Hallo!
Ich habe mal eine Frage:
Ist es möglich, trotz einer Rot-Grün-Sehschwäche zum RD oder FW zu gehen?
Als Polizist darf man soviel ich weiß nur im Büro/Verwaltung arbeiten!
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Hallo!
Ich habe mal eine Frage:
Ist es möglich, trotz einer Rot-Grün-Sehschwäche zum RD oder FW zu gehen?
Als Polizist darf man soviel ich weiß nur im Büro/Verwaltung arbeiten!
Bei der BF wirds eng
kenne Fälle aus FF und RD , in denen das seit Jahren möglich ist
Naja, solange man ein Polizeifahrzeug von einem Feuerwehrauto unterscheiden kann... ;-)
Da müsste dann ja schon die Nase auch nichtmehr funktionieren :DZitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
MfG Fabsi
OT
Wir hatten einen sehr rabiaten Kollegen im RD. Wir haben vermutet, das er eine RG Schwäche hat und denkt das er bei der POL arbeitet
Sag mer Mal so, ich wurde im RD nie darauf untersucht. Bin allerdings auch meist nur ehrenamtlich aktiv.
du kannst sogar bei die bundeswehr
Wie stark ist deine Rot-Grün-Schwäche?? Bin beim RD habe auch eine schwache ROt-Grün-Schwäche und bis jetzt noch kein Problem gehabt auch mit LKW-Führerschein nicht zum glück. FF bin ich auch.
Ich weiß ees noch nicht!Zitat:
Zitat von FireFlo112
Ich geh bald sowieso zum Arzt deswegen!
Aber wenn man mit schwacher Rot-Grün-Schwähe eh zum RD kommt is ja alles gut!!
Danke für alle antworten!!!
Mahlzeit!
Rot-Grün-Schwäche ist bei der FFW kein Problem. Allerdings kann es bei der G26.3 Untersuchung zu Schwierigkeiten kommen und man darf dann kein Atemschutzgeräteträger werden.
Aber ansonsten kein Thema.
Moin auch,
mit 'ner rot/grünschwäche fällt dann auch noch das führen von motorgetriebenen Wasserfahrzeugen flach - das bestehen des Sehtests ist dafür Voraussetzung.
Gruß Carsten
Aber für die FF sollte das normal kein Problem sein!
Frag halt einfach mal einen Arzt mit G26-Zulassung, der hilft dir sicher schnell und kompetent weiter!
Es kommt aber immer auf den Schweregrad der Rot-Grün schwäche an der wird gestestet beim Augenarzt.
Also ich habe sie und ich fahre schon länger Rtw ! Ich denke es kommt darauf an wie stark sie ausgeprägt ist ! Bei mir war es anscheinend nichts so stark !
MFG Chris
Naja, im Rettungsdienst ist das auch einfach: Entweder Du fährst mit Signal, dann ist es egal, ob die Ampel rot oder grün ist. Oder Du fährst ohne Signal, dann verhälst Du Dich wie in Deinem Privat-PKW auch (oder halt entsprechend der StVO): Rot ist oben, Grün unten!
Gruß, Mr. Blaulicht
Für Polizei hab ich folgendes gefunden:
Für den Polizeiberuf gilt:
Bei der Grünschwäche =Deuteranomalie darf der Anomaliewert nicht über 2,0 liegen.
Bei der Rotschwäche =Protanomalie darf der Anomaliewert nicht unter 0,7 sein.
Den Anomaliewert bestimmt dir der Augenarzt für FW und RD steht nirgens etwas geschrieben ob man einen bestimmten wert nicht überschreiten darf vll. einfach mal beim nächsten Kreisverband nachfragen.
Das erzähl mal dem Pozilei-Untersucher mit Studium (ich glaube er ist kein Arzt, so wie der mich untersucht hat ;-) bei der Pozilei-Schule in Hessen, der sagt mir auf meine Nachfrage warum er mich ausmustert "Sie können mit, egal wie starker, RG-Schwäche nicht erkennen ob eine Ampel rot oder grün ist!" Als ich weiter fragte, ob in Hessen Ampeln mit rotem Licht unten und Grün oben stehen hat er die Untersuchung abgebrochen.....Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Ich habe übigens nur eine Schwäche bei Grün von 2,47, Rot ist korrekt.
z.T.: Bei Fw und RD ist eine Farbschwäche unerheblich, und beim Führen von Motorbooten auch!
Naja, du weißt ja: Sonder- und Wegerechte kurz erklärt: Blau macht aus Rot Grün!
Gruß, Mr. Blaulicht
Ahhh, wurdest von ner Zicke untersucht? *g*Zitat:
Zitat von AkkonHaLand
MfG Fabsi
P.S.: Wie is das dann eigentlich, habs ja nicht... Siehst du dann bei ner Grünen Ampel nix, also als wär sie aus oder ne andere Farbe? ;)
Mir hat es mal der Augenarzt erklärt:
Statt einem Grünton (oder Rotton bei Rot-Anomalie) sieht der Patient einen Gelbton. Da aber diese Art von Farbschwäche immer angeboren und nie erworben ist, fällt es den "Kranken" im normalen Leben nicht auf.
Ich für meinen Teil (Grün-AQ=2,47) würde "Stein und Bein schwören", dass Grün und Gelb zwei völlig verschiedene Farben sind! Das könnte aber auch an meinem relativ niedrigen AQ liegen - bis AQ=2,0 gilt als Normalsichtig.
nee blaumacher machen gleichgültig und erschweren dass aufrechte gehenZitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Gruß Michael
Tja, dann muss man eben Fahren, wenn man nichtmehr gehen kann...Zitat:
Zitat von Brandbatsch
Was uns wieder zu Blaulichts-STVO-Satz bringt *g*
Fährt man blau über ne Ampel die Rot ist, dann kommen die in Grün :D
(Aber bald ändert sich das ja alles, nach der Farbumstellung :/ )
MfG Fabsi
Wo ist das Problem? Polizei = blaue Autos ;-)Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
...bei uns ganz und gar nicht - rot/grün Sichtigkeit und blendfreies Sehen wird da ganz besonders geprüft und ist auch nicht mit der G26 erledigt.Zitat:
Zitat von AkkonHaLand
Gruß Carsten
Nein!Zitat:
Zitat von Fabpicard
Ich sehe oben rot und unten grün!
Oder wars doch andersru??
Nene ich meine zu wissen, dass ich rot und grün sehr gut unterscheiden kann!
Ich find das sowieso sehr idiotisch dass man kein Polizist oder Pilot werden kann!
Ich kann rot und grün unterscheiden also wozu dann diese Schikane?
Gilt eine Rot-Grün-Schwäche eigentlich als Ausrede, wenn man nicht anhält, obwohl ein Polizist einem die ROTE Kelle zeigt?
Gruß, Mr. Blaulicht
Gute Idee!
Oder einfach bei Rot über die Kreuzung!
Wir ham halt gedacht es wär grün!
Wir sind ja so blöd und können das nich unterscheiden!
Hi,
inwiefern spielt die RG-Sehschwäche beim Erwerb der FS-Klasse C eine Rolle? Ich weiß es kommt ja eh eine augenärztliche Untersuchung, aber vllt hat jmd hierbei schon Erfahrungen?!
da gibt es einen Anlage zur FeVO die genau vorschreibt was genau wie beeinträchtigt sein darf
(habe das mal bei meinem Augenarzt gelesen... man kann C auch nur mit einem Auge erwerben)
GIDF, ansonsten der Augenarzt des Vertrauens...
Die ganze Haltung des "Kellezeigers" lässt wohl erahnen, was er von einem will. Von daher wird die Ausrede nicht zählen.Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Leute mit einer Sehbehinderung/-beeinträchtigung sind also blöd?Zitat:
Zitat von TIMMEY
Man kanns auch falsch verstehen wenn man will...Zitat:
Zitat von überhose
Ich musste für die Klasse C eine extra untersuchung machen wie stark man beeinträchtigt ist. Ab einer bestimmten beeinträchtigung darf man die Klasse C nicht mehr machen.Zitat:
Zitat von Bugs B©
Ist ja auch nicht unbeding schlecht, ab nem gewissen Alter muss man den bei entsprechender gesundheitlicher Lage ja auch wieder abgeben ^^Zitat:
Zitat von FireFlo112
MfG Fabsi
P.S.: Ich bin für med. Untersuchungen ab 65 für ALLE Führerscheine ^^
Zu den ab 65 Jahre untersuchung da bin ich auch dafür. :D
...ich gehe da noch weiter und würde eine regelmäßige Untersuchung von: sehen, hören und Reaktionsfähigkeit ab 40-45 favorisieren, da ab 40 die meisten dieser degenerativen Erscheinungen auftreten.
Bevor man hier in Deutschland einen Führerschein abgeben muß, müssen aber Blindheit + Taubheit mit Sensibilitätsstörungen zusammen mit einem Unfall o.ä. vorgefallen sein , sonst interessiert's hier echt niemanden.
Gruß Carsten
Ja, da hast Du völlig recht. Im Moment arbeite ich in einer Stroke Unit. Dort haben wir nicht mal die Möglichkeit, bei bestimmten Erkrankungen den Führerschein einziehen zu lassen. Wir können lediglich die Patienten unterschreiben lassen, dass sie nicht mehr autofahren dürfen. Ob die sich dran halten oder nicht, können wir nicht beeinflussen. Und es kommt in aller Regel ja auch nicht raus. Wer zeigt bei einer Polizei-Kontrolle schon freiwillig den Zettel, dass er nicht mehr Autofahren darf? Das höchste der Gefühle war mal ein Anruf in Flensburg, da sich ein LKW-Fahrer, der hauptsächlich Gefahrgut durch die Gegend fährt, angekündigt hat, dass ihm unsere Formulare sowieso egal sind. Der war (oder ist?)eine echte Gefahr für die Öffentlichkeit!
Gruß, Mr. Blaulicht
Eine Frage, die mich schon länger massiv ärgert: Seit wann darf ein Krankenhausakademiker ein Fahrverbot aussprechen? Solche Strafen, darf (<b>zum Glück</b>) nur ein Richter aussprechen, nach eingehender Prüfung, und nicht nach dem Kredo "Deine Nase gefällt mir nicht!"
Also der (mE) richtige Text auf dem Wisch im KH müsste z.B. so lauten:
Sehr geehrter Patient, ich ____ (Name des Arztes), Arzt für Neurologie, empfehle, kein Fzg über 3,5 Tonnen zu führen, da bei Ihnen die Erkrankung "Epilepsie" festgestellt wurde. Mit den richtigen Medikamenten ist diese Erkrankung zu kontrollieren, so dass keine Gefahr eines Anfalles im Strassenverkehr bestht, ich als Arzt sehe mich aber nicht mit dem Fachwissen über solche Medikamente gesegnet, da ich in Pharmakologie immer geschlafen habe"
Cool, und ich werde arrogant genannt!!!Zitat:
Zitat von AkkonHaLand
Du kennst die Tücken neurologischer Erkrankungen? Epilepsien, ihre Anfallshäufigkeit und ihre Therapie (dazu zählen nicht nur Medikamente!), und die Gefahren eines Epileptikers im Strassenverkehr sind Dir bekannt?
Du kennst die Rezidivrate bei einer Basilarisstenose? Das Wiederauftreten von Stenosen nach Carotis-TEAs hast Du selbst untersucht?
Neglect ist ein Begriff? Nicht? Dann mal informieren, und erst dann weiterschreiben! Kleiner Tipp: Fang mal bei den Instituten für Verkehrsmedizin an. Die erstellen nämlich die Richtlinie für ein solches Vorgehen. Und die kennen Deine Nase nicht...
Gruß, Mr. Blaulicht
PS: Ein Fahrverbot aus medizinischen Gründen als Strafe zu bezeichnen, ist auch eine interessante Interpretation. Da fällt mir nur folgendes dazu ein: AIDS ist die Strafe Gottes! Naja, wer´s glaubt... [kopfschüttel]
...na hossa, da hat wohl jemand den Pschyrembel ausgepackt.
Nicht jeder hier ist ein akadämlicher Medizyniker Mr. Blaulicht ;-)))
Gruß Carsten
Mit Verlaub - für so etwas brauche ich kein Wörterbuch. Das ist mein Job!Zitat:
Zitat von Pille112
Dann sollte man sich bei manchen Aussagen doch etwas zurück halten, oder?Zitat:
Zitat von Pille112
Gruß, Mr. Blaulicht
ne noch mehr, will meine Wortschatz erweiternZitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Gruß Michael
@ Mr. Blaulich: ich hatte nie was anderes behauptet - bin leicht medizinisch vorbelastet ;-)
Außerdem wäre da noch der Vertebralis-Stent zu erwähnen...
Gruß Carsten
Zitat:
Zitat von Brandbatsch
aha?!?Zitat:
Zitat von Brandbatsch
Na das "knackt" sich doch leicht *g*Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Er ist, der Schreibweise zu urteilen ein "Bayerntierchen"... und somit kann er auch nur 60% der deutschen Sprache und irgend son Kauderwelch im Wortschatz haben, von Fremdsprachen(-Wörtern) mal ganz abgesehen :)
MfG Fabsi
Seits ihr alle bayernfeindlich *tststs*
Zitat:
Zitat von Fabpicard
Ich geh schon mal vorsichtshalber in Deckung, bevor Brandbatsch das liest!Zitat:
Zitat von Brandbatsch
Hihi, Mr. Blaulicht
Was habt´s eigentlich gegen uns Bayern? Mir duan eich doch nix...... ;-)
Nichts, was helfen könnte!Zitat:
Zitat von grab3107
Rot/Grün Schwäche ist doch gar kein Bestandteil der Untersuchung !?!Zitat:
Zitat von JoKeR82
Kann somit auch nicht zum Ausschluss führen.
Habe selbst ne leichte R/G Schwäche und bei der G26.3 hat das noch nie einen interessiert.
Sind nicht noch ein paar Meter Zaun vom G8 übrig?Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht