Hallo!
sagt mal wer weiß denn ob eine Führungskraft der FF auf dem weg zu einsatzort/gerätehaus
ein blaulicht benutzen darf?gibts da ne regel oder ausnahmegenehmigung???
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Hallo!
sagt mal wer weiß denn ob eine Führungskraft der FF auf dem weg zu einsatzort/gerätehaus
ein blaulicht benutzen darf?gibts da ne regel oder ausnahmegenehmigung???
blind aus dem bauch herraus kann ich dir sagen dass es für den GF ganz bestimmt nicht erlaubt ist
naja,oder halt zugführer,....
achja,wie is es denn mit dachaufsetzern???
Du kannst dir so zeimlich jeden Dachaufsetzen auf dein Dach knallen den du willst... "Ich heiße xy" oder "Ich bin wichtig"
Nur beleuchtet darf er halt nicht sein. Der blöde Aufsetzen verschafft dir auch keine weiter Rechte!
Blaulicht und Signalhorn sind dagegen was ganz anderes... Und ich bin immer noch der Meinung dass es das auch für Komandanten nicht braucht, so weit ist der Weg zum Feuerwehrhaus ja meistens nicht...
Glaub auch nicht dass des irgendwo erlaubt ist.
Sowas macht erst ab KBM, KBI oder KBR Sinn, die müssen weite Strecken im Landkreis fahren. Und so ist es ja meistens auch gehandhabt.
mfg
Denke ich auc, trotzdem hat in unserer Gemeinde der WF ein Blaulicht mit Genehmigung, allerdings ohne Horn !!!!
Bringt echt viel ;-)
Interessant, wie begründet man die Abweichung von der StVZO?
Hallo,
bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
Mfg Flo
Ich tipp mal auf den KBM selbst... "Landkreis" und "ab KBM-Ebene"... ;)
@Astra12: du meinst nich zufällig die alte Römerstadt?
MfG Fabsi
@Fabpicard:
KBM ist in BY der unterste Führungsdienstgrad auf Landkreis-Ebene, der hat mehr oder weniger nichts zu erlauben.
Mir ging es eher darum, wer in diesem Landkreis denn eine nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug einfach so "erlauben" kann...
KBI und KBR haben in BY sowieso Blaulichtberechtigung im Privat-KFZ, für KBM kann sie demnächst auch gegeben werden (siehe hier), da benötigt es keinen beleuchteten Dachaufsetzer.
Gruß
Alex
Er entspricht zumindest der FwDV2.
Eigentlich erscheint es mir hochlogisch, dass man in der doppelten Zeit mehr und intensiver lernen und üben kann.
Ich weiß nicht, wie das in Bayern ist. In NRW sagt das der Innenminister.
FwDV steht nicht für Feuerwehrdienstvorschlag.
Wenn wir uns jetzt schon darüber unterhalten, schmeißen wir am besten jegliche Einheitlichkeit über Bord. Soll doch jeder machen, was er will. Irgendwann lädt man dann wieder Adapter für zig unterschiedliche Kupplungssysteme auf die Fahrzeuge, hat sich ja bewährt..
Die 70 Stunden scheinen das zu sein, was man bundesweit als unterste Grenze akzeptiert.Zitat:
Und dann könnte ich auch sagen. Mein B3 Lehrgang geht 3 Monate, also hast du mit deim 2 Wochen Lehrgang auch keine Ahnung?
Mag ja sein, daß euer Innenminister bei euch die FwDV2 verbindlich eingeführt.
In Bayern ist sie eben nicht eingeführt...
Tja und nun?
Und jetzt FwDV mit Normen zu vergleich hinkt doch sehr.
DIN sagt ja schon der Name Deutsches Institut für Normung, gilt somit für Deutschland.
FwDV = Feuerwehr und Feuerwehr ist und bleibt Landessache.
Dann ist ein in Bayern absolvierter GF-Lehrgang in weiten Teilen der Republik schlicht wertlos und der FA kann seine Ausbildung wiederholen. Im Bereich der Truppmann-Ausbildung würde ich da bei Wechslern aus Bayern auch ganz genau hingucken.
Ja nee, klar. Das DIN ist ein privatwirtschaftlicher Verein, was die machen gilt im Grundsatz erstmal für gar niemanden.Zitat:
Und jetzt FwDV mit Normen zu vergleich hinkt doch sehr.
DIN sagt ja schon der Name Deutsches Institut für Normung, gilt somit für Deutschland.
Wer sich nicht an die Normen halten will, muss das nicht, solange kein Druck von oben kommt. Dass man sich daran hält, ist - wie im Bereich Ausbildung auch - im Interesse aller.
Die FwDV werden auf Bundesebene im AFKzV erarbeitet, wenn dann einige Bundesländer meinen, sich nicht daran halten zu müssen, läuft da irgendwas falsch.Zitat:
FwDV = Feuerwehr und Feuerwehr ist und bleibt Landessache.
Wieso reicht denn eine Woche? Drei Tage gehen bestimmt auch. Oder ein Fernlehrgang. Und der Willi macht das seit zehn Jahren ohne Lehrgang, klappt doch auch ...
Oh, entschuldige... Nicht gesehen :)
(Hat der Chef wohl selbst gelöscht...)
Oki... *werf* :D ne, scherz beiseite... lösch mein posting oben dann auch, hat sich ja jetzt "erledigt" ;)
Brennt halt nur jedes mal aufs neue in den Augen, wenn mans wieder falsch liest :)
MfG Fabsi
Hallo !
Das kann ich weniger glauben,
eine jederzeit wiederrufbare Ausnahmegenehmigung kann nur durch das für das Straßenverkehrswesen zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden.
Und dann nur nach den geltenden Vorschriften der StVZO, wonach an Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 mit Rundumleuchten für blaues Blinklicht ausgerüstet sein dürfen, mit mindestens einem Einsatzhorn nach §55 Abs.3 StvZO ausgerüstet sein müssen. Denn ohne Einsatzhorn besteht keine Verpflichtung der anderen Verkehrsteilnhemer freie Bahn für das Einsatzfahrzeug zu schaffen ( §38 StVO ).
Ich hab sie aber live und in Farbe gesehen....
Und die FZG des KatSch erhalten auch hier die Genehmigung, zur Freigabe der "TÜV-Eintragung"
Hallo,
also ich habe beim letzten Großeinsatz die Privatfahrzeuge gesehen und da war bei die Fachkbms ein beleuchteter Dachaufsetzer angebracht! Es war sogar ein Aufkleber mit Inventarnummer des Landkreises angebracht.
Diese Blaulichtregelung für KBM wird es vorerst nur für Fach-KBM geben!
Mfg Flo
Bei uns (ein Landkreis in Bayern) gibt es zum Beispiel einen Fach-KBM für Atemschutz + Gefahrgut. Der hat eine SoSi Anlage.
Der normale KBM hat bei uns nur unter besonderen Bedingungen auch eine SoSi Anlage. Die sind dann immer einzeln zu klären - zum Beispiel: Autobahn, vielbefahrene Bundesstraße, etc.
KBI / SBI wie durch durch das StmI festgelegt:
Quelle: http://www.lfv-bayern.de/cms/downloa...13.06.2008.pdfZitat:
Zitat von Bayerisches Staatsministerium des Innern
Viele Grüße
Also es ist 1 Person die beide Aufgaben hat (Atemschutz und Gefahrgut). Und meines Wissens hat derjenige die SoSi nicht wg. Atemschutz sondern wg. Gefahrgut ... mehr weiß ich dazu ehrlich gesagt auch nicht ...