Weiß jemand ob die NKTWs der SEGen in Bayern alle gleich aufgebaut sind, also auch vom Typ her einheitlich sind?
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Weiß jemand ob die NKTWs der SEGen in Bayern alle gleich aufgebaut sind, also auch vom Typ her einheitlich sind?
Laßt mich nicht dumm sterben - was ist denn ein NKTW ???
Nach welcher DIN/EN ist der aufgebaut/ausgestattet?
NKTW -> Notfall-KTW, ich glaube ähnlich den Mehrzweckfahrzeugen. In Südostbayern werden die SEGen umstrukturiert; u.a. RTWs weg, dafür NKTWs her.
Danke - also ein "RTW light" sozusagen, bleibt nur die Frage nach dem Sinn - bestimmt wieder mal Kostenersparnis.
Zum Glück ist es nicht überall kostenersparnis...
Bei uns haben wir jetzt einen KTW durch einen neuen erstetzt und diesen dann zum N-KTW ausgebaut...
Die BF hier hat auch einen KTW zum N-KTW umgerüstet und eine anderer Stützpunkt Rettugswache hat schon lange einen KTW zum N-KTW umgerüstet...
Selbst wenn ein KTW hier nur als "First Responder" vorraus geschickt ist, ist es manchmal beruhigend wenn man auf seinem KTW einen Defi und den Rest einner RTW-Ausstattung hat...
Ok, was fehlt ist ein Schwebetisch... mhhh und sonst fällt mir nix ein...
Axo nebenbei, in RLP ist auf einem N-KTW mindestbesetzung RS-RS
MfG Fabsi
Genau, kostenersparnis und eine vereinheitlichung der SEGen. Den NKTW kann dann also auch der RS fahren; man muß nicht wie sonst beim RTW erst auf einen RA warten damit dieser abrücken kann.
hmm - soll der NKTW dann als "Erstversorger" oder auch zum Transport als Primärrettungsmittel eingesetzt werden???
Das würde dann ja ggf. das geltende RDG aushebeln wenn dort ein RA gefordert ist.
Sagen wir mal so... Wenn gerade kein RTW verfügbar ist, und man müsste eh nen KTW hinschicken ist es doch gut wenn dieser alles nötige drauf hat um den Patienten zu versorgen ;)Zitat:
Zitat von Pille112
MfG Fabsi
...als "Erstversorger" ist dagegen ja auch nichts einzuwenden, nur wie schon gesagt würde alles andere ggf. die geltenden RDG's da absurdum führen bzw. aushebeln.
Da wäre dann die HvO-Regelung die sauberere Lösung.
Du musst aber auch immer bedenken in welchem BL du dich aufhälst ;)Zitat:
Zitat von Pille112
Zudem ist es gerade in größeren Städten nicht immer das Problem, dass man auch einen weiter entfernten RTW alarmiert...
Wenn du hier schon einen RTW in der Eifel im Einsatz hast und vielleicht den nächst stationierten auch schon... dann wirds echt kritisch...
Da kann der nächste RTW schonmal unter Umständen bis zu 40 Minuten brauchen...
Dann ist ein N-KTW der vielleicht nur 10min. Anfahrt und beim Notfall vielleicht nur 10min. bis S7 braucht effektiver... weil er dann meist 20min. später schon im KH ist... Also quasi in der Zeit wenn der andere RTW er da wäre...
MfG Fabsi
Grundsätzlich gebe ich Dir ja auch recht, aber dann sollte man auch die geltenden Gesetze lockern und z.B. nicht zwischen Primär- und Sekundärrettungsmitteln unterscheiden.
Ich bin auch der Ansicht, dass ein KTW mit RS besetzt ähnlich addäquat "retten" kann als ein RTW - ja, auch wenn ich mir mit der Ansicht wieder einmal den Zorn meiner RA-Kollegen zuziehe.
...und das mit dem Bundesland bzw. der Region hat damit nichts zu tun, denn der Fehler liegt im System welches die RD-Betreiber nutzen und mit deren Kostenrechnung.
Mir geht es hier ja auch nur um die rein rechtliche Seite, auf die ja nur immer und allzu gerne hingewiesen wird, und nicht um das durchführen einer praktikablen Lösung - auch wenn diese die RA-Stellen noch weiter abbaut.
Jede Medallie hat zwei Seiten und das kann unter Umständen auch Arbeitsplätze kosten bzw. verhindern und das zum eindeutigen Vorteil des RD-Betreibers.
in Bayern z.B. sagt das BayRDG deutlich, dass ein Rettungsmittel auch mit "Niedrigerqualifizierten" Helfer besetzt sein kann, wenn es andernfalls nicht ausrücken könnte. Denke das wird in anderen Bundesländern auch so sein. Von daher sehe ich kein problem wenn so ein NKTW auch mal im Ernstfall einen eigentlichen RTW-Einsatz fährt.
Fraglich ist nur ob wir damit nicht auf Dauer einen Rückschritt machen. So ein NKTW kann nunmal alleine schon vom Platzangebot und dem Liegekomfort keinen RTW ersetzen und die KTWs, die in den SEGn fahren, meist schon gleich gar nicht.
Naja, lassen wir uns überraschen....
Wenn ich mich nicht irre die Besatzung eines NKTW genauso wie die eines normalen KTW in Bayern.Zitat:
Zitat von boerndibaer
Zumindest fährt unserer seit Jahren mit dieser Besetzung als Hintergrund in der Nacht und das nicht nur als Erstversorger wenn der zuständige RTW bereits im Einsatz ist.
Das mit dem Rüchschritt seh ich nicht so, da bei uns vor ein paar Jahren ein zweiter RTW bereitgestellt wurde der allerdings nur Tagsüber fährt.
liegt auch daran dass Nachts das einsatzaufkommen einfach zu niedrig ist um einen zweiten RTW im 24h dienst zu Rechtfertigen.
Nachtrag: Unser KTW hat bis auf das LP12 die vollständige Ausstattung eines RTW
Ah - dann braucht der RD-Betreiber also auch keinen RA nachts zu bezahlen - sehr arbeitgeberfreundlich
Ebend, das ist auch ein Scheitelpunkt den es auszuloten gilt. Aber daran werden wir alleine wohl wenig ändern können. Ich meine den NKTW(anschaffung) nur in Bezug auf SEG-Bestände, unabhängig vom Hauptamtlichen geschehen.
Naja der NKTW fährt sowohl tagsüber als auch Nachts überwiegend Krankentransporte, kann aber von der Ausstattung her jederzeit einen Notfalleinsatz übernehmen.
Und einen RTW der über 80% Krankentransporte fährt halte ich persönlich auch für übertrieben, weil alles wofür ich keinen NA brauchen kann ich meiner Meinung auch mit einer KTW beatzung abarbeiten und sobald das ganze ein Notartzeinsatz wird kommt sowieso der nächste freie RTW dazu.
Also ganz so einfach ist es mit der Arbeitgeberfreundlichkeit auch nicht
und wenn der Betreiber das ganze geschickt einfädelt dann fährt der NKTW auch Nachts mit RA
...und wenn man mal ganz ehrlich ist könnte man 80% der NA-Einsätze auch mit dem KTW fahren wenn der Akademiker seine Koffer mitbringt - ich meine das nur vom Platzangebot und vom Personal her.Zitat:
Zitat von hias
...und so schließt sich der Kreis, also brauchen wir eigentlich nur noch die Hälfte, wenn nicht noch weniger, unserer so tollen RTW's und wieder freut sich der RD-Betreiber, denn das fehlende Material kann dann ja auch das anrückende NEF mitbringen.Zitat:
Zitat von hias
Hallo Leute - damit seid ihr auf den Weg in die 70er des letzten Jahrhunderts, ganz zu schweigen von den gesetzlichen Vorgaben welche somit umgangen werden.
Das ist ein Rückschritt, genauso wie die Einführung der sog. Sondermietwagen - ohne notfallmedizinische Ausstattung und mit unqualifizierten Personal die Krankentransporte durchführen.
Wenn der NKTW mit RA fährt bedeutet dass aber für die Leitstelle noch lange nicht dass bei entsprechenden Einsätzen der RTW stehen bleiben kann.
Und des Material ist im NKTW oder RTW wesentlich wichtiger als im NEF, weil sonst kann ich gleich lauter NAW Einsetzen weil der Notartzt ja dann immer Aufgrung von fehlendem Material wieder an den RTW gebunden ist.
Um das mal klarzustellen, ich bin sicher nicht dafür dass weniger RTW's eingetzet werden, aber einen RTW der zwar in der Nacht besetzt ist aber in der Woche nur 1-2 Notfalleinsätze fährt ist einfach nicht gerechtfertigt.
Da setz ich doch lieber einen entsprechenden NKTW als Erstversorger ein und pfeif bei entsprechender Lage den anrückenden RTW zurück und lass den NKTW transportieren als dass ich nochmal einen RTW vorhalte.
Wenn RTW's durch N-KTW's ersetzt werden, hast du sicherlich recht...Zitat:
Zitat von Pille112
Aber zumindest hier in der Gegend ist mir kein Fall bekannt, wo das geschehen ist...
Hier werden lediglich die bestehenden KTW's zu N-KTW's aufgerüstet, was ich für einen Fortschritt und keinen Rückschritt betrachte ^^
MfG Fabsi
Nichts anderes passiert aber wenn sie als Primärrettungsmittel eingesetzt werden, was ja wohl der Fall zu sein scheint.Zitat:
Zitat von Fabpicard
Ich müsste mich verlesen haben, aber bisher schrieben alle nur, dass diese zu Notfällen geschickt werden, wenn kein RTW mehr verfügbar ist...Zitat:
Zitat von Pille112
Und da finde ich es immernoch besser, wenn ein N-KTW hinfährt, als ein KTW ^^
Wer letztendlich den Transport durchführt entscheidet sich ja meist eh erst an der Einsatzstelle...
Es gibt doch genug Notfalleinsätze, die nachher nur in ner Kaffee-fahrt enden...
Und wenns wirklich was schliemmeres ist, dann trifft meist ja eh das NEF und ein RTW von weiter weg ein und übernimmt...
MfG Fabsi
Ihr vergesst bei Eurer Diskussion ein klein bisschen die Finanzierung des Rettungsdienstes. Sowohl der RA-Stellen als auch der Fahrzeuge an sich.
1) Notfall-KTW sind und bleiben KTWs. Sie gehören einer Organisation, die unter betriebswirtschaftlichen Bedingungen eine Dienstleistung, nämlich den Krankentransport durchführt. Aufgurnd organisationsinterner Synergien KANN er auch für Notfälle eingesetzt werden, aber er ist halt mal "nur" ein KTW und wird von den Krankenkassen als solcher bezahl!!! Dabei ist es völlig egal, wie er ausgestattet ist und wie er besetzt ist.
2) ein RTW ist und bleibt ein RTW. Je nach Bundesland ist der Einsatz von RA oder RS vorgesehen. Die Anzahl der RTW ist im Bedarfsplan geregelt. Demenstprechend sind ausreichend RAs zu beschäftigen, um das Fahrzeug qualifiziert zu besetzen. Dabei spielen die Wünsche des Arbeitgebers eine nur sehr untergeordnete Rolle!
Insofern ist es völliger Quatsch, wenn hier behauptet wird, dass mit NKTW eine Kostenersparnis durchgezogen werden soll.
Gruß, Mr. Blaulicht
Es ist sogar das gegenteil der Fall
durch Ausstattung mit AED und Medumat wird die Ausstattung sogar noch teurer
Also in unseren Bereichen ist es eher andersrum. Da sind die KTW´s noch vor einigen Jahren mit all diesem ausgestattet gewesen und sind im Sinne der Bayern-KTW´s jetzt eben nicht mehr damit ausgestattet. Das einzige was drauf ist is noch ein kleiner notfallrucksack mit dem notwendigsten und eine o2-Inhalationseinheit sowie halt das übliche rudimentäre Material.
Die SEG´n sind zumeist mit ausgemusterten RTW´s ausgestattet (unsere mit einem der 435tkm drauf hat mit dem II. Motor). Glaube auch kaum das es bei uns ein Aufrüsten geben wird.
Von so etwas träumen wir hier...Zitat:
Zitat von grab3107
Wieso, was habt ihr denn?Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Willst Du das wirklich wissen?
Okay, wir haben einen Arztwagen (nicht zu verwechseln mit dem Arzttruppwagen). Und zwei 4TW, von denen der eine abwer schon mehr als 20 Jahre auf dem Buckel hat und auch nicht immer gut versorgt wurde.
Ausserdem haben wir einen Technik-LKW, der ohne Beladung aber vollbesetzt bereits sein zulässiges Gesamtgewicht erreicht, und zwei MTWs.
Gruß, Mr. Blaulicht
Ohje, und was ist bitte ein Arztwagen? NEF ;-) Andere Frage von mir; sind denn Viertragewagen überhaupt sinnvoll für eine SEG?
Find ich schon. Bei uns is das aufgeteilt. Wir haben Komponente Rettungsdienst/Unterstützung (meistens mit RTW und KTW), Transport (die haben dann 4TW´s usw.) usw. Bei uns sind SEG-Mäßig ein RTW, ein MTW und ein Anhänger stationiert. Wobei man mit dem MTW und dem Anhänger nicht besonders viel erwarten kann....
Mir ist kein Einsatz bekannt wo Patienten im KTW4 transportiert wurden. Wenn die Patientenanzahl dementsprechend hoch ist, werden halt weitere Rettungsmittel herangezogen.
Naja, also wir habe nschon das eine oder andere Mal (ich glaub bisher 3x....) leichtverletzte damit transportiert. Aber das war auch wirklich eine absolute Ausnahme. Sind halt noch "überbleibsel" aus der Zeit wo man immer mit nem großen Knall gerechnet hatte. Ach ja, stimmt, beim Dresden-Hochwasser haben wir da auch transportiert.
Ich denke auch, dass es eigentlich keinen Sinn macht extra für eine SEG einen KTW und/oder RTW vorzuhalten und dann im Gegenzug sein Material auf Anhänger zu verlasten.
Ich favorisiere immer noch einen RW-San für SEG'en, da hat man alles drauf - 9 Mann/Frau rein und los geht's.
Also RTW´s finde ich nicht verkehrt. Bei uns passiert es schonmal wenn der Regel-RD net ausreciht das dann halt die SEG RD-Unterstützungs-Schleife alarmiert wird. Was ich net so ganz in nutzen sehe ist die Transport-Kappa von 4TW´s....
Und für unseren werden wir immer beneidet *g*Zitat:
Zitat von Pille112
Ein schöner alter Rundhauben Merzedes Bomber der zumindest unter dem Weißen Lack und im Innenraum noch Blau ist :D (Das der auch noch Allrad hat, darf man keinem mehr erzählen, sonst kommt zu den Tränen meist noch ein Geheule dazu *hihi* )
Mal sehen, vielleicht gibts ja noch nen 2. von der Sorte, wenn unsere Teilkomponente von BHP 25 auf BHP 50 aufgestockt wird *freu*
Was sonst noch so in der Halle steht, verrat ich jetzt besser nicht... Ich sag nur weitere 7 motorisierte Fahrzeuge ;) (axo, plust ein weiteres SEG-Rettungstaucher und Boote...)
MfG Fabsi
Effektiv im Einsatz war ich 1978 bei der Schneekatastrophe mit einem 4-TrW.
Ergo: die Viecher machen keinen Sinn - nicht mal auf einem San-Dienst.
@ Fabpicard:
...so einen hatten wir früher auch mal, der war nur innen noch rot.
Leider wurde er dann gegen einen 7,5 t "Möbelkoffer" mit LBW getauscht - echt ein Verlustgeschäft.
Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Ich denke das trifft auch auf SEG Fahrzeuge zu. Unser KTW4 soll auch weg, dafür gibts vom Bund einen KTW2; gut, mit dem kann man wohl eher SEG-Einsätze fahren, denn eine reale Transportkapazität sollte eine SEG schon stellen können und nicht nur einen BHP aufbauen.
Hmmmm...
Wer von euch war beim WJT 2005 im Einsatz?
Da wurden 4-Tragen-KTWs DE FACTO mit 4(!) Patienten beladen!!!
Fand ich auch sinnvoll!
Wenn ich mir schon meinen Weg durch Menschenmassen bahnen muss, dann kann ich zumindest mal mehr als 1 Pat. "verlegen".
Da lohnt sich der Weg wenigstens...
hmm - bleibt auch hier die Frage nach der rechtlichen Grundlage zum Einsatz von Mehrtragenfahrzeugen außerhalb des Katastrophenschutzes und der Konformität zum jeweils gültigen RDG.
Wenn bei uns kein KatS-Einsatz (dazu zähl ich auch mal SEG-Alarm) ist, dann hat der 4T-KTW eine Stollenwerk Trage drin... die muss natürlich für einen KatS-Einsatz den DIN-Tragen weichen... aber sonst is es halt ein Stino KTW...Zitat:
Zitat von Pille112
MfG Fabsi
Möööp - Falsch,Zitat:
Zitat von Fabpicard
SEG-Einsätze sind Großschadenslagen, Katastrophen werden durch den HVB festgestellt und dann ausgerufen, deshalb wurden ja auch seinerzeit die SEG'en installiert.
Mir ging es um die Mehrfachbeförderungen von Notfallpatienten in einem Sekundärrettungsmittel und das im Bezug auf die gültigen RDG's.
4-TrW mit einer Trage als KTWmit Ausstattung nach DIN/EN im Einsatz ist völlig legitim.
Schon richtig... ich wollt damit nur "abkürzen" dass wir den auch bei SEG-Einstäzen mit 4 Tragen fahren ;)Zitat:
Zitat von Pille112
Von Notfallpatientin schonmal garnicht... ist schliesslich immernoch ein KTW...Zitat:
Zitat von Pille112
Und selbst im KatS-Fall wird der nur mit Leichtverletzten beladen... wie will man sich auch alleine hinten um mehr als einen Notfallpatienten kümmern?
MfG Fabsi
@ Fabsi, transportiert Ihr auch mehr als zwei Patienten im 4Trager? Aber werden dann nicht weitere SEGen oder Transportmittel alarmiert um die Patienten zu transportieren?
1) Ein Arztwagen ist ein RTW mit zweiter Not-Trage, ansonsten nach DIN-EN ausgestattet. Weiterhin befindet sich Material für die medizinische Versorgung von 25-50 Patienten unterschiedlicher Verletzungsbilder. Besetzung: zusätzlich SEG-Arzt.Zitat:
Zitat von Bergwacht9902
Hier mal ein Bild und eine kurze Beschreibung.
Gruß, Mr. Blaulicht
Da wir beim WJT 2005 als komplette Einsatzeinheit des KatS draußen waren und vom RP selbst angefordert waren, waren auch die Voraussetzungen für den Einsatz der KTW4 mit allen verfügbaren Transportkapazitäten (sprich: 4 Tragen) gegeben.......
Natürlich... Hat ja 4 Tragen...Zitat:
Zitat von Bergwacht9902
ABER: Wie ich jetzt schon zum 3. Mal schreibe...
mit 4 Patienten werden ausschliesslich NICHT-Notfälle gefahren ^^
Und selbst mit einem Patienten ist und bleibts immernoch ein KTW... Wobei wir da mit Ausnahme auch EINEN Notfallpatienten mit fahren, wenn der RTW nicht schnell genug vor Ort ist ;)
MfG Fabsi
...stimmt, dem sei noch hinzuzufügen, dass es sich trotz Anforderung nicht um einen Einsatz im Rahmen des Katastrophenschutzes handelt und somit hier auch nicht das Katastrophenrecht zum tragen kommt, sondern weiterhin das RDG in vollem Umfang Anwendung findet.
Hmm sollte man mal die Patienten nach dem RDG fragen ????Zitat:
Zitat von Pille112
Gruß Michael
es lebe der Sinn und Unsinn von Fahrzeugen zur Fahrgastbeförderung
Aber irgendwelchne Herren haben sich ja bei den RDG was gedacht. Dann könnt ich ja auch mit dem KTW4 reguläre Krankentransporte fahren. Vier Pat rein; drei KTWs gespart ;-)
Rein rechtlich gesehen geht das auch, denn es dürfen ja bekanntlich so viele Personen transportiert werden wie Plätze (Sitz und Liegeplätze) vorhanden sind.
Also im Krankentransport durchaus machbar, nur das der Transport nicht 4 mal abgerechnet werden kann ist ja klar, denke ich.
Für den "Notfalleinsatz" sind diese Fahrzeuge mit ihrer Ausstattung und ihrer Transportkapazität für den Katastrophenfall konzipiert und gebaut worden.
Warum nicht? 4 Transporte - 4 Scheine!Zitat:
Zitat von Pille112
Aber sind für den Qualifizierten Krankentransport nicht DIN-EN-genormte Fahrzeuge vorgschrieben? Und diese DIN-EN schreibt meines Wissens der Transport von höchstens zwei Patienten vor. Also ist der 4TW nicht zugelassen. Außer im Großschadensfall natürlich.
Gruß, Mr. Blaulicht