Wieder ein Beweis, dass es auf dieser Welt leider auch vollkommen verblödete Ar***l***er gibt: http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1151423&kat=30
Fahrzeug: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfah...erg_4110-12_aD
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Wieder ein Beweis, dass es auf dieser Welt leider auch vollkommen verblödete Ar***l***er gibt: http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1151423&kat=30
Fahrzeug: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfah...erg_4110-12_aD
Wenn die jetzt schon damit anfangen, RD-Fahrzeuge zu klauen und sie Sinnlos zu versenken, weiß ich nicht was uns in 20 Jahren erwartet...
5 € in die Phrasen-Kasse!
War da nicht mal was, dass BOS-Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehr geparkt werden dürfen, außer, ein konkreter Einsatz erfordert das? Ich mein, da mal etwas gehört zu haben...
Gruß, Mr. Blaulicht
Du meinst in öffentlichen Gewässern *duckundwegrenn*
Im o.a. Fall handelt es sich um einen Zeitraum von 19(!) Stunden. Ein vielleicht etwas langer Einkauf, oder...?
Nichts desto trotz habe ich aber auch keine entsprechende Regelung gefunden.
Gruß, Mr. Blaulicht
Der Jugendliche, der den RTW im Main-Donau-Kanal versenkt hatte ist ermittelt.
--
Der junge Mann hat inzwischen ein Geständnis abgelegt. Darin räumte er unter anderem ein, die Schlüssel bei einem Besuch in der Rettungswache gestohlen zu haben.
--
Meine Meiung:
Er bzw die Eltern müssten den Schaden voll ersetzen
http://www.tz-online.de/nachrichten/...ta-588507.html
mfg
e.
nee nee die Jugend von heute
Warum die Eltern?
Den Schaden sollen die Jugendlichen bezahlen, sobald sie Geld verdienen. Den Eltern gehört wegen der Aufsichtspflicht ein Bußgeld auferlegt.
Gruß, Mr. Blaulicht
Halte ich fürn bisschen zu hart, da ein Führerschein ja heute ein MUSS ist für bestimmte Berufe bzw. Arbeitgeber.
Ich denke, wenn er seinen Schaden bezahlt, und noch ein paar Sozialstunden ableistet, müsste er seine Lektion gelernt haben.
Klar - er hat rießen Mist gebaut. Aber es ist heute so schwer einen guten Arbeitsplatz zu finden, dann sollte man ihm nicht die ganze Zukunft "verbauen". Aber natürlich muss er irgendwie bestraft werden.
Also, Mittäter hatte er ja,
denn alleine kann er den RTW nicht in den Kanal geschoben haben. Da gehören schonmal 2 oder 3 Personen zu.
und die anderen Mittäter gehören genauso bestraft .
Ich kann dafür kein Verständnis haben, deshalb eine lange lange Führerscheinsperre, denn da wird er sich am meisten drüber ärgern.
mfg
e.
Bei der deutschen Rechtssprechung würde es mich nicht wundern, wenn der zu Sozialarbeit verdonnert wird, in der Form dass er mit HiOrg-Fahrzeugen durch die Gegend fährt...
Also ich will jetzt nicht den anschein erwecken das ganz herunter spielen zu wollen oder jmd. irgendwie in Schutz nehmen zu wollen aber, wenn ich das richtig sehe ist dieses FZG kein RTW, oder ?
Und auch wenn ihr Recht habt, das der / die Täter bestraft werden sollten, sehe ich es auch wie schon jmd. vor mir. Eine lange FS Sperre ist nicht wirklich sinnvoll.
a)Wird/Werden der/dei Täter dann unter umständen zum Sozialfall weil sie keinen richtigen Job machen "können" -> wir zahlen für die die.
b)Jmd. der so eine Sche...e baut fährt wahrscheinlich auch ohne FS -> in meinen Augen eine erhöhte Gefahr für andere
c)Könnte er irgendwann selber mal ein Auto haben was man ihm dann klauen kan. Sorry ;-)
Schönen Gruß
Dirk
Blut - / Organtransport ist weniger wichtig als ein RTW?
Doch genau so jemand gehört ohne Lappen... das er für lange Zeit und öfter daran erinnert wird.... sonst hat es keine Wirkung.
Hier mein Senf, um ein paar Threads zu beantworten/ergänzen:
vgl auch:
http://www.ff-erlangen.de/index.htm
Das Fzg (wie auch andere Einsatz-PKW; z.B. Malteser -> http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfah...rnberg_4110-02) stand neuerdings an der Chir. Klinik in ER.
Das ist zwar kein öffentlicher Straßenbereich, jedoch öffentlich zugänglich, da direkter Eingangsbereich der UNI-Chirugie.
Wenn das Fzg bei den JOH in NBG gestohlen wurde, kommt man dort auch sehr leicht an die Fzg., viele Einsatzfahrzeuge in einem Carport stehen.
Das Fzg wurde mithilfe eines Vorschlaghammers auf Gaspedal in den Kanal "verbracht".
Das ist aber nicht richtig.
Das Fzg wurde n der Erlanger Rathenaustraße entwendet.
..Mitteilungen über verdächtige Wahrnehmungen zur tatrelevanten Zeit in der Rathenaustraße..
usw.
Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung: Dem täter müsste über längere Zeit die Fahrerlaubnis entzogen..
mfg
e.
@Florian
Sollte nicht so rüber kommen als wäre dieses Fahrzeug weniger "Wert" oder wichtig.
Der Typ gehört bestraft, selbst wenn es "nur" ein Ploizeiauto gewesen wäre. Wollte ganz sicher hier keine Diskusion über den Wichtigkeitswert dieses FZ entfachen.
Schönen Gruß
Dirk
Mein Fehler, ich dachte, er wäre erst 15. Aber dabei handelt es sich wohl um seine Spießgesellen - 15 und 13 Jahre alt.
Ich persönlich bin der Meinung, dass im Arbeitsamt die Zumutbarkeitsgrenze für solchen Leute ruhig etwas niedriger sein darf, damit die Schulden zeitnah bezahlt werden können.
Führerschein ist so 'ne Sache. Wie wäre es denn mit einem eingeschränkten Führerschein - von zu Hause in die Arbeit und wieder zurück?
Oder mit Hausarrest mittels elektronischer Fußfessel..
Mir fallen da viele wunderschöne Sachen ein.
Aber ich habe Vertrauen in unsere Justiz, sie werden schon die richtige Anzahl an Sozialstunden finden :-(
Gruß, Mr. Blaulicht
stimmt. Hatte ich übersehen.
Dann kommt bei mir die Frage auf, mit welchem Schlüssel (siehe dein Zitat in Beitrag #7) das Fzg in die Rathenaustraße gekommen ist (-> Johanniter-Wache ist nur in Nürnberg; in ER gibts keine Jonnys, auch wenn es hier irgendwo geheißen hat, dass das Fzg den Erlanger Johannitern übergeben wurde => damit ist eigentlich das UNI-Klinikum gemeint)
Wie auch immer: es ist sehr verwerflich so eine Aktion zu bringen. Super, dass der Täter so schnell gefasst wurde.
Als ich würde den Typen als erstes mal den Schaden bezahlen lassen. So fern ihm das überhaupt möglich ist. Und ihn sagen wir mal 2-3 Jahre lang in genau der Wache aus der der Schlüssel war z.B. die Autos waschen lassen, Fegen und aufräumen. Glaube nicht, dass er sich da wohl bei fühlt jedes mal den Leuten die er geschädigt hat unter die Augen treten zu müssen. Kenne da einen ähnlichen Fall. Der ehemalige "Sträfling" ist Heute immer noch in der geschädigten HiOrg. Inzwischen jedoch Freiwillig und gehört zu den Leuten mit den meisten Dienststunden. Eine Führerscheinsperre ist so eine Sache. Gerade auf dem Land ist man ohne Schein ja fast schon zur Arbeitslosigkeit verdammt. Auf die Weise züchtet man sich unter Umständen nur die nächste Generation Krimineller ran.
So, nachdem ich hier allerhand Unsinn gelesen habe, ein paar Fakten:
In Erlangen gibt es Johanniter. Deren Dienststelle ist in der Rathenaustraße, allerdings nur Behindertenfahrdienst. Dies ist der Kreisverband Erlangen. Dieser ist widerum in den Regionalverband Mittelfranken integriert, genauso wie der KV Fürth, KV Lauf und KV Schwabach-Roth.
Das Fahrzeug mit dem Rufnamen Akkon Nürnberg 41/10/12 wurde dem KV Erlangen vor einigen Wochen überstellt. Hintergrund war, daß die Johanniter im Mittelfränkischen Raum den Organtransport für die DSO und die Uni Erlangen fahren. Es gibt einige Fahrer, die somit schneller verfügbar sind, als daß Sie erst nach Nürnberg fahren müssen und das Fahrzeug holen. Zumindest war das so gedacht. Ob dies in Zukunft so bleibt, weiß ich nicht.
Die Schlüssel wurden aus der Dienststelle entwendet, das Fahrzeug stand auf einem regulären Parkplatz vor der Dienststelle, icht vor der Uni. Dass Einsatzfahrzeuge nicht auf öffentlichem Grund parken dürfen ist definitiv falsch. Natürlich dürfen sie das.
Über Täter, Mittäter etc. möchte ich mich hier nicht konkret äußern.
Fakt ist nur, daß es ein 18-Jähriger mit einem 15-Jährigem und einer 13-Jährigen waren.