hänsch.
Gruss Elton
Joar... Das mag schon stimmen...Zitat:
Zitat von Elton
Aber solange der TÜV nix dagegen sagt, wirds von denen auch keinen Stören ;)
Wobei ich aber sagen muss, dass 80cm Mindesteinbauhöhe, bei nem PKW schon nicht mehr wirklich zu halten sind... ^^
MfG Fabsi
Zum Thema TÜV mal kurz ne kleine Anekdote:
letzte Woche war ich dort, hab gefragt ob Frontblitzer schaltbar sein müssen.
3 der 4 Prüfer haben mich erstmal dumm angeschaut, dann kam von allen die Antwort das sei sowieso nicht erlaubt, Blaulicht gäbe es nur auf dem Dach und dort wäre es auch sinnvoll
8-) da hab ich erstmal dumm geschaut, hab versucht es denen zu erklären, letzendlich gab es erts "entwarnung" als die ein Telefonat mit dem Prüfer für Feuerwehrgeräte geführt hatten.
Und eventuell, je nachdem wie der drauf ist, kann der auch mal ein machtwort in Bezug auf die Mindesthöhe sprechen ;-)
Er muss nicht, aber er kann.....
.....Gruss Elton
Diese Zahlen halte ich für PKW (NEF etc) doch irrational.Zitat:
Zitat von Elton
Gruß, Mr. Blaulicht
Hinter der Frontscheibe dürfte das zu machen sein, aber ansonste isses Bockmist.Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Gruß
Dann erklär mir mal, wie du das anstellen möchtest...Zitat:
Zitat von fwmorpheus
Da die gängigen Frontblitzer Keine Zulassung für Hinter der Windschutzscheibe besitzen ^^
Wäre also völlig irrsinnig, von den Einbaumaßen her diese Mindeshöhe an zu geben, wenn die dort garnicht verbaut werden dürfen....
MfG Fabsi
Zitat:
Zitat von Fabpicard
Ob irrsinnig oder nicht, so steht es halt in den Vorschriften drin und [rein theoretisch] muss man sich da dran halten.
Ist halt so.
Elton
@Elton: Das muss Gedankenübertragung gewesen sein. Du sprichst mir aus der Seele.
Gruß
...mir selbst so passiert...
Nach der Ausrüstung und Beklebung eines neuen (gebr. RTW Typ Chevy-Koffer)
ffuhr ich zum TÜV und führte den Wagen vor. Das Fahrzeug verfügte über 10 (in Worten Zehn) blauen Lampen am Koffer, im Kühlergrill und auf der Fahrerkabine. TÜV-Prüfer: "mach mal Deine Reklameleuchten (RKL) an. ---nach einiger Zeit der Bewunderung--- So nun Lichter-Show wieder aus. Leider kann ich den Wagen so nicht zulassen denn es fehlen die drei nach allen Seiten hin sichtbaren Rundumkennleuchten auf dem Dach. Also fuhr ich unverrrichteter Dinge wieder zur Wache und berichtete das Ergebnis der Vorführung unserem Geschäftesführer und dem FDL. Deren Kommentar war: na dann bau eben noch die Lampen drauf - wenn die es so haben wollen. Gesagt getan und ich fuhr ca. 2Std. später erneut zum TÜV und führte den Wagen vor => Ergebnis: problemlose Zulassung des RTW jetzt mit 13 blauen Lampen.
..und ihr macht so ein aufheben wegen ein Paar Frontblitzern :-)
Anmerkung: ....und ich dachte immer die StVZO wäre bundeseinheitlich geregelt...