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Ob das gegen Vorschriften verstößt weiß ich nicht - aber wo kein Kläger, da kein Richter!
Bei uns wird bei "Trockenübungen" auch nicht immer drauf geachtet ob beide im Trupp AGTs sind - einer ist aber schon pflicht! Natürlich nur wenn sie nach G26.3 tauglich sind...
Mhhhhhm, mit der maske aufsetzen währe ich vorsichtig. Haben die den schon die G26? Wenn sie sie noch net haben hätte ich Bedenken wegen dem Wiederstand beim Ausatmen. Net das doch einer viel. ein gesundheitliches, bisher noch net entdecktes Problem hat.
Gerät anlegen und ohne Maske das machen wir auch hin und wieder bei Neulingen. Aber mit Maske war uns bisher immer zu unsicher.
Also ich denke jetzt mal (leider kenne ich den genauen Wortlaut der Vorschrift nicht auswendig und Bayern is ja eh wieder anders...) das es dann ohne Maske definitif keine Schwierigkeiten geben sollte. Währe ja das gleiche wie wenn man jemanden mit einem Rettungsrucksack reingehen lassen würde.
Mit Maske wenn etwas passiert....also soweit ich mich erinnere hat der Typ von Dräger mal was zu uns gesagt von wegen ner "Packungsbeilage für die Maske" (sowas wie ein Merkblatt) in dem vermerkt ist, dass nur eingewiesene Personen mit entsprechender Ausbildung diese Gerätschaften verwenden dürfen. Aber kann dir leider keine genaue Textstelle sagen. Mein Bauchgefühl sacht mir, lass sie es mit dem Gerät mal ausprobieren, aber mit der Maske lieber net. Dann biste meines Erachtens 100% auf der sicheren Seite.
Eine herrvoragende Idee, hatte ich auch ....Zitat:
Zitat von überhose
Warum nicht den LA anschliessen? Ich finde es mit LA deutlich einfacher als ohne LA.Zitat:
Zitat von überhose
FM(SB) über 18?Zitat:
Zitat von überhose
26.3. Vorhanden?
Stresscode vereinbart?
Kurzunterweisung?
kein Problem ..
IMO sollte wenigstens geschulterter PA schnellstmöglich und so oft wie möglich beübt werden ...
Hallo!
Voraussetzungen für den Atemschutzgeräteträger sind:
- mindestens 18 Jahre
- Tauglickeitsuntersuchung nach G26
- Ausbildung Truppmann 1
- Ausbildung ATS-Träger
- kein Bartträger
Der Lungenautomat darf nicht nach einer kurzunterweisung angelegt werden, sondern Bedarf der Ausbildung zum AGT-Träger!
Aber so wie ihr das handhabt, Überhose, ist das in Ordnung.
@Überhose
Tschuldige bitte dass ich Dich nicht mit Paragraphen überhäuft habe.
Zitat:
Zitat von Zentrale Leitstelle
Warum ?
Erklärs mir
Hallo,
ich war letztens auf dem TdoT einer (großen!) freiwilligen Feuerwehr. Dort war es interessierten feuerwehrfremden passanten möglich, mit angeschlossenem PA rumzulaufen.
Ich habe dann einen wichtig aussehenden Herren von der rotigen FF gefragt ob dies so ok ist, woraufhin er mir das bestätigte.
In wie weit ist sowas denn vertretbar?
Meiner Meinung gar nicht.... aber es gibt halt welche die meinen sowas zu machen.Zitat:
Zitat von Max K.
Ich finde es auch nicht gut das bei unserem Girls-Day die mit PA und Dicker Jacke den Schlauturm hoch rennen, denn sowas darf die JF nicht.....
das letzte ND Geräte hatte ich 199x an, sorryZitat:
Zitat von überhose
aber bei der BW darf man vom ersten Tag an auch ohne G 26 mit Maske rumlaufen
was darf die JF nicht?Zitat:
Zitat von Florian Feuerbär
Wo steht das ?
Und der Girlsday ist keine JF Übung
Merke: Life is not a Kuscheldecke ...
Also sofern die G26.3 schon durchgeführt ist, sollte es überhaupt kein Problem sein die Maske aufzusetzen.
Privat gesehen ist das sehr wohl zu vertreten das sich jemand ein PA besorgt und selbst damit durch nen Brandcontainer geht.
Die G26.3 zb ist eine ARBEITSmedizinische Untersuchung, diese hat überhaupt keine Relevanz was ich in meiner Freizeit mache.
Die Feuerwehr hat sich nur an die Arbeitsmedizinischen Grundsätze gehängt.
Weils die Direktion nicht erlaubt?
Vergleichen wir die JF, die natürlich nicht ohne Unterricht wenn dann das Dingen aufsetzten dürfe mit Leuten ohne Kenntnis? Wenn ich es bei der JF nicht darf, wieso dürfen es dann 14-15j Mädels, ok auch 16j, die keine Ahnung von nix haben? Nur weil die Frauen sind?
Irgednwie versteh ich sowas alles nicht. Ich kann meine Kids auch so genug beschäftigen und tolle Übungen durchführen. Und dafür kann ich auch Papdinger in alte leere Gestelle machen zur not... ohne Maske.
Hab ich doch grad geschrieben ... (Jugend)Feuerwehr muß sich an die entsprechenden Richtlinien halten, eben auch an die Arbeitsmedizinischen Grundsätze.Zitat:
Zitat von Florian Feuerbaer
Privatpersonen (GirlsDay) können machen was sie wollen.
Echt? Gut! Nächstes mal lasse ich mir was dolles für die Damen einfallen.... ich berufe mich dann auf dein "können machen was sie wollen" ;)Zitat:
Zitat von Alex22
Ein Schelm wer nun dabei was pöses denkt ;)
Zitat:
Zitat von Florian Feuerbaer
Wieso?
Ist doch das gleiche mit dem AED.
Ein Feuerwehrler zB muß ne "übelste Ausbildung" und jährliche Wiederholung über sich ergehen lassen, aber Hinz und Kunz dürfen in den U-Bahnen oder Flughäfen die Teile aus den Säulen nehmen und auf die Menschheit losgelassen werden.
Moin moin,
auch eine G26.3 halte ich nicht unbedingt für zwingend notwendig. Wenn der Probant das Teil freiwillig aufzieht, sich über Gefahren und Risiken bewußt ist, das vielleicht sogar schriftlich fixiert, dürfte es keine Probleme geben - vorausgesetzt, man jagt ihn nicht durch eine Teststrecke, sondern läßt ihn mal 10-15 Minuten einfach nur atmen.
Aber eigentlich müsste so etwas ja auch in der Bedienungsanleitung für das jeweilige Gerät stehen.
Gruß, Mr. Blaulicht
...und was ist dann mit den "Nicht-Atemschutztauglichen" Kameraden die in bestimmten Einsatzlagen auf die Atemschutzmaske (Maske/Filter) angewiesen sind???
Ist doch genau dasselbe, wenn nicht gar schwerer zu atmen, als wenn ich für "neue" Kameraden eine "Schnupperstunde" mache.
Ferner sieht doch die Fw für jeden "Löschknecht" die Möglichkeit des Atemschutzes mit Maske/Filter vor. Somit ist es, rein rechtlich gesehen, gar kein Problem jeden X-Beliebigen (einsatztauglichen) Kameraden mit Maske (ohne LA) laufen zulassen und das "Backpack" auf dem Rücken zu tragen bedarf auch keiner besonderen Genehmigung oder Ausbildung.
Gruß Carsten
Fast... nennt sich eher:Zitat:
Zitat von Florian Feuerbaer
Gibt doch genug davon, ein paar mehr oder weniger machen da auch keinen Unterschied mehr aus ^^
MfG Fabsi
Das ist nicht richtig, auch für das Aufsetzen von Maske mit Filter brauchst du nen Lehrgang.Zitat:
Zitat von Pille112
Und auch ne Untersuchung, aber da reicht die G26.1 oder .2, also die .3 braucht man nur für Umluftunabhängigen (jedenfalls bei der Feuerwehr...)
Das mit der G26.1/2 hatte ich vorausgesetzt, da bei uns sonst keine Einsatztauglichkeit attestiert wird und genau deshalb sprach ich auch von "einsatztauglichen" Fw'lern.Zitat:
Zitat von Allmächtiger
Da ja bei jedem Einsatz eine atemgefährdende Lage entstehen kann muß bei uns jeder Maske/Filter-tauglich sein, erst danach geht's bei uns zum TM1-Lehrgang.
Gruß Carsten
Also wie gesagt, mein Wissensstand ist, dass man auch nur für die Maske mit Filter einen Lehrgang braucht, und damit meine ich keine Zweineinhalb-Minuten-Einweisung.
Bei uns darf man die Maske mit Filter deswegen auch erst nach dem Atemschutz-Lehrgang aufziehen, da man ja auch die Hintergründe wissen muss (z.B. wann darf ich den Filter nehmen, worauf muss ich achten, ...)
Ich finde dieses Vorgehen auch gerechtfertigt
@ Allmächtiger:
Dann würde es ja heißen, dass bei euch nur AGT'ler in der Wehr sind.
Da andere Kameraden ja sonst, im Einsatz, keine Chance auf Atemschutz hätten und somit ein unkalkulierbares Risiko eingehen würden/müßten.
Wie sieht es denn, bei Euch, bei einem Gefahrgutunfall mit der Sicherheit-/Gefahrenzone 2 aus bzw. wie wird die dann personell besetzt? => Mit AGT'lern unter Maske/Filter?
Meiner Meinung nach ist bei euch ein Fehler im System.
Wenn das nun bei euch tatsächlich so ist, würde mich mal die Meinung eurer Wehrführung zu meiner Aussage interessieren.
Habt ihr diesen Umstand schon mal im Kameradenkreis diskutiert?
Gruß Carsten
Wieso Fehler im System?
Die U18 ist teilweise mit dabei, wenn z.B. die Sirene läuft. Außerdem gibts dann noch Leute, die Atemschutz wegen dem Kreislauf nicht packen oder die es einfach nicht machen möchten (Platzangst o.ä.) oder z.B. ab 50 sagen, sie möchten sich das nicht mehr zumuten.
Die machen dann halt Sachen außerhalb der Gefahrenzone, wie Straße sperren, um die Wasserversorgung kümmern, etc.
Es wundert mich nur, dass ihr die Maske ohne weiteres jeden aufziehen lasst. OK, bei uns ist es keine Grundvorraussetzung, die G26.1 oder .2 zu haben, um mit raus zu dürfen, aber wie gesagt, derjenige sollte schon ausführlich über Vor- und Nachteile sowie Risiken aufgeklärt werden, und das geht meiner Meinung nach nur mit einem Lehrgang.
Und wenns nur mal ein Samstag am Wochenende ist, wo die Kameraden dann mal 8 Stunden mit Filter unterwegs sind :-)
Solch ein Lehrgang ist bei uns im Kreis aber nicht vorgesehen, deswegen muss man erst den AGT haben, bevor man die Schnüffelbüchse aufziehen darf.
Der Lehrgang/Einweisung auf Maske/Filter inkl. praktischen Übungen erfolgt bei uns in der eigenen Wehr und nach erfolgter Eignungsuntersuchung
Klar, das auch bei uns niemand mit Geräten umgeht der nicht auch darauf eingewiesen wurde.
...und darum halte ich es für sinnvoll eine "Schnupperstunde" für angehende AGT'ler durchzuführen, außerdem ist es kostensparend wenn man schon vorher in Erfahrung bringen kann wer sich als "Aspirant" für den kommenden AGT-Lehrgang interessiert hat und auch eignet.
Gruß Carsten
Ich erinnere mich dass in meinem AGT-Lehrgang auch gesagt wurde dass man für Filtergeräte eine Einweisung (2 Stunden) und Gewöhnungsübungen gemachthaben muss bevor man die benutzen darf.
Deshalb ist die erste praktische Übung auf unserem AGT-Lehrgang auch immer mit Maske und Filter durch die Übungsstrecke zu gehen. Erst danach sind die PAs dran.
Dem habe ich ja auch gar nicht widersprochen.Zitat:
Zitat von Pille112
Solange man die Aktion im Schulungsraum oder sonstwo macht, wo nichts passieren kann und wo es unter Aufsicht geschieht, finde ich das auch gut. Es ist halt nur anscheinend weiterhin unklar, wie das rechtlich aussieht...
Wo wir wieder bei Thema des Threads wären ^^
@ CarstenDO:
...genau so wird es bei uns auch gehandhabt.
@ Allmächtiger:
1. ...kann ja sein das bei Euch andere Regelungen greifen - Du weißt ja, wegen der föderalistischen Staatsform ;-)
2. ...das sollte einen Richtungswechsel nach btT darstellen.
Gruß Carsten