Quelle: http://www.abendblatt.de/region/nord...gegen-KBA.html
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Da sieht man mal wieder, die Menschen die damit gerettet werden sind egal, die Bürokratie zählt. Trauriges Deutschland.
Gruß Andi
Das ist ja mal eine Frechheit was sich die Polizei hier rausnimmt.
Interessant wäre es mal wenn man den Polizisten wegen Diebstahl anzeigt.
Da dies hier eine vörsätzliche Straftat im Amt handelt kann das sehr negative Auswirkung haben.
Ich gehe mal davon aus, das die Landespolizei, wie überall, nicht selber entscheidet, sondern im Auftrag des Kreis Segeberg tätig wird. Da die Staatsanwaltschaft ja schon erklärt hat, das sie den Fall erst prüfen muss. ... oder anders: "Wir prüfen, ob der NEH die Voraussetzungen für ein Rettungsmittel erfüllt, obwohl er keine Patienten transporttiert."
(meine Anmerkung: Was ist eigentlich in SH mit den NEF? Die transporttieren ja auch nur den NA zur Einsatzstelle, müssen die jetzt auch ihre Funkgeräte abgeben??? Oder gibt es da nur NAW?)
Der Kreis Segeberg darf aber weder Beschlagnahmen noch eine Beschlagnahme anordnen.
Beschlgnahmen anordnen dürfen nur Gerichte.
Bei GiV auch die Staatsanwalt oder Ermittlungspersonen.
Da der Staatsanwalt hier eine Beschlagnahme für unbegründet hält ist dies gesetzeswidrig wenn sich die Polizei über die Anordnungen der Staatsanwaltschaft hinwegsetzt und nochmal eine Beschlagnahme durchführt.
Leider nicht so ganz.... Der Kreis darf, da ihm auch polizeiliche Aufgaben zugehören, die Beschlagnahme anordnen, um nach der (vermeintlichen) Straftat (die Nutzung des FuG auf BOS-Frequenzen) die gleichartige Straftat zu verhindern. Ausserdem greifft hier der Grundsatz "Zur Begehung einer Straftat verwendete Geräte werden eingezogen (und ggf. vernichtet/verwertet)" (§74 StGB) Gegen diese Einziehung des Gerätes kann der Nutzer (hier: KBA) Schutz vor einem ordentlichen Gericht suchen ("klagen"). Das dürfte hier aber entfallen, da ja die Staatsanwaltschaft (vorerst) zu den Schluss gekomen ist, das (noch) kein Tatbestand vorliegt, der verfolgt werden muss.
Sicher ist das richtig.
StPO § 98: Beschlagnahme
(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.
Man lese, daraus.
1. Beschlagnahmen anordnen dürfen erstmal nur Gerichte.
2. Bei Gefahr im Verzug darf es auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen nach § 152 Gerichtsverfahrensgesetz.
Hier steht aber ausdrücklich.
§ 152
(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.
So, wenn die Staatsanwaltschaft sagt die Beschlagnahme ist nicht gerechtfertig, dann darf sich die Polizei nicht einfach über deren Anordnungen hinwegsetzen und munter weiter beschlagnahmen.
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1. Hat die Benutzung eines BOS Fugs erstmal gar nichts mit dem Rettungsdienstgesetz zu tun.
2. Welche Anforderung erfüllt es denn nicht?
In eurem RDG steht.
Krankenkraftwagen, Luftrettungsmittel und
Notarzteinsatzfahrzeuge
(1) Für die Notfallrettung und den Krankentransport sind Krankenkraftwagen einzusetzen, sofern nicht im Einzelfall der Einsatz eines Luftrettungsmittels erforderlich erscheint. Die Notärztin oder der Notarzt kann auch in einem Notarzteinsatzfahrzeug an den Einsatzort gelangen.
So, ein "fliegendes NEF" ist ja wohl ein Luftrettungsmittel.
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Auf Wunsch gelöscht, Mod bitte löschen.
So. Ob das jetzn NEH ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
Fakt ist, dass jemand, der im öffentlichen Auftrag die "Notfallrettung" erfüllt, BOS Berechtigt ist. So stehts in §4 (1) Satz 1.7 der BOS Funkrichtlinie.
http://www.rettungsdienst.net/fodown...tze/bos-rl.pdf
der hat aber KEINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG vom Kreis Segeberg welcher für die Notfallrettung zuständig ist!!!
Und hier ist schon wieder eine Hintertür, dass die Länder "dazwischenfunken" können.Zitat:
Zitat von BOS-Richtlinie
Ich finde es auch eigentlich lächerlich.
Handelt es sich bei der KBA eigentlich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen?
Ich weiß nur von einigen privaten Ambulanzdiensten, dass diese mit Betriebsfunk ausgestattet sind, nicht mit BOS. Das ist aber nicht durchgängig so. Hängt offensichtlöich von der Region ab...
Würde ich sagen, ja: http://www.kba-ev.de/Zitat:
Zitat von marka
Hier gibts auch solche und solche, einige haben Betriebs- bzw. Bündelfunk, andere wiederum BOS-Funk...
EDIT:
Umgehen kann man das sicherlich auch, indem man sich im Land für den Katastrophenschutz zur Verfügung stellt. Dann steht demjenigen auch BOS-Funk u.
Zitat:
die Katastrophenschutzbehörden der Länder, öffentliche Einrichtungen des
Katstrophenschutzes und nach Landesrecht im Katastrophenschutz
mitwirkenden Organisationen auch, soweit sie Zivilschutzaufgaben
wahrnehmen
Das glaub ich nicht.
Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ein Gesetz bzw Verordnung.
http://www.lehrrettungswache-kiel.de...schland.html#e
Rettungsmittel des Rettungsdienstes
Unter Rettungsmittel sind die Mittel für die Beförderung der Patienten bzw. für das Heranführen des rettungsdienstlichen Personals zum Notfallort zu verstehen.
Die technischen Anforderungen an Fahrzeuge, Gerät und Material ergeben sich aus dem jeweiligen "Stand der Technik" entsprechend der nationalen DIN-Normen (Deutsches Institut für Normung) bzw. der jeweiligen europaweit geltenden DIN-EN-Normen.
Das glaube ich schon.
Rettungsmittel des Rettungsdienstes - was Rettungsdienst und damit Rettungsmittel ist, entscheidet der Träger des Rettungsdienstes. Und wenn sich jemand einen RTW mitsamt Besatzung hinstellt, wird er dadurch ebenso wenig Rettungsdienst wie ich mit meinem alten TSF Feuerwehr bin. Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.
Gute Frage, Eigenmächtigkeit der Leitstelle, unklare Absprachen/Anweisungen, was weiß ich. Es scheint jedenfalls auch die gegenteilige Auffassung des Kreises zu geben. Das muss zunächst einmal der Träger des Rettungsdienstes (und der Leitstelle?) klären. Aus der faktischen Alarmierung würde ich jedenfalls nichts ableiten.
Dann ist die ganze Diskussion witzlos, ein Rettungsmittel ist für mich immer mit der Aufgabenerfüllung des gesetzlichen Auftrags verbunden. Wie das DIN, das CEN oder der Taubenzüchterverein Haselünne irgendwelche Autos/Luftfahrzeuge bezeichnen, ist doch zweitrangig.
Genau wie ein LF für das DIN vielleicht ein LF ist, aber noch lange kein Einsatzmittel. Interessant z. B. für sog. "Betriebsfeuerwehren" in NRW mit Auswirkungen auf BOS-Funk und StVO.
Der Träger des Rettungsdienstes bestimmt welche Rettungsmittel für den Regelfall vorgehalten werden und auch zum Einsatz kommen. Er bestimmt aber NICHT was ein Rettungsmittel ist.
Das Problem hier scheint zu sein, das anscheinend einige Behörden den NEH für Sinnvoll halten und gerne einbinden wollen, der Landkreis in welchem er aber Stationiert ist sich da mit Händen und Füßen gegen wehrt.
Die NICHTAlarmierung auch eines nicht eingebundenen Rettungsmittel ist übrigends rechtlich ein ganz heißes Eisen...
MAn stelle sich mal den Fall vor: der NEH steht einsatzbereit am Platz, mit NA und Pilot besetzt. Kann in vier Minuten vor Ort sein. Dies ist dem Leitstllendisponennten bekannt und er KANN den technisch gesehen alarmieren.
Der nächste NA des Regelrettungsdienstes ist im Einsatz, der übernächste steht im OP, so dass es ca. 45min dauert den NA zur Einsatzstelle zu bringen,
Jetzt kommt der Einsatz wegen plötzlicher Bewusstlosigkeit eines jungen Familienvaters.
Der Rettungswagen als Ersteintreffendes Fzg. braucht 15minuten. Da der nächstgelegende ja auch mit dem NA im Einsatz ist. Patient REAPflichtig, NA nach 45 Minuten eintreffend kann trotz durchgehender Maßnahmen ab eintreffen RTW nur noch den Tod feststellen.
Der Gerichtsmediziner stellt nach Anzeige der Angehörigen fest das bei eintreffen eines ausgerüsteten Arztes innerhalb von 5Minuten nach Meldung, was der NEH gewährleistet hätte, die Person höchstwahrscheinlich ohne bleibende Schäden gerettet hätte werden können...
Vermutlich daher die Versuche durch Maßnahmen wie entfernen der Kommunikationsmöglichkeit dieses Rettungsmittel "untauglich" zu machen.
Gruß
Carsten
Du mischt hier Strafverfahrensrecht und Gefahrenabwehrrecht massiv durcheinander! Eine Gefahrenabwehrbehörde darf per Gesetz nach dem im Bundesland gültigen Gefahrenabwehrrecht Sicherstellungen durchführen, soweit dies zur Abwehr eine Gefahr (die in den Rechtsvorschriften dann eindeutig definiert ist) sicherstellen.
Eine Beschlagnahme im strafprozessualen Sinne obliegt nur der Judikative, bei Gefahr im Verzuge auch der Exekutive (StA und Polizei).
Eine Kommunalverwaltung, sei es Stadt- und/oder Kreisverwaltung ist in keinem Falle berechtigt, strafprozessuale Maßnahmen im Sinne der Strafprozessordung anzuordnen oder durchzuführen.
MfG
Poli
Das bringt es auf den Punkt, zumal die zitierte Einziehung nach StGB zwar auch einen präventiven Charakter hat, aber grundsätzlich im Rahmen des (repressiven) Strafprozesses erfolgt.
Hier dürfte § 210 Abs. 1 Nr. 1 LVwG SH einschlägig sein, der die Ermächtigungsgrundlage für eine polizeirechtliche Sicherstellung von Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit bietet, wenn dies erforderlich ist.
Die einzelnen Tatbestandsmerkmale wurden bereits hinreichend diskutiert, diskussionspotenzial bietet in meinen Augen allein noch die getroffene Ermessensentscheidung.
>Handfunkgerät< in einem "Notarzeinsatzhubschrauber" mit einem Rufnamen "KUNO SH 01" schon dieser ist nicht zugelassen ... eine alte Bo-105 ... was kommt als nächstes? ... BSI-Karten für "Rettungssanitätervorausfahrzeuge" mit Trabis? ... meine Qualitätsansprüche an einen standartisierten Rettungsdienst sehen anders aus. Selbstfahrende Notärzte, Notarzteinsatzhubschrauber, uralte, schlecht ausgestattete Rettungsmittel, Rettungsdienste die ihre Personalkosten durch ehrenamtliches Personal drücken um Ausschreibungen zu gewinnen ... und wenn es bei schlechtem Wetter, nachts und am Wochenende nichts mit den Kostenträgern abzurechnen gibt bleibt der einzelne Patient auf der Strecke. Da darf sich dann der kommunale Rettungsdienst drum kümmern. Ich möchte meine Krankenkassenbeiträge nicht in solche Unternehmen fliessen sehen. Warum gibt es wohl Bemessungsgrundlagen für die Rettungsmittelvorhaltung ... wenn wir den Rettungsdienst gewinnorientiert in privater Hand haben, wünsche ich jedem Patient außerhalb der gewinnbringenden "Öffnungszeiten" und außerhalb der Ballungszentren viel Glück. Achja, Rettungsassistent ist ein Berufsbild, mit einem Beruf sollte man eine Familie und nicht nur seinen Geschäftsführer ernähren können. Was dort gemacht wird ist sprichwörtlich mit dem Leid anderer Leute Geld zu verdienen. Dafür wird dann auch über Leichen gegangen. Das nenne ich Wildwest
Ich werde dem Hubschrauber auf dem Tieflader hinterherwinken wenn er stillgelegt wird und wünsche allen Möchtegernrettungsdiensten so schlechte Quartalszahlen, dass sie dieses perfide "Spiel" endlich sein lassen.
Gruß
Alex
Nix gegen Trabis ja.....
IM übrigen fallen mir direkt mehrere RTHs ein, die ein 13a bei haben. Der Streit an der Stadtgrenze zu Hamburg mit diesem Rettungsdienst geht seit Jahren. Erst war es das NEF, dann die 10m, die er nach HH rein ist und jetzt da. Ganz ehrlich, wenn der Landkreis es nicht auf die Reihe bekommt, einen Rettungsdienst auf die beine zu stellen, dann bitte kann auch ein privater kommen. ASB und wer auch immer sind auch privat und müssen kostendeckend arbeiten. Ganz ehrlich, Deine Meinung hinkt etwas der Realität hinterher. Es gibt nicht NUR DEN EINEN Rettungsdienst. Und immer schön dran denken, wenn Du Dein Fug13 in die Hand nimmst ....
Na klar, dann werd doch mit deinen Trabis glücklich ...
DER Landkreis hat einen guten Rettungsdienst von dem sich im Bundesvergleich so manch einer eine Scheibe abschneiden könnte. Im übrigen besitze ich kein eigenes HFuG, wozu auch? Dienstlich bekomme ich diese gestellt.
Aber du hast sicherlich Recht ... wir sollten auch die Feuerwehren, Polizei und KatS "gewinnorientiert" privatisieren ... kauf dir ne Brille. Rettungsdienst darf nie allein Geschäftsmodell sein.
*kopfschüttel*
Alex
Zum Glück muss ich mir den Schuh nicht anziehen, mein Verein wird sicher nie privat.
Aber wo liegt das Problem? Was schadet ein NEF oder NH-irgendwas mehr oder weniger? Ob nun fliegend oder fahrend? Mir wäre das wurscht, wie die kommen, Hauptsache sie kommen überhaupt.
Die Unternehmen müssen kostendeckend arbeiten, sonst könnten sie bald ihre RTWs etc. stehen lassen. Komm mal wieder runter. Man könnte fast denken, das Dir jetzt irgendwelche Nachteile hast, weil da ein Notarzt mehr oder weniger durch die Gegend fliegt.
Sag mal, in Betriebswirtschaft hast du immer gesachwänzt, oder? Wahr wahrscheinlich auch kein Thema bei euch.
Richtig ist deine Aussage: "... Hauptsache er kommt"
Stimmt, aber kommt nur dann wenn es sich für ihn rentiert, ansonsten kommt er halt nicht.
Die Indienststellung für ein zusätzliches NEF oder einen zusätzlichen RTH werden anhand von Bedarfzahlen (Auslastung/Dopplungsfälle) ermittelt, gerade diese werden aber durch solchen Wildwuchs medienwirksam verfälscht. Arzt ist nicht gleich Arzt und Rettungswagen ist nicht gleich Rettungswagen, zumindest nicht solange man Normen und Gesetze mit Spitzfindigkeiten umgeht. Langfristig also eine Verschlechterung/Stagnation der medizinischen Versorgung. Der KBA rechnet den "NEH" den Kostenträgern gegenüber aber voll ab. Noch ist die Versorgung mit Notarztstandorten und Rettungshubschraubern in Schleswig-Holstein auf einem recht dichten Niveau angesiedelt.
Es gibt auch einen kleinen Unterschied zwischen Kostendeckung und Gewinn. Wenn mir Tarifverträge, die Qualität eines Rettungsdienstes und die Einhaltung >aller< Hilfsfristen egal ist, kann ich leicht Gewinn einfahren. Das kann ich gut in der Presse verkaufen.
Muß ich dagegen auch die weniger dicht besiedelten Gebiete bei jedem Wetter und zu jeder Uhrzeit qualitätsgerecht versorgen, werde ich zwangsläufig auch teurer um kostendeckend zu arbeiten.
Wenn wir hier nicht über das Geld reden würden, hätte Deutschland schon lange ein flächendeckendes Tetranetz, Süddeutschland genügend besetzte NEF und Berliner Polizisten keine grüne Dienstkleidung mehr.
Gruß
Alex
OT:
Guten Morgen, wir haben blaue Uniformen, sogar schon eine ganze Weile aber auch egal... ach so ja auch blaue EwAs, die grünen sind Restbestände, die NE-Einsätze fahren und dem VkD gehören.
Die Sache mit dem Tetra müssen wir nicht noch mal diskutieren, da ist die Politik mit Sicherheit auch Schuld. Das Geld alleine hat damit nichts zu tun.
Fragt sich natürlich, warum die Lst. dann das Ding raus holt, wenn er doch so verboten ist.
Ohne das man den genauen Sachstand kennt ist das hier eine Sinnlose Diskussion. Man sollte
ersteinmal abwarten was da nun herauskommt.
Gruss Flo
Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, bei uns gibts für den Notarzt einfach eine Pauschale.
Also rentiert sich der Hubschrauber immer oder nie.
Das ist schon immer so, aber auch die Krankenkassen streuben sich gegen diese Bedarfszahlen.
Das ist kein RTH, also kannst das mal weglassen.
Keine Ahnung wie aktuell die Karte war die ich gefunden habe, dennoch gab es in SH Landkreise wo es nicht einen NA gibt und sowas nenst du dicht besiedelt?
Falls du ne andere Karte hast, bitte mal hier reinstellen.
Es macht das System recht unplanbar, wenn jeder mitmachen darf der will (und auch ggf. nicht mehr mitmacht, wenn er nicht mehr kann oder will). So lange das Ganze nicht aus reiner Nächstenliebe kostenlos betrieben wird, wird das Geld früher oder später an anderer Stelle fehlen. Es ist unrealistisch zu glauben, dass der Kostenträger den Mehraufwand einfach so übernimmt.
Des Weiteren habe ich aus grundsätzlichen Erwägungen etwas gegen den Gedanken, dass jeder im Rettungsdienst (oder anderen Bereichen der Gefahrenabwehr) mitwirken darf, sobald er über entsprechendes Material und Personal verfügt. Es rennen genug Personen herum, die eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung haben und über diese Schiene Eingang in das recht sensible System BOS finden würden.
Auch an dich die Frage: Wieso alarmiert die Leitstelle diesen Hubschrauber? DER Landkreis ist doch Aufgabenträger der Leitstelle, auch wenn in dem Fall die Aufgaben an die Leitstelle eines Nachbarkreises übertragen wurden. Gibt's kein AAO-Mitspracherecht?
http://www.brianpeschke.de/rd/rdkarte.html ?
Da gibts schon Flecken, wo man besser gesund bleibt, und das werden natürlich schnell mehr, wenn der nächste Druide schon beschäftigt ist.
Nachdem die Polizei während eines Notfalleinsatzes das Funkgerät des KBA-Notarzteinsatzhubschraubers beschlagnahmt hat, fordert die Norderstedter Hilfsorganisation jetzt eine schriftliche Klärung durch die Kreisverwaltung.
Norderstedt/Hartenholm. Sie hatte dem KBA die Nutzung des Behördenfunks BOS im Hubschrauber untersagt und nach KBA-Angaben nicht auf einen Widerspruch reagiert. "Auf eine schriftliche Antwort warten wir seit sieben Wochen", sagte KBA-Sprecher Florian Gottschalk. Die Besatzung werde weiter funken, um bei einem Einsatz die schnellstmögliche notärztliche Versorgung sicherzustellen und um sichere Starts und Landungen zu gewährleisten.
Die Polizei musste das Funkgerät auf Anweisung der Staatsanwaltschaft wieder herausgeben, will es aber bei weiterer Benutzung wieder einkassieren.
Quelle: http://www.abendblatt.de/region/nord...unklizenz.html vom 27.08.2011
Kleine Anmerkung am Rande: Ich habe aus Interesse mal bei der KBA angfragt, bezüglich der Alamierung von Kuno. Diese läuft über Telefon.
Noch mal ganz dumm gefragt: Wer vergibt eigentlich die Rufnamen? Ländersache oder Regulierungsbehörde?
BOS-Rufnamen werden vom Landespolizeiamt im Auftrage des Innenministeriums vergeben, oder wie in dem hier beschriebenen Fall geschehen, einfach ausgedacht und benutzt.
Gruß
Alex
Wo sind denn auf der Karte die "weißen Stellen" legt mal als Vergleich eine Strassenkarte daneben. Ich habe zuweilen auch in einer Millionenstadt mit meinen Patienten schon länger als 20 Minuten auf den Notarzt gewartet.
Ich zähle im Übrigen einen RTH auch zu den Notarztzubringern.
Warum wird der "NEH" wohl alarmiert ... Gegenfrage sollte der Disponent derjenige sein der einen Prozess bestreiten muß oder sollten das lieber die Verantwortlichen in der Geschäftsführung mit dem Ordnungsamt des zuständigen Kreises klären?
Gruß
Alex
Hallo!
Verfolge dieses Thema hier schon seit gestern.
Allerdings fehlten für mich wichtige Detailinformationen um die Thematik beurteilen zu können.
Doch...:
"Handfunkgerät im Hubschrauber"....woher stammte die Info das es sich um ein HFG handelte?
Da wäre zum einen die TR-BOS Frage...ein zugelassenes Fug13 oder ohne TR-BOS?
Und zum anderen, egal ob TR-BOS oder nicht:
Handfunkgeräte in Luftfahrzeugen sind Luftfahrrechtlich ein extrem heißes Eisen bezüglich EMV, Flugsicherheit und freilich auch der Störreichweite.
Es gibt bei den BOS ebenso wie in vielen anderen Funkdiensten klare und strenge Vorgaben mit welcher Leistung und mit welchen Antennen aus welcher Flughöhe gesendet werden darf.
Ein Fug13 mit satten 2,5W aus z.B. 800m Flughöhe dürfte weite Teile eines Bundeslandes ausleuchten!
Ich kann mir nicht vorstellen das im vorliegenden Fall wirklich ein Fug13 im Hubschrauber benutzt wurde - da dürfte es reichlich Rechtsgrundlagen geben um sowas zu unterbinden.
Soweit ich weis sind nur Festeinbauten zugelassen - mit einem riesigen Bürokratiehype mit Einzelzulassung aus Luftfahrrechtlicher Sicht.
Da einfach ein Fug8b auf 10 Watt und KFZ-Standardantenne drann ist schonmal garnicht. :-)
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
Naja das ist nichts neues, dass man in SH Hubschrauber durchs ganze Bundesland hört...
Vielleicht ist das Handfunkgerät auch an eine Außenantenne angeschlossen? Aber das dürfte die Reichweite ja nochmal deutlich erhöhen.