haben bei der G26.3 jetzt ein Problem *g*
Zur Information, seit Ende letzten Jahres wurde eine Blutentnahme in die Untersuchungen mit aufgenommen. :-)
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haben bei der G26.3 jetzt ein Problem *g*
Zur Information, seit Ende letzten Jahres wurde eine Blutentnahme in die Untersuchungen mit aufgenommen. :-)
War eine Blutentnahme vorher nicht dabei??
Blutentnahme wird doch bei fast jeder Untersuchung gemacht.
omg
echt jetzt????
Also bei mit war sonst nie eine mitbei.
P.S. Wo hast das denn her (Quelle)???
Mfg
Marcel
Ich war heute beim TÜV für die G26.3 und die wollten mir die Bescheinigung nicht aushändigen, erst wenn das Blut ausgewertet ist.
Nachdem ich daheim war schrieb ich eine Anfrage an den bay. GUV und bekam als Antwort.
"die Antwort auf Ihre Anfrage ist einfach: Ende letzten Jahres wurde ein überarbeiteter G 26 veröffentlicht, der die Bestimmung von Blutzucker- und Leberwerten sowie des Blutbildes vorsieht. Insofern ist jetzt im Gegensatz zu früheren Untersuchungsterminen eine Blutabnahme im Rahmen des G 26.3 erforderlich."
Oh ha na das wird ja dann lustig :-) .
Gott sei dank ich hab noch 1 Jahr TÜV :-)
Mfg
Marcel
Ist halb so wild - Ich musste letztes Jahr zu einer allg. Feuerwehr-Tauglichkeitsuntersuchung (wie G26.3 nur ohne Belastungs-EKG u. Röntgen) und mir haben sie dort auch schon Blut abgenommen .
machste dir angst um deine blutwerte mit diversen inhaltsstoffen oder wie?? ;)Zitat:
Auf jeden Fall: Danke Alex, für diese Info!
dat war auch auf die hose bezogen^^
Ich hoff mein Doc kann im Juni gut stechen, mein Hausarzt is da ne Niete. Heute 5 Versuche, wollt am schluss schon selber stechen ;)
Philipp
Hrhrhr... die letzte, die das bei mir versucht hat, ist auch leicht zittrig geworden...
Packt gerade ihr tolles Nadel und Röhrensetz aus, sag ich nu ihr "wenn sie weiter leben wollen, würd ich ein Butterfly nehmen"... Ich glaub, so schnell hat die noch nie die Nadel gewechselt ohne eine Diskussion zu beginnen :D
MfG Fabsi
P.S.: Mein Tip an alle, lasst das nur mit nem Butterfly machen ;)
Naja, ich werd dieses Jahr soweiso ausgemustert^^
Aber danke für die Info Alex. Warst du bei nem BAD oder bei nem niedergelassenen?
Dann musste mal, kurz bevor se reinsticht, einfach mal so Aua sagen.
Wenn se dich dann verstört anschaut, und sagt,: ich habe doch noch gar nicht gestochen, musst Du dann antworten: Dann haben se ja bei mir noch ein gut! Bitte schön! Ich verspreche Dir die geht kurz raus und braucht ne Pause.
Die Blutprobe soll Alki´s, Drogenliebhaber entlarven. Hat mir unser Atemschutzbeauftragter gesteckt, und noch 1-2 Blutkrankheiten finden
Drogentests sind aber zustimmungspflichtig. Hast Du auch schön unterschrieben?
Also ich habe erst vor 2 Wochern meine erste G26.3 untersuchung gehabt, und mir wurde da auch kein blut abgenommen. Vll entscheidet da jeder Arzt bzw jedes Bundesland wieder anders.
Mfg Alex
Tja ... nein das entscheidet nicht jeder Arzt oder Bundesland für sich selbst.
Somit, sei dir gesagt, deine G26.3 ist definitv NICHT gültig und du bist derzeit aus ärztlicher Sicht nicht geeignet zum Tragen von PAs.
Am besten gehst du zu deinem Arzt, machst nen wink mit nem Zunpfahl, sagst das sich die G26.2 und .3 Richtlinien geändert haben und du noch ein Blut entnommen haben möchtest.
Wenn der Arzt sagt, dass Du die Untersuchung erfolgreich überstanden hast, und Dir einen Stempel, ein Formular oder sonstwas als Nachweis für Deine Feuerwehr gibt, dann ist auch die G26.3 gültig.
Auch als Feuerwehrler muss ich nicht darüber Bescheid wissen, WELCHE Untersuchungen für welches ärztl. Attest notwendig sind. Insofern ist es die Aufgabe des Arztes, sich über die gängigen Vorschriften zu informieren. Tut er das nicht, ist das sein Probelm, aber nicht Deins.
Du gehst ja auch nicht zum TÜV und sagst (nachdem er die Plakette geklebt hat): "Die Rückleuchte wäre aber nicht eingetragen, also gilt die Plakette nix!"
Gruß, Mr. Blaulicht
Vorsicht mit deinem gefährlichen Halbwissen.
Quelle: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...uv_x_99950.pdf
3.2 Kommandant
Der Feuerwehrkommandant hat im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches und der
damit verbundenen Verantwortung und Fürsorgepflicht die Aufgabe, für die Sicherheit
und den Gesundheitsschutz der Feuerwehreinsatzkräfte zu sorgen. Er muss sicherstellen,
dass sie bei ihren Tätigkeiten möglichst keine gesundheitlichen Schäden erleiden.
Dazu gehört insbesondere auch, dass die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträger
nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte” festgestellt (Erstuntersuchung)
und in regelmäßigen Abständen überprüft (Nachuntersuchung) wird. Der
Kommandant darf somit Atemschutzgeräteträger ohne gültige ärztliche Bescheinigung
(G 26-3, für die Gerätegruppe 3 (Preßluftatmer)) nicht einsetzen (vgl. Kapitel „Untersuchungsumfang“).
Er hat also dafür zu sorgen, dass alle Atemschutzgeräteträger
rechtzeitig vor Fristablauf von einem hierzu ermächtigten Arzt untersucht werden.
3
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GUV – X 99950
Die Verantwortung für die richtige und vollständige Durchführung der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchung liegt grundsätzlich beim Arzt. Falls der Kommandant
jedoch Kenntnis von nicht korrekt durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
(z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG) erlangt, muss er die notwendigen
Konsequenzen ziehen. Andernfalls kann er im Schadensfall – neben dem Arzt – zur
Verantwortung gezogen werden.
Der Kommandant darf sich in diesen Fällen nicht auf eine mangelhafte ärztliche
Bescheinigung berufen, sondern ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemäße
Bescheinigung auf Basis einer vollständig und richtig durchgeführten G 26-3-
Untersuchung für den Einsatz mit schwerem Atemschutz (Gerätegruppe 3) vorgelegt
wird. Erst dann darf er den Atemschutzgeräteträger mit Preßluftatmer einsetzen.
3.3 Ermächtigter Arzt
Weicht der Arzt in wesentlichen Punkten vom Untersuchungsgrundsatz ab (z. B. Kniebeugen
anstelle Belastungs-EKG), so hat dies zur Folge, dass die darauf basierende
1 Vgl. Anmerkung zur aktuellen Gültigkeit der entsprechenden Rechtsgrundlage im Kapitel „Rechtsgrundlagen“
GUV – X 99950
ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
(vgl. Anhang 3) ungültig ist.
Hallo,
Wo seht das an offizeller stelle geschrieben??????????????
Speziell für Bayern!!
Qellen!!!!!!!!!!!!!!!????????????????????????????? ?????????????????????????????????
Hab leider nur was von Niedersachsen gefunden...
da aber die Grundsätze deutschlandweit sind spielt das ja keine Rolle...
Sollte es dir nicht reichen .. es steht dir jederzeit frei, dich selbst an den bay. GUV zu wenden.
http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=151&type=1
Gut zu wissen! Man lernt doch nie aus.
Rein theoretisch muss ja dann der Kommandant bei jeder Untersuchung selbst anwesend sein, weil er sich eigentlich nur so vom ordnungsgemäßen Ablauf überzeugen kann.
Gruß, Mr. Blaulicht
OK, wieder was gelernt. Dann steht meiner Ausmusterung dieses Jahr nix mehr im Wege.
Aber gut zu wissen was da so dahinter steht.
Stand da nicht was von "Falls der Kommandant jedoch Kenntnis von nicht korrekt durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG) erlangt, muss er die notwendigen Konsequenzen ziehen".
Wenn er also davon nichts weiß, dann kann ihm auch keiner einen Strick draus drehen, denn daß er anwesend sein muss steht ja nicht da. Denke in diesem Fall schützt dann unwissenheit schon vor Strafe.
Sollte hingegen jemand von solch einer unkorrekt durchgeführten Untersuchung berichten, dann muss der Kommandant tätig werden und ich denke mal daß er dann alle zurückliegenden Untersuchungen, die bei diesem Arzt durchgeführt wurden, bei einem anderen Arzt neu anordnen muss.
Denke auch mal, daß eine Meldung an die GUV nötig ist, die dem Arzt dann bestimmt auch die Zulassung für solche Untersuchungen entzieht.
Wenn das so ist weiß der Arzt das ich nach der Blutentnahme nicht einsatzbereit bin... Da hauts mir immer den Kreislauf zamm... Naja ich hoffe nur das erst die Untersuchungen sind und dann die Blutentnahme!
Streng genommen mußt du eh extra zum Bluttest gehen.
Denn es soll ja auch der Blutzucker im nüchternen Zustand festgestellt werden, daß geht aber schlecht.
Denn wenn du das Belastungs EKG machst sollte man vorher schon frühstücken.
Die Blutprobe soll Alki´s, Drogenliebhaber entlarven. Hat mir unser Atemschutzbeauftragter gesteckt, und noch 1-2 Blutkrankheiten finden[/QUOTE]
wo ja total Sinn und Verstand bei ist meiner Meinung nach. Finde es aber Lustig hier zu lesen wieviele von den harten Feuerwehrmännern Angst vor Nadeln haben ;-).
Jo danke, ich hab morgen meine G26...
Sacht mal kann ich den Arzt auch fragen ob der mir noch n Stempel in meine Tauchsportärztliche macht?!
Wenn Du keine Sprach- oder Sprechstörung hast, kannst Du ihn sicherlich fragen ;-)
Ob er es aber auch machen wird, ist die andere Frage. Da die G26 von den Kommunen (oder BGs?) bezahlt werden, kann es gut sein, dass er das Attest (und nix anderes ist ja ein "Stempel") nicht abrechnen kann und sich deswegen auch weigert.
Aber: Fragen kostet nix!
Gruß, Mr. Blaulicht
So ein Unsinn ...
lese einfach mal diesen Post
http://www.funkmeldesystem.de/foren/...5&postcount=21
Da steht dann auch gleich die Quelle drin, wo steht das du Unrecht hast.
Wenn der TÜV dir ein Stempel gibt, die Polizei feststellt das du nicht genehmigte Teile dran hast wie zB ein Auspuff ist trotz deines TÜV Stempel die BE futsch,
Ich jedenfalls werde da nichts weiter unternehmen, bloß weil da wieder i-wer auf die schlaue idee gekommen ist, man könnte das ja gleich nutzten um Alkoholiker und Drogenabhängige zu entlarven...ich hab ja ned angst davor mir blut abnhemen zu lassen oder so aber ich sehs ned ein denen noch hinterher zu laufen, wenn ich in 3 Jahren wieder hin muss, und er nimmt Blut ab sag ich ja nix aber da jetz aus ner mücke nen elefanten zu machen is der größte quatsch. Wenn dann muss sich um sowas der Atemschutzwart der jeweilige Wehr bzw Gemeinde kümmern aber nicht jeder selbst.
Mfg Alex
Ich wollte damit sagen, das ich dem Arzt nicht nachlaufen werde, und wenn das jetzt vorschrift ist das eine blutabnahme auch zwischen den 3 jahren gemacht werden muss, dann muss die manschaft vom wehrleiter/leiter atemschutz darauf hingewiesen werden, aber es muss sich da nicht jeder selbst erkundigen.
Mfg Alex
Ja gut des is eure Meinung, aber ich finde das wenn sowas beschlossen wird, es einheitlich von höherer stelle angegeben werden sollte und nich weil ich hier in nem forum was gelesen hab. Ich kann ja auch z.B. keine Jahreshauptversammlung ansagen, 2 Leuten bescheid sagen und dann denken na die machen des untereinander aus.
Also bitte, es muss doch bei sowas ein schreiben an jede feuerwehr rausgehn.
Mfg Alex
zunächst mal richtig... aber wie wärs denn wenn da leider ein fehler passiert ist, und das untergegangen ist, etc ?!
wenn ich feststelle dass eigentlich was gekommen sein müsste, aber sehe dass nichts da ist, dann frag ich nach, bzw weise darauf hin ob man nicht lieber mal nachhört, warum da nichts gekommen ist.
ja gut sowas kann bei 1 oder 2 feuerwehren immer passieren, aber wir sind 2 gemeinden mit 17 wehren die gerade diesen lehrgang machen, und da ist keinem was bekannt. wie gesagt, wenn des bei da nächsten untersuchung gemacht wird is ja kein problem, aber warum sollten jetz alle untauglich sein bloß weil sie kein blut abgegeben haben die letzten 35 jahre hat da keiner blut abgegeben.
Spielt ja keine Rolle wieso das bei deinem Arzt untergeht.
Was passiert wohl wenn nach ca ein bis zwei Jahren aufkommt das euer Arzt Mist gebaut hat und 30 - 50% eurer AGTs ausfallen weil die G26.3 keine Gültigkeit wegen der fehlenden Blutentnahme erlangt hat und der Kommandant erfährt das du von diesem Mißstand schon vor 2 Jahren erfahren hast?
naja ich will etz hier ned des streiten anfangen, ich finds bloß a gschmarrie da an so großen aufstand zu machen die uns als "normalen" feuerwehrler nicht direkt was angehn sondern erst mal die Führungsebene wie KBR, KBI odda KBM dann der Kdt. und Leiter Atemschutz und dann die Mannschaft. Und es sollte nicht die Mannschaft in die Führungsebene reinreden. Meine ansicht und somit beende ich jetz des Thema für mich.
Mfg Alex
Also ich muss mir ja etz ned von dir sagen lassen das unser Lehrgang schlecht ist..!! Und was bitte schön hat das mit eigenverantwortung zu tun, ich bin doch kein Arzt und ich werd dem auch ned sagen was er machen muss. Zudem intressiert des keinen ob ich am Wochendene 2 oder 3 Bier trinke oder gar keinen Alkohol trinke.
was soll den bitteschön noch groß ein grund dafür sein?? der nächste grund wäre, der arzt kann mehr geld verlangen aber des wars auch scho. Aber ich glaub du verstehst mein problem nich ganz mir is des eig. egal was die da in meinem blut sehn es geht nur darum, das jetz alle diese untersuchung neu machen sollten bloß weil sie im nov - dez 07 beim doc warn. und des kanns ja ned sein. die machen des halt as nächste mal mit.
Ihr tut ja alle gerade so, als wäre die G26.3 bis zum 31.12.07 nichts wert.
Verstehen tue ich das auch nicht.
Auch ich würde abwarten, ob was bei der Wehrführung von den Unfallkassen (die stellen schließlich solche Forderungen auf) oder von der nächst höheren Feuerwehrebene. Man kan ja nach einer gewissen Zeit mal bei seiner Wehrführung nachfragen. Oder beim zuständigen Arzt.
Gruß, Mr. Blaulicht