Hallo Forum,
mal für die Kenner unter euch, das ist doch bestimmt kein TR-BOS zugelassenes Gerät oder? Vorallem Sofort Kauf für 1 Euro??? Hab mal zugeschlagen, mal sehen was dabei heraus kommt...
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Hallo Forum,
mal für die Kenner unter euch, das ist doch bestimmt kein TR-BOS zugelassenes Gerät oder? Vorallem Sofort Kauf für 1 Euro??? Hab mal zugeschlagen, mal sehen was dabei heraus kommt...
damit ihr das bewerten könnt, benötigt ihr ja noch na url..... *grins*
hier: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...MEWN:IT&ih=006
gerade bei google gefunden: http://cgi.ebay.at/BOS-FuG13b-4-Mete...QQcmdZViewItem
das ist wohl der vorläufer
Hallo,
Da hat der Verkäufer duch bestimmt was falsch eingestellt. Gib mal bescheid ob Du es bekommst.
Nach TR-BOS dürfte es natürlich nicht zugelassen sein. Es scheint ja auch nur die Betriebsart bGU zu können.
Gruß
Sascha.
denke nicht das er es bekommen wird, denn:
http://cgi.ebay.de/BOS-FuG13b-4-Mete...QQcmdZViewItem
es ist schon wieder drin
oh, da bin ich mir aber nicht so sicher, denn Ihr wißt ja, das ist ein gültiger Kaufvertrag.
Sofern es wieder das gleiche Gerät ist, war er meiner Meinung nach zu voreilig mit dem Wiedereinstellen.
Würde auf jeden Fall unter allen Umständen auf den Kauf bestehen.
Es gibt übrigens das Fahrzeuggerät als Gegenstück dazu: Tait 2020.
Nettes Gerät.
Halte uns mal auf dem laufenden wie der Verkäufer reagiert.
Stimmt. Vom Tait 2020 kenn ich die 2m-Version. Die funktioniert recht gut.
Wegen dem Kaufvertrag ist das so ne Sache. Es schein jedenfalls das selbe Gerät mit dem selben Pixelfehler zu sein.
Gruß
Sascha.
habe erstmal auf dem kaufvertrag beststanden. es kam aber eine entschuldigung. übrigens eine frau
Na da bin ich ja mal gespannt. Lass uns nicht dumm sterben.
Also ich würde auch mal darauf tippen, daß da beim Einstellen ins Internet etwas schief gelaufen ist, denn € 1,- Sofortkauf und dann noch INKLUSIVE versichertem Versand: da passt was absolut nicht!
Drum prüfe, wer was bei Ebay reinstellt... ;-)
sicher sind das gültige verträge, aber wer macht sich dem weg zum anwalt? mehr als ne negative bewertung ist da meistens nicht. vorallem was will man da als käufer machen? hab schon so einiges gesehen, wo der käufer dann sagte dass das gerät geklaut wurde etc. chancen gleich null was zu bekommen solange der verkäufer direkt das schon in der email sagt
Gude!!
Da bin ich auch mal gespannt ob Du es bekommst und ob es geht!!!
Also lass uns nicht dumm sterben.
gruß von der Feuerwehr Frankfurt!!!
Moin....
der Verkäufer muss nicht verkaufen, da sich hier bei offensichtlich um einen Irrtum handelt, dieses hat er/sie ja dann sofort zugegeben.
Es ist nicht immer ein gültiger Kaufvertrag siehe:
AG Lahnstein
Urteil vom 15.12.2004
2 C 471/04
Sofortkauf bei eBay
JurPC Web-Dok. 34/2005
BGB §§ 119 ff.
Leitsatz (der Redaktion)
Ein Verkauf bei eBay mit der Option "Sofortkauf" zum Preis von 1,-- Euro kann wegen Irrtums angefochten werden, wenn der Anbieter den Preis als Startpreis und Mindestgebot verstanden hat, von einem weitaus höheren tatsächlichen Preis der Ware auszugehen ist und dem Anbieter bereits im Zeitpunkt der Einstellung des Angebotes höhere Unkosten als der Einstiegspreis entstanden sind.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20050034.pdf
Diese und weitere solche Urteile fallen meist, wenn es sich offensichtlich um einen Irrtum handelt.
Und wir müssen ja nun hier zugeben, dass es sich um einen solchen handelt, wenn ein Gerät, was einen Marktwert um die 500,- € plötzlich als Sofortkauf 1,- € erscheint.
Die Chancen das Gerät zu bekommen sind in diesem Fall fast aussichtslos.
Gruß igel14
Wer kein wirkliches Arschloch ist und ab und zu selber bei eBay verkauft, verzichtet freiwillig auf das Gerät, wenn sich unter DIESEN Umständen herausstellt, das es sich um einen Irrtum handelt.
Na na na... *Schimpfe Finger dir zeig* ;)Zitat:
Zitat von MaxTrac
Recht hat er aber wie ich auch finde.
Gruss Flo
Das zum Thema Qualitativ hochwertige Beiträge..Zitat:
Zitat von MaxTrac
Ich würde auf Erfüllung bestehen... erstmal
Ich würde auch darauf bestehen!
Oder man einigt sich freundlich, aber nur wenns einmal passiert.
Hallo,
TAiT Geräte sind sehr gut. Dieses Gerät ist allerdings NICHT BOS-zugelassen, es ist offensichtlich ähnlich einem FuG13 programmiert.
"Arschloch" wäre, der Verkäuferin mitzuteilen, einmal "vielleicht" das zuständige Finanzamt zu kontaktieren, so von wegen Privat- und gewerblichen Verkauf. Die von ihr verkauften Waren haben jedenfalls nicht mehr viel mit Dachbodenfünden zu tun.
Aber gut, dass wir keine "Arschlöcher" sind. Nennt sich auch "Erpressung" oder so ähnlich.
Mit einer negativen Bewertung wäre ihre Gesamtbewertung übrigens immer noch erheblicher besser als Deine eigene. 96,4% muss man auch erst mal schaffen...
Die C-Elfe
Ich finde die Titulierung mit Arschloch auch nicht nett. Die negative Bewertung bezieht sich auf mich nehme ich an. Verstehe dann aber den Zusammenhang mit dem Arschloch nicht. Wenn Du Dir ansiehst, warum die 96,4% sind, ist es einigermaßen erträglich. Ich finde es jedenfalls besser, bei den 96,4% zu bleiben, als einen neuen Nick anzumelden. Übrigens hab ich nun das erstmal bei Ebay eine Ware nicht bekommen. Nun schon das zweite mal eingegangen... Mist!Zitat:
Zitat von C-Elfe
Bezieht sich ja nicht auf Dich, sondern auf die Postings 15, 16 und 18.Zitat:
Zitat von Shalomer
Volle Zustimmung. Vor allem liegt hier ein offensichtlicher Irrtum vor. Wer hier nach einem bestandskräftigen Kaufvertrag schreit, liegt falsch.Zitat:
Zitat von MaxTrac
So, nun zum Abschluss.
Ich habe die Dame die es verkauft, mehrfach angeschrieben und um Komunikation gebeten. Habe am Anfang auch erstmal auf Erfüllung des Kaufvertrages bestanden. Sie hat sich NICHT mehr gemeldet. Ich lasse es jetzt auf sich beruhen.
Bitte schließen
Danke!