http://www.feuerwehr.de/news/2010/08..._erweitern.php
Wann kann man damit rechnen das es auch in Sachsen dann soweit ist?
Danke!
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http://www.feuerwehr.de/news/2010/08..._erweitern.php
Wann kann man damit rechnen das es auch in Sachsen dann soweit ist?
Danke!
Das weis jetzt noch keiner... Das ist doch erstmal die Gesetzesvorlage die noch vom Bundesrat abgesegnet werden muss, danach müssen die Länder wieder ihre eingenen "Landesausführungen" machen, ich denke das man frühestens Anfang 2011 damit rechnen kann...
aber endlich mal eine vernüfntige idee...wäre wirklich top wenn das durch kommt
Endlich wird in Berlin mal einer wach....
Wie war es denn bis 1999? Da gab es einen FS für Motorräder, einen bis 7,49 Tonnen, einen ab 7,50 Tonnen und Schluss.
Dann kam die "erfreuenswerte EU" (ich spar mir meine ehrliche Meinung über diesen Pleiteverein, wenn ich die äußere gibts ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung....) und hat behauptet Autofahrern können gar keine Autos mit Anhänger lenken. LKW-Berufskraftfahrer werden (erst?) ab ihrem 50ten Geburtstag gar zum Sicherheitsrisiko, 89jährige, die nur alle 6 Monate mal 20km fahren sind aber mit ihrem 3,2-to-Stern-Auto kein Sicherheitsrisiko.... Gewerbliche Sprinter-Transporter (SB) dürfen wegen ihres im Fahrzeugbrief eingetragenen, aber immer um mindestens 25% überschrittenen, Gewichtes von 3499,999 kg auf den Strassen ohne Fahrtenschreiber auch schneller als 80 fahren, obwohl der osteuropäische Fahrer seit mehr als 24 Stunden ununterbrochen am Steuer sitzt.
Es ist dringend eine Reform des deutschen Führerscheiwesens nötig! Ich würde als praktikabel und realitätsgerecht vorschlagen:
.... irgendwie kommt mir mein Vorschlag ziemlich bekannt vor....
- ein Führerschein für alle motorisierten Zweiräder
- ein Führerschein bis 7,49 to mit Anhänger, luftdruckgebremst 10,5 to = Gesamtzug 17,99 to
- ein Führerschein ab 7,50 to
- Einschränkungen für Personen unter 25 in Hubraum und Alkoholverbot
- Alle Fahrer von Fahrzeugen ab 7,5 to müssen alle 3 Jahre zum Arzt, sonst verlieren sie ihre Erlaubnis für Fahrzeuge ab 7,5 to
hm, also ich bin ein Hilfskraftfahrer gewesen ? naja,es ging aber komischerweise bis 1999 super, alle kamen früher mit den 7,5t zurecht,
was hat sich denn an den Fahrzeugen so dramatisch geändert,oder waren unsere Eltern einfach nur echte Männer die sogar 7,5t bändigen konnten ? ;)
ne andere Ausbildung in der Fahrschule hatten die sicher nicht.
ich verstehe bis heute den Unsinn der3,5t nicht.
Ich denke auch das man bei 7,5t eine sinvolle Grenze ziehen kann und muss... drüber wird keiner fordern dass man die schwereren Fahrzeuge ohne Führerschein fahren darf, aber drunter?
Wenn die Ausbildung der Organisationen dementsprechen gut ist, sehe ich kein Problem damit...
Oder was für Ideen haben die Feuerwehrführerschein-Gegner, damit die FFW und HiOrgs einsatzklar bleiben?
Den vollen C1 Führerschein vom Land/Bund bezahlen lassen, was im Endeffekt der Steuerzahler zahlt und die Ausbildung, wie Astra12 schreibt auch nicht anders war beim alten 3er
wer hat den von den leuten,die noch den alten führerschein der klasse 3 (und somit bis 7,49t) ,in der fahrschule pflichtstunden auf einem 7,49t fahrzeug gemacht???
dann dürftest du bei so vielen helfern nicht ins fahrzeug steigen.
ich bin einer der letzten die das glück noch haben bis 7,49t fahren zu dürfen ,ohne extra einen führerschein dafür gemacht haben zu müssen.
und ich lenke nun seid 12 jahren unfallfrei fahrzeuge bis 7,49t.
Hallo,
An sich mag der neue Gesetzesentwurf eine gute Idee sein, aber mir bereitet das Ganze ein wenig Kopfschmerzen, gerade in Bezug auf Fahrpraxis bzw. Fahrerfahrung. Wenn ich mir die jüngere Generation so anschau, welchen Fahrstiel die schon mal an den Tag legen, auch mit Einsatzfahrzeugen kleineren Ausmaß, wird mir einfach unwohl.
Ich möchte nicht alle über einen Kamm scheren, aber ich muss mich der Meinung von hannibal anschließen. Es kommt immer wieder zu Unfällen mit Einsatzfahrzeugen, egal ob Feuerwehr, Rettungsdienst oder sonst was... egal ob 2,8 Tonnen, 7,5 Tonnen oder 13 Tonnen. Da stellt sich für mich die Frage, wie gut die Kraftfahrerausbildungen, Unterweisungen und Co. wirklich sind... (Schuldfrage mal außen vor gelassen)
Wie oft sehe ich Einsatzfahrzeuge mit bald 70 Stundenkilometer und mehr in eine Kreuzung einfahren, frei nach dem Motto "wird schon gut gehen!". Da stelle ich jede Kraftfahrerausbildung, Unterweisung und auch die Eignung des Fahrzugführers in Frage. Und gerade die jüngere Generation wird bei den ersten Einsatzfahrten noch recht unsicher, aufgeregt, übermütig wirken und wahrscheinlich noch nie ein Fahrzeug in dieser Gewichtsklasse gefahren sein...
Gruß
Nun, bei der Grenze, ab wann ein Auto ein zu großes Fahrzeug ist, sollte man anhand von Unfallzahlen bilden.
Meine Frau darf mit ihrem Führerschein auch einen 7,5to-LOK mit zusätzlichem Anhänger lenken. Wenn ich daran denke, bekomme ich Kopfweh. Selbstverständlich sieht sie das aber auch ein.
Und der Europäische Beschluss stammt daher, dass in anderen Ländern eben die Grenze nicht erst bei 7,5 to lag, sondern darunter. Und wer will schon behaupten, dass in anderen Ländern schlechte mit großen Autos gefahren wird.
Ich finde die Regelung mit den 3,5 to gut. Wer ein größeres Auto bewegen will, soll einen anständigen Führerschein machen. Wenn eine HiOrg will, dass ihre Mitglieder große Autos fahren, soll sie ihnen gefälligst auch den Führerschein bezahlen. Ausnahmen würde ich keine Zulassen. Für andere Spielchen ist in diesem Lande ja auch genug Geld da...
Gruß, Christian
sicher sehe ich die neue reglung der eu auch nicht schlecht,man wird sich da shcon gedanken gemacht haben und auch sicherlich sehe ich das auch so das nicht jeder,der noch bis 7,49t fahren darf,es kann.
und gerade die kräfte,die selten fahrzeuge unter sonderrecht lenken,sind nicht immer sicher.ich will jetzt damit nicht sagen das ich ein viel fahrer bin.
aber ich denke mit der richtigen einweisung,unterweisung und auch fortbildung der kraftfahrer ist das möglich.
in vielen freiwilligen ist es doch so,das immer der oder die gleichen "ihre" fahrzeuge lenken und die jüngeren selten die chance haben.
ich finde die idee vom feuerwehrführerschein garnicht mal so schlecht,wenn es mit der richtigen aus- und fortbildung abläuft.
"Früher hat es doch auch funktioniert" ist doch ein Märchen. Wenn man sich einfach mal im Bekanntenkreis umhört, wie viele 3er-Besitzer sich mal eben einen Umzugswagen ausgeliehen haben und damit einen Schaden verursacht haben, stellt sich die Sache anders dar. Ein 7,5t Fahrzeug ist nunmal ein LKW und damit sowohl technisch als auch praktisch im Straßenverkehr anders zu bewegen als ein PKW (Stichwort Bremssystem)? Selbst wenn diese Inhalte früher im Führerschein Klasse 3 vermittelt wurden (Fahrpraxis?), mit der neuen Regelung wird das gleich mal ganz weg gelassen und durch eine diffuse Einweisung vor Ort ersetzt. Na Prost Mahlzeit.
Wieso vom Bund? Vom jeweiligen Aufgabenträger, also bei der Feuerwehr Gemeinde. Klappt anderswo doch auch seit Jahrzehnten. Die zahlen doch auch G26 und den jährlichen Streckendurchgang usw.
Ich habe mittlerweile den Eindruck, dass es vielen darum geht, möglichst ohne großen Aufwand ein SoSi-Fahrzeug fahren zu dürfen. Dafür wird dann auch gerne eine Schmalspur-Sonderausbildung in Kauf genommen ... :-(
Du sagst es ja selber... deine Bekannten haben sich einen LKW ausgeliehen, weil sie mal in der Fahrschule davon gehört haben dass sie den auch fahren dürfen, und weil sies nicht gewohnt sind, haben sie Schäden verursacht...
Genau das soll durch die Einweisungen durch die Organisationen vermieden werden. Ich denke nicht dass dann gesagt wird:
"Da ist der LKW den fährst du jetzt mal zum Einsatz, wir werden schon hinkommen"
Schwarze "Fahrer" Schafe wird es immer geben, genauso wie Leute die "SoSi-Geil" sind, das lässt sich aber so und so nicht vermeiden und auch mit einem normalen PKW kannst auf der Einsatzfahrt genug Schaden anrichten.
naja zwischen "mal ausleihen" und das Feuerwehrauto öfter fahren, (jeder Maschinist sollte ja vor Ort eingewiesen sein und Übungsfahrten machen) liegen ja Welten.
wenn ich nie fahre ,bin ich auch mit nem 3,5t TSF total überfordert,das ist ja klar.
Ausbildung vor Ort sollte immer und permanent stattfindne,wie das die ein oder andere Wehr handhabt,dazu sage ich mal nix ;))
Darf ist sanft darauf hinweisen, das alle Fahrzeuge ab 3,5 to (früher 2,5 to) LKW sind?
Somit gelten, auch wenn einige das nicht einsehen wollen, für ALLE Fzg ab 3,5 to die Regeln für LKW. D.h. alle Fahrzeuge ab 3,5 to dürfen z.B. auch nur maximal 60km/h fahren, auf den Ausnahmestrecken 80km/h. Wer hält sich bei Einsatzfahrzeugen ausserhalb des Einsatzes eigentlich da dran?
Interessanterweise bilden die Ausnahme (also die, die sich nicht an die 60km/h halten) hier fast ausschließlich die Berufskraftfahrer (i.d.R. sogar mit CE-Schein).
Die Klasse 3 Inhaber sind da meist eher gemächlicher unterwegs - ist wohl doch ein gewisser Respekt vor den Fahrzeugen vorhanden, weil man ja eben nicht täglich mit sowas unterwegs ist.
Gruß,
Stefan
Asche auf mein Haupt.. ich hatte den §3 Abs.3 StVO vergessen... *schäm*
ausserorts:
bis 3,49 to = 100km/h
bis 3,49 to mit Anhänger = 80 km/h
3,5 to - 7,49 to = 80 km/h
3,5 to - 7,49 to mit Anhänger = 60 km/h
ab 7,5 to = 60 km/h
Hallo, heute fand ich folgenden Beitrag!
http://www.feuerwehr.de/news/2010/09...iko_werden.php
Kann ich nun zu meinem Wachenleiter gehen und fragen ob diese Sache schon in Kraft gesetzt ist?
Und ob es angewandt werden kann?
Bezieht sich auf Sachsen!
Hi,
steht doch drin:
Du hast in Gemeinschaftskunde aufgepasst und weißt daher wie Gesetze in Deutschland gemacht werden? Nein? Also: Der Bundesrat (Zusammenkunft der Ländervertreter) hat damit nur den Bundestag aufgefordert ein solches Gesetz zu beschliessen. Der Budestag kann aber sagen: was juckt mich was die wollen: es bleibt bei der Regelung.Zitat:
Der Bundesrat empfahl mit Beschluss von Anfang Juli dem Bundestag, den gerade erst gesetzlich eingeführten "Feuerwehrführerschein" nochmals zu erweitern.
Und dann noch ein kleiner Hinweis: das bisherige Gesetz wurde erst in wenigen Bundesländer umgesetzt und schon schreien die Länder nach einer ausweitung. schon komisch.
Gruß
Simon
Öhm... nö? Denn auch Busse unterliegen dieser generellen Regelung.
Einzelne Ausnahmegenehmigungen (z.B. "100er-Aufkleber mit Zulassungsstellenmarke" auf Bussen und Auto-Anhängern) sind davon ja unbenommen.
Welche "Dienstfahrerlaubnis" meinst du? Bei den "Nicht-Bundeswehr-Kräften" (SEG, FW, ...) gab es m.W. nach keine Angaben des zul. Gesamtgewichtes nach. Es stand nur sinngemäß drinne
D.h. es gab/gibt für jedes Fahrzeug eine einzelne Genehmigung.Zitat:
"Der Inhaber dieser Erlaubnis darf folgende Fahrzeuge fahren:
- RTW "Rettung Pusemuckel 17-42"
- KTW "Rettung Pusemuckel 17-55"
(ggf. stand dort auch noch "und Baugleiche")
Diese Erlaubnis ist nur gültig in Verbindung mit der gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse!
Mit freundlichen Grüßen
Der Fahrzeugbeauftragte
(Unterschrift)
Es gab, (oder gibt es die auch noch?), auch noch Dienstfahrerlaubnisse der Polizei bzw. damals des Bundesgrenzschutzes (jetzt BuPol) die in etwa dasselbe waren wie die Dienstfahrerlaubnis der BW. (Im Gesetz stehen die glaube ich noch drin, ob die aber noch gelten bzw. ausgegeben werden kann ich nicht sagen. Kann mir gut vorstellen das es da nur noch zivile FS gibt)
Die angesprochene Dienstfahrerlaubnis bei FW, THW oder SEG ist keine Fahrerlaubnis im Sinne der FeV (Führerschein) sondern eher eine Benutzungserlaubnis, also das einverständniss des Halters dieses Fahrzeug als Fahrer zu benutzen. Die Fahrerlaubnis im Sinne der FeV muss gesondert durch einen (zivilen) FS nachgewiesen werden.
Teilweise gab es aber auch da schon abweichungen in den Klassen, also das bestimmte Fahrzeuge von Klasse 3 Fahren auf weisung von oben nicht "benutzt" werden durften obwohl die FeV dies gestattet hätte. Diese fehlten dann in der Dienstfahrerlaubniss.
Gruß
Carsten
Ich bin auch dafür... bringt vielen Feuerwehren was... die könnten so dann evtl. ein Fahrzeug bissel größer Dimensionieren und müssen nicht rücksicht darauf nehmen das hier evtl. viel Geld in C Fahrerlaubnis Investiert werden muss.
Uns selber würde es nichts bringen... leider 8, 9 und 13t Fahrzeuge (die größeren) und bald geht der 9er weg und wir ein 18er... Also bei uns kein Unterschied... mit B wird dann nur ELW/MTW Fahrbar bleiben.
Ich frage mich bei solchen Aussagen immer ob sich jemand wirklich mit der Materie auskennt, wenn immer mit diesen x,49 to Angaben hantiert und um sich geschmissen wird.
Die Grenzen sind 3,5 to und 7,5 to. Und bis zu diesen Grenzen darf dann auch jeder mit der entsprechenden FE Fahrzeuge führen. Genauso gelten die Geschwindigkeitsvorgaben bis zu diesen Grenzen. Die ,49 sind nur eine Eintragungs-"Erfindung" wg der Fahrtenschreibergeschichte...
Ok ok ok.... du hast gewonnen.
§6 FeV Abs.1 spricht tatsächlich von 3500kg und 7500kg.
In der Praxis dürfte es allerdings (bis auf wenige Ausnahmen in denen der Zulassungsstellenmitarbeiter gepennt hat) nur Eintragungen mit 3,49(9) oder 7,49(9) geben... Das hat auch seine guten Gründe, denn wer erklärt denn dem Fahrer, das er das Fahrzeug mit 7500000g fahren darf, das Fzg mit den 7500001g aber nicht? "Alles was bis 7,4xxxx im Schein hat darfst du fahren, ab 7,5xxxx nicht mehr"...
Hallo,
ja das gibt es noch, aber zumindest wir (ein PP in NRW) bekommen darüber keine Bescheinigung mehr. Es ist aber neben dem Besitz einer normalen Fahrerlaubnis eine kleine Prüfung nötig um Dienst KFZ bewegen zu dürfen. Hier wird nach den EU Klassen unterschieden. Wobei bei PKW kein Unterschied gemacht wird zwischen Zivil und Streifenwagen. Nur als Angestellter hat man keine Berechtigung SoSi benutzen zu dürfen soviel ich weiß auch nicht zur Absicherung. Dazu kommt noch alle 5 Jahre eine Ärztliche Untersuchung.
Gruß Marcus