hi
hab mal wieder ne frage wie lange dürfen bei euch minderjährige
auf SEG einsätze?
Dürfen sie überhaupt mit?
was für aufgaben können bekommen sie bei euch?
oder werden sie nur in der fahrzeug halle eingesetzt?
gruß marcel
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hi
hab mal wieder ne frage wie lange dürfen bei euch minderjährige
auf SEG einsätze?
Dürfen sie überhaupt mit?
was für aufgaben können bekommen sie bei euch?
oder werden sie nur in der fahrzeug halle eingesetzt?
gruß marcel
Hallo!
" Minderjährige " haben grundsätzlich dem Einsatzdienst Fernzubleiben....gerade bei SEG-Einsätzen!!
MfG
Bei uns ist das so , das die minderjährigen nur bis zu einer bestimmten Grenze mit dürfen! Bis an die "front" dürfen sie nich, aber andersrum "Einsatzerfahrung" bekommt man nur , wenn man auch Einsätze mitfährt!
ja ok. werden bei euch die jugendlichen nach 22.00 uhr nach hause geschickt oder dürfen sie so lange da bleiben bis der einsatz zu ende is? mit einverständnis erklärung der eltern??
gruß marcel
Wenn es abzusehn ist das es länger dauert, dann werden "alle" kameraden gefragt , ob und wann sie nach hause wollen/müssen ! Die jugendlichen ( ab 16 ) dürfen, wenn sie es wollen bis zum schluss dableiben!Aber sie wissen auch, das die Ausbildung/schule vorgeht!
ah ja gut zu wissen also werden sie auch nachts alamiert bzw. angerufen (ab 16)?? richtig
danke für deine info
gruß marcel
bei uns bekommt jeder einen Alarmempfänger, aber erst nach abschluss seines "Grundlehrganges" ! Weil auch die jungen Kameraden müssen lernen wie es bei einem Einsatz abgeht, was zu tun ist .. und erfahrung muss jeder sammeln!
Ab 16 wird man bei uns in die Kampftruppe aufgenommen, vorher ist man bei der jugendgruppe !
ja genau so ist das bei uns auch nur das wir noch über telefon alamiert werden. und mit der ausbildung das weis ich nich muss ich mal nach hören
gr´ß marcel
Hallo erstmal,
bei uns kann man überhaupt erst mit 16 in eine Organisation eintreten die ein Teil einer SEG stellt.
Mit fahren darf jeder erst wenn er einen Lehrgang besitzt der ihnen bewilligt in SEG-Einsätzen hilfe zuleisten.
Und der nächste PUNKT ist doch der:
Tritt ein 16 järiger in eine FF ein und macht dannsein Anwärterjahr und wird dann mit 17 in die FF aufgenommen so sieht er häufig auch Dinge wo man sich fragt muss ein minderjähriger so etwas schon sehen!?
Und deshalb bin ich der Meinug sollte jeder Jugendliche selbst entscheiden ob er SEG- Einsätze mitfahren will oder nicht, solange sein Vorgesätzter dies erlaub!
Trotsdem sollten einige Sachen beachtet werden finde ich :
Die Schule sollte nicht darunter leiden und man sollte ein bisschen nach dem Jugendschutzgesetz gehen- da es bei Einsätzen ja häufig "Bereitstellung "über längere Zeit gibt und wenn dies am späten Abend ist sollte man dies beachten
MKG
PATRON-PRO
Ist das bei der FW im jeweiligen Feuerwehrgesetz geregelt ?
Ja zumindest in Bayern ist in der Feuerwehrdienstvorschrift vorgesehen, dass Jugendliche erst ab 16 und mit abgeschlossener Grundausbildung an Einsätzen teilnehmen dürfen. Allerdings nicht im unmittelbaren Gefahrenbereich und nur unter Aufsicht eines erfahrenen FW Dienstleistenden!
GreetZ
Kann mir jemand sagen, welche FwDV das in Baden-Württemberg ist ?
Wenn mich nicht alles täuscht, geht es hier nicht um eine FwDV, sondern um das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Mir wäre auf Anhieb keine FwDV bekannt wo sowas drinstehen sollte. Wie gesagt, in Bayern ab 16 (wobei hier der Einsatz nur außerhalb des Gefahrenbereiches erlaubt ist.(Was auch immer diese Definition aussagen mag in Bezug auf "Bis zum Verteiler")).
Jedoch sollte man immer daran denken, das ein Jugendlicher eigentlich immer beaufsichtigt, bzw. mit einem erfahrenen FWler, bzw Sani zusammenarbeiten sollte.
MFG Freefire
Richtig in der FwDV steht sowas nicht drin die sind ja auch Bundeseinheitlich. Wie das in den jeweiligen Fw-Gesetzten drin steht weiß ich nicht und selbst wenn ein Gesetzt den einsatz einer 16jährigen erlaubt kann in der Satzung/Alarm-und Ausrückordnung noch etwas anderes drinnstehen. Auf das JöschGe muss man meiner meinung nach nicht achten die meisten 16 Jugendlichen halten sich auch bis spät in die NAcht in Discos auf dann können sie doch auch bis nach 24 Uhr hoheitliche aufgaben erfüllen oder????
Das man bei solchen Einsätzen Sachen zu sehen bekommen kann die nichts für Jugendliche sind ist Richtig aber ich habe sowas noch nicht gesehen und ich weiß nicht ob ICH (19) damit besser zurechtkommen würde als 16 Jährige.
Ich denk wir als HiOrgs sollten uns nicht mit Diskobetreibern gleichstellen, und vermehrt auf das JÖSchG achten, daher finde ich es okay, wenn die Jugendlichen zwischen 16 und 18 gefragt werden und nicht vorausgesetzt wird, dass sie auch nach 24 Uhr bereit sind, Dienst zu schieben.
Was belastende Bilder/Einsätze angeht, denke ich sollte es jedem selbst überlassen bleiben, ob er sich dem gewachsen fühlt, auch den Einsatzkräften über 18.
Es ist mir klar, dass das nicht bei jedem Einsatz einzeln durchführbar ist, aber wenn ein freiwilliges Mitglied einer HiOrg, sich dem generell nicht gewachsen fühlt, sollte er/sie beim Leiter seiner HiOrg ein offenes Ohr finden.
Moin moin,
grundsätzlich gelten natürlich für alle Jugendlichen die gleichen Gesetze. Allerdings ist die Zeitvorgabe (bis 16 jahre: 22 Uhr bis 18 Jahre: 0 Uhr) nur für Jugendliche, die sich in der Öffentlichkeit befinden (z. B. Kneipe o.ä.).bestimmt.
Eine gesetzliche Regelung, wie das bei Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ist, besteht meines Wissen nach nicht.
Allerdings der Beitritt zur Aktiven Gruppe bei uns auch erst ab dem 16. Lebensjahr möglich, denn ab da kann man auch erst zum Grundlehrgang zugelassen werden.
Es steht also meiner Meinung nach nichts im Wege, Jugendliche zwischen 16 und 18 an der Einsatzstelle einzusetzten.
Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren...
@RangerF
Das hast du Falsch verstanden glaub ich! Es soll nicht vorausgesetzt werden sondern wenn ein Einsatz länger dauert soll der ZgFü nicht um 24 Uhr sagen los alle unter 18 ins MTF ich fahr euch nach Haus. Es wird wohl kein Staatsanwalt jmd anklagen weil er in einer Notsituation zugelassen hat das Jugendliche länger als im JöschGe vorgeschrieben unterwegs sind. Die Jugendlichen (und ihre Eltern) müssen natürlich auch einverstanden sein.
@axeme&storm:
klar ist ein einsatz keine öffentlich veranstaltung in dem sinne, und es wird auch niemand angeklagt werden, weil jugendliche nach 24 Uhr im Einsatz waren, allerdings finde ich das argument mit der disko nicht okay, aber ich finde es okay, wenn Jugendliche nach 24 Uhr mit Ihrem Einverständnis und dem der Eltern eingesetzt werden.
@storm
Alles klar, dass seh ich auch so.
Gruss
Jochen
ja ok aber wie is das mit dem versicherungsschutz
gruß marcel
Ich weiß ja nicht bei wem die HiOrgs im einzelnem versichert sind aber die Feuerwehrunfallkasse soll nach dem was ich gehört habe so gut wie immer zahlen.
Ich bin jetzt 18 undfahre seit 3 Jahren auf Einsätze mit, wenn ich davon etwas mitbekomme.
Ohne Grundausbildung darf ich bei einem Brand bis zum Verteiler, dann ist Schluß.
Bei VU's heißt es immer, "haltet euch zurück".
Bei uns in der JFW war ich derjenige mit den meisten Einsatzfahrten, nämlich 19 in 6 Jahren, da ich einer der wenigen war, der immer zum Gerätehaus fährt, wenn er das Martinshorn hört (feuerwehrverrückt, kann man nix machen).
Zum Glück ist die Episode JFW endlich vorbei !!!
Also als JF'ler finde ich es nicht so wirklich toll auf Einsätze mitzufahren. Erstens ist es zumindest in Nds. nicht erlaubt, soweit ich weiß, zweitens besteht in diesem Fall keinen Versicherungsschutz. Ich hätte mir als WeFü schon meine Gedanken gemacht. Und denjenigen das Mitfahren verboten. Bei uns war es so, dass einige JF'ler bis jetzt bei einem einzigen Einsatz mitgefahren sind. Und zwar war es ein Hochwassereinsatz, wo auch genug aktive ihren eigenen Keller auspumpen mussten. Dies finde ich dann schon in Ordnung. Aber alle anderen Einsätze waren für sie tabu. Als sie in der aktiven Wehr waren, durften sie Einsätze mitfahren, die sie mitbekommen haben. Jetzt hat aber jeder einen Melder*g*
Also das find ich persönlich gar nicht gut! Entweder ein klares nein oder ein klares ja! so etwas ist demotivierend für die jugend! Wenn Sie hergenommen werden wenn die "Drecksarbeit" ansteht. Und wenn es "heiß her geht" müssen sie zuhause bleiben! ich glaube auf dauer keine gute motivation!Zitat:
Original geschrieben von PeterOs
. Bei uns war es so, dass einige JF'ler bis jetzt bei einem einzigen Einsatz mitgefahren sind. Und zwar war es ein Hochwassereinsatz, wo auch genug aktive ihren eigenen Keller auspumpen mussten. Dies finde ich dann schon in Ordnung. Aber alle anderen Einsätze waren für sie tabu. Als sie in der aktiven Wehr waren, durften sie Einsätze mitfahren, die sie mitbekommen haben. Jetzt hat aber jeder einen Melder*g*
GreetZ
Dies war wie gesagt eine Ausnahme, die ich glaub 1997 gemacht worden ist. Seitdem besteht ein klares NEIN für die Jugendlichen auf einen Einsatz mitzufahren. Vondaher ist es eine eindeutige Aussage. Und wie gesagt, ab 16 werden sie in die Einsatzabteilung übernommen, und da wird gesagt, wenn ihr was mitbekommt, kommt zum Feuerwehrhaus und fahrt mit wenn es euch gesagt wird. Und es wird gesagt....
Ich bin auch nur mit gefahren, wenn es gesagt wurde !
Mit dem LF oder TLF bin ich auch nur 3-4 mal mitgefahren, wenn keine Aktiven mehr da waren.
Ansonsten nur MTW, d.h. als Versorgungs -oder Mateialfahrzeug, oder zur Verkehrsabsicherung.
Ich kann doch als JFW'ler net zu nem Aktiven, der schon 20 Jahre dabei ist, sagen "Fahr du mit dem MTW nach, im LF ist kein Platz mehr, weil ich unbedingt zum Einsatz mit will !".
Es war 1997, bei dem Schweren Unwetter was über Osnabrück hinweggezogen ist ! Bei uns in der Gemeinde hatten wir eine Windhose , da kann man sich vorstellen das viel los war!Zitat:
Original geschrieben von PeterOs
Dies war wie gesagt eine Ausnahme, die ich glaub 1997 gemacht worden ist. Seitdem besteht ein klares NEIN für die Jugendlichen auf einen Einsatz mitzufahren. Vondaher ist es eine eindeutige Aussage. Und wie gesagt, ab 16 werden sie in die Einsatzabteilung übernommen, und da wird gesagt, wenn ihr was mitbekommt, kommt zum Feuerwehrhaus und fahrt mit wenn es euch gesagt wird. Und es wird gesagt....
Bei uns (FF) ist es mit abgeschlossener Grundausbildung (Leistungsspange + Truppmann) und ab dem 16 Lebensjahr. Aber nur 8-18 Uhr und innerhalb des Ortes und keine VU auch nurdas zweite Fahrzeug und nur wenn keine Aktiven mehr da sind. Natürlich außerhalb des Gefahrenbereichs und mit "erfahrenem FM"
servus
werde im februar erst 18. fahre aber schon seit über einem jahr bei fast allen einsätzen mit! ich darf aber nur so weit vor, wie es der einsatzleiter zulässt! nur in begleitung eines volljährigen und erlaubnis des einsatzleiters darf ich weiter vor!
ich finde es sehr gut das es bei uns einen fme für jf ab 16 jahre gibt! aus einsätzen lernt man sehr viel mehr! und ich denke damit wird man verantwortungsbewusster, auch wenn ich jetzt nicht voll mit vorn dran steh!
Ja, aber wenn du "richtig" in der Aktiven Wehr bist, so mit TM 1 Lehrgang etc. und 18 Jahre alt bist, reicht es doch dann aus, wenn du DANN mit auf Einsätzen fährst, wieso schon mit 16, und dann nur beschränkt?, die Erfahrungen kann man doch auch erst mit 18 Jahren machen.
Sorry, aber ich halte nicht viel von Minderjährigen an der Einsatzstelle.
Die gleichen Erfahrungen hast du auch gemacht, wenn du ein Jahr lang richtig in der aktiven Wehr warst.
@psyco
Was hat das mit Minderjährigen zu tun??? Ich finde es nicht in Ordnung, dass JF'ler auf Einsätze fahren, wenn sie 16 sind. Dann sollen sie bitte in die akive Wehr eintreten, ihre Grundausbildung machen und auf Einsätze mitfahren. Aber JF'ler find ich auch nicht so toll.
@all
Vorallem was für Einsatzkleidung haben die?? Ihre normale JF - Uniform??? Naja wie gesagt bei uns mit 16 Jahren akitve Wehr und dann auch Einsätze.
Ja, da bin ich doch deiner Meinung!!
Minderjährige und JFler sind doch quasi das Gleiche (mehr oder weniger).
Bei uns in der SEG wird das genau so gesehen. Wenn du deine San ABC Ausbildiung hinter dir hast, können auch 16 oder 17 jährige bei uns auf den Fahrzeugen mitfahren. Allerdings, wie in meinen Fall, bleiben die "jungen" erstmal hinten am Funk (auch das muss gemacht werden *gg*) und die Erfahrenen gehe vor. Und wenns erforderlich ist, werden wir/sie nachgerufen. Und ich finde es auch wichtig, dass auch die Neuen ihre Einsatzerfahrung sammeln können!
Gruß
Von 16-17 jährigen am funk halte ich allerdings überhaupt nichts! BOS - Funk ist auch erst ab 18 und eine Funkausbildung haben die "Minderjährigen" sowiso nicht auch die BOS - Verpflichtung können sie nicht unterschreiben. Da lass ich die doch liebe den Verteiler besetzten!
hi
ich wollte eigentlich wissen sondern wie das bei den anderen Hilfsorgs is (MHD,JUH,DRK usw...) nichts über JF und eisätze
seit mir nicht böse aber...
gruß marcel
Ich habe jetz die obigen Beiträge nur überflogen.
Mal zu Annahme.
Ich habe einen 18 jährigen JFM (Jugendfeuerwehrmann) in BaWü mit erflogreich abgeschlossener Grundausbildung (Truppmann).
Würdet ihr sagen, zu allen Einsätzen ja und Austattung mit FME ?
Hallo,
ich kenne das Brandschutzgesetz in Ba Wü nicht genau, wie es nach dort mit der JF geregelt ist.
Generell bin ich der Meinung , dass JF Mitglieder auf Einsätzen nichts zu suchen haben und auch keinen FME benötigen.
Speziel zu deinem Fall: Warum tritt den der JF'ler nicht in die aktive Wehr ein? Dann hat sich die Frage schon erledigt. Auf Einsätze kann er Mitfahren (wenn auch nicht unbedingt auf dem ersten Fahrzeug, hängt aber von der AAO ab) und wenn ein FME zur Verfügung steht, spricht auch nichts dagegen, dem FA einen zu geben.
Gruss
JS
@STORM:
Ja ich weiß es ist sowie so alles ab 18, aber wenn manch 17jähriger, der schon im RD mitgefahren ist, besser funken kann als manch "Erfahrerer".....
Aber es gibt halt LEute die immer was zu meckern ham...
Hallo MrBart,
ob ein 17 jähriger besser Funken kann als ein älterer ist absolut uninterressant.
Es ist vom Gesetz her VERBOTEN. Über Sinn und Unsinn einiger Gesetze kann man streiten. Darüber hinweg setzen kann man sich nicht. Und das hat nichts mit Leuten zu tun, die "immer was zu meckern haben"
Gruss
JS
Bei meinem Fall ist es so geregelt, dass er erst nach der Hauptversammlung der FW in den Aktiven Dienst übernommen wird.
Deswegen meine Frage. Ich finde das nämlich eine kleine sauerei. Jetzt ist der Mann schon 18 und darf erst nicht, nur weil er schon 5 Jahre Feuerwehrerfahrung hat (JF) und noch mit "halbem Fuß" der JF angehört. (ironisch gemeint)
Aber ein anderer (Quereinsteiger), der mit 18 in die FW kommt ohne FW Erfahrungen, der erhält sofort nach der GA einen FME und darf auf Einsätze mit.
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@MrBart
Richtig!
Bei uns bekommen die 16 jährigen einen FME! aber nur wenn der jugendwart das einverständnis dazu gibt! ich finde es einen schmarrn das es unter 18 verboten ist zu funken! bei uns wirds trotzdem gemacht und in den jfübungen gelernt!
MfG
Stefan
Hallo,
es spricht ja nichts dagegen, im Rahmen der JF-Ausbildung sich mit dem Sprechfunk vertraut zu machen. Im Funkverkehrskreis haben die JF'ler aber nichts verloren.
Wenn eine Ortswehr genügend Geld hat und 16 jährigen einen FME stellt, so ist das ihre Sache. Beim Funk der BOS sieht das aber etwas anders aus!
Es ist ganz klar geregelt, wer am BOS-Funk teilnehmen darf und welche Voraussetzungen er dazu erfüllen muss (Thema Verschwiegenheitserklärung) . Und auf alle Fälle würde ich es auch niemanden erzählen, wenn es denn doch so gehandhabt wird. Das kann böse Ärger geben.
Gruss
JS
Hm...
Also in der Nachbarstadt sind bei Großschadensereignissen immer JF`ler am Funk!!
Als Verstärkung auf den Fahrzeugen, aber halt nur zum Funken und sonst nix!!
Gut, also keine Minderjährigen im Einsatz!?!
Kein Funk und kein Einsatz sehen. Also zu Haus bleiben, den Stoff büffeln und mit 18 dann voll loslegen
Hi JoergS,Zitat:
Original geschrieben von JoergS
Hallo MrBart,
ob ein 17 jähriger besser Funken kann als ein älterer ist absolut uninterressant.
Es ist vom Gesetz her VERBOTEN. Über Sinn und Unsinn einiger Gesetze kann man streiten. Darüber hinweg setzen kann man sich nicht. Und das hat nichts mit Leuten zu tun, die "immer was zu meckern haben"
Gruss
JS
bist Du Dir da sicher ? Warum kann man dann mit 17 Jahren RH/RS werden (siehe RettHelfAPO, RettSanAPO NRW) ? Wo soll das denn per Gesetz verboten sein, auch schon mit 16 oder 17 am BOS Funk teilzunehmen ?
Ich glaube da irrst Du. Wenn nicht wäre ich wie immer auch über ne Quellenangabe dankbar. Aber ein gesetzliches VERBOT kann man m.E. ausschließen.
Zum Thema Verschwiegenheitserklärung: Der genaue Wortlaut des Verpflichtungsgesetzes liegt mir leider nicht vor, aber ich könnte mich nicht entsinnen gesehen zu haben, daß dort ein Mindestalter von 18 J. gefordert wird. Da ich den Text aber nicht vorliegen habe, könnte ich mich hier irren. Hast Du andere Info's, wäre ich dankbar, wenn Du sie posten würdest.
es gehen nur JFler aufs fahrzeug wenn kein "GROSSER" mehr da ist! als ob jetzt keiner da drin sitzt oder ein JFler! der Jugendliche kann wenigstens ein wenig mit helfen. wenn keiner drin sitzt kann keiner mithelfen! ausserdem den funk hör ich auch so wenn ich auf der wache bin! den die EZ ist immer offen bei einer übung oder der funk am fahrzeug ist an! oder soll ich mir da die ohren zuhalten???
Gruss
stefan
Eine Person unter 18 also eine nicht Volljährige Person kann sich garnicht verpflichten weil eine solche Verpflichtung ein VERTRAG ist! Verträge von Jugendlichen sind nur schwebend Wirksam d.h. wenn die Eltern (bzw Personsorgebeauftragten) meinen das zählt nicht dann zählt es auf einmal nicht mehr.
@all
1.Denn so ein Vetrag muss bei Nöten bei Minderjährigen nämlich von den Eltern unterschrieben worden sein!!
2. warum kann ein Minderjähriger noch nicht den Titel Rettungssanitäter bekommen?!-Weil:wer wird denn Haftbar gemacht wenn er etwas verfuscht!!!
3. Minderjährige auf SEG-Einsätzen!!: Gerne aber nur wenn mindestens 2 ausgebilde RS dabei sind und auf einem Rtw oder KTW nur als 3. Mann!!
Aha ! Also ist das ein VERTAG !?
Tut mir leid, aber das unterstreicht ja echt wie oft Du schon ne Verpflichtungserklärung gesehen hast.
Die Verpflichtungserklärung ist KEIN VERTRAG. Es ist die NIEDERSCHRIFT über die förmliche Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz. (Die müssen auch Pol-Anwärter, Juristen, ja sogar Schreibkräfte bei Anwälten und Übersetzer unterschreiben). Das Verpflichtungsgesetz wurde damals nicht nur wegen den BOS erlassen
Alleine aus einstatzzaktischen Gründen macht es m.E. wenig Sinn Jugendliche ans FuG zu setzen. Aber die Behauptung, das es per Gesetz verboten ist, ist mir bisher noch nicht belegt worden. Welches Gesetz verbieten es dann bitte schön ?
Machen würde ich es auch nicht. Aber leere Drohungen und unbelegte Behauptungen sind für ne vernünftige Diskussion nicht gerade förderlich.
Hier mal der Auszug aus der PDV/DV 810.3 (Anlage 1).
Weiss ja nicht, wo du da den Charakter eines Vertrags finden willst. Wenn der Verpflichtete nämlich was entgegen der Belehrung macht gilt das StGB nicht das BGB.
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Muster einer Verpflichtungsniederschrift
(Dienststelle)
Niederschrift
Über die förmliche Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetztes vom 2.3.1974 ( BGBl. I S. 469, 547 ) in der jeweils geltenden Fassung
Herr/Frau , geb. am
beschäftigt / tätig bei
wird auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer / seiner Obliegenheiten im Fernmeldedienst der Polizei verpflichtet und erklärt:
“Mir wurde der Inhalt folgender Strafvorschriften des Strafgesetzbuches bekanntgegeben:
– § 201 Abs. 3 StGB ( Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes )
– § 203 Abs. 2 StGB ( Verletzung von Privatgeheimnissen )
– § 331 StGB ( Vorteilsnahme )
– § 332 StGB ( Bestechlichkeit )
– § 353 b StGB ( Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht )
– § 358 StGB ( Nebenfolgen )
Ich bin darauf hingewiesen worden, daß es verboten ist, dienstliche Aufzeichnungen für nichtdienstliche Zwecke zu fertigen oder im persönlichen Gewahrsam zu haben.
Mir ist eröffnet worden, daß ich bei Verletzung meiner Pflichten im Fernmeldedienst strafrechtliche Verfolgung zu erwarten habe.
Ich habe eine Ausfertigung der Niederschrift und der vorstehenden Strafvorschriften erhalten.”
( Ort ) , den ( Datum )
Verpflichtet durch:
( Unterschrift / Amtsbezeichnung ) ( Unterschrift der / des Verpflichteten )
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DankeZitat:
Original geschrieben von Welpe 21/8
Mal zu Annahme.
Ich habe einen 18 jährigen JFM (Jugendfeuerwehrmann) in BaWü mit erflogreich abgeschlossener Grundausbildung (Truppmann) und ist jetzt.
Würdet ihr sagen, zu allen Einsätzen ja und Austattung mit FME ?