Hallo Leute! Hab eine kurze bündige frage...
darf man in Bayern mit 18-21 Jahren und einer Führerschein der Klasse C oder CE ein Feuerwehrfahrzeug fahren? Unter manchen bedingungen darf man ja erst ab 21 LKW's fahren
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Hallo Leute! Hab eine kurze bündige frage...
darf man in Bayern mit 18-21 Jahren und einer Führerschein der Klasse C oder CE ein Feuerwehrfahrzeug fahren? Unter manchen bedingungen darf man ja erst ab 21 LKW's fahren
Ja man darf Bundesweit in D ab 18 Jahren LKW Fahren, solange man damit kein Gewerbe ausübt
dadurch das du den Führerschein ja nicht gewerblich nutzt sollte das keine Probleme geben.
Anders sieht es bei internen Regelungen aus.
Bei uns zB dürfen die jungen erst mit 21 den Maschinistenlehrgang besuchen.
Der Führerschein C,CE darf mit 18 Jahren und dem Fürherschein B als Grundlage gemacht werden - ab 21 Jahren ist nur D,DE also Bus
Deshalb spricht nichts gegen einen 18 jährigen Fahrer
So ist es bei uns nicht.. wir sind über jeden Maschinisten/Drehleitermaschinisten dankbar. Unsere Gemeinde gibt jetzt sogar 1500€ zuschussZitat:
Zitat von Alex22
aber mach dir mal keine hoffnungen... es gibt doch überall "stammfahrer" und sonst kommt kein anderer ans auto :D
edit: ok wenn ihr maschinistenmangel habt .....
Ein Lob auf eure Gemeinde - bei uns Lehrgang ja, Führerschein bezahlen, nein!
wir bekommen zum lappen 600€ und die sind für JEDEN GARANTIERT.
Zitat:
Zitat von hänschenklein
Die Frage ist ob die Dienstagsmorgen um halb 10 da sind
wobei ich dank Y Tours in den Genuss kam 6 Wochen nach zivil B den C zu machen... war doch schon heftig
also die 1500€ bekommen im Jahr 3 Leute unter bestimmten VorraussetzungenZitat:
Zitat von hänschenklein
Das kann ich unterbieten: Hab mich einen Tag nach meinem 18. für C anmelden dürfenZitat:
Zitat von hannibal
ich hab ihn jez mit 20 1/2 gemacht.
zu meiner Zeit (Gott bin ich Alt) gab es bei Y-Tour BCE Lehrgänge, den ich mit 19 Jahren besuchen durfte, hätte aber keinen LKW privat fahren dürfen erst mit 21 Jahren
Gruß Michael
Naja, meinen habe ich erst mit 20 gemacht. Aber gut. Das einzige, die Fahrzeuge in der FF, da lasse ich lieber die Finger von (MB1113 und MB911 ohne Servolenkung usw.). Mit dene traue ich es mir nicht zu in den Einsatz zu fahren. Das überlasse ich lieber den Kollegen, die die Kisten kennen.....
Moinsen ballalaika!Zitat:
Zitat von ballalaika
Schau doch mal unter dem Link http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV10.htm !
Da dürfte Deine Frage Beantwortung finden!
MfG
wie sieht es derzeit eigentlich mit Führerscheinen bei Y tours?
In letzter Zeit hatten wir 3 oder 4 wo der Führerschein von Y Tours nicht mehr umgeschrieben worden ist, waren aber keine Wehrpflichtigen sondern Zeitsoldaten.
Wie ist das eurer erfahrung so?
Warum wurde der nicht umgeschrieben ?
Begründung ?
weil selbe Prüfung, selbe Bögen, selbe Ausbildung ..
Zitat:
Zitat von sound_driver_32
Ein Kamerad hat den Lappen vor 2 Monaten beim Bund gemacht und hat ihn sofort umgeschreiben lassen. Ging ohne Probleme. Wüsste auch keinen Grund wieso das nicht gehen sollte.
Hi,
Die Begründung würde mich auch interessieren...
Oder ist das schon etwas länger her?
Es gab mal vor ein paar Jahren eine Phase, wo es wohl eine Zeitlang tatsächlich nicht mehr gemacht wurde.
Allerdings gibt es auch keine "Umschreibung" sondern nur eine "Neu/Ersterteilung!" Ist aber nur eine Wortspielerei...
Die aktuelle Rechtslage gibt das aber wieder her!
Vgl. §26 und besonders §27 FeV
Nach §26 gibt es eine Dienstfahrerlaubnis, welche nur für Dienstfahrzeuge und die Dauer des Dienstverhältnisses gilt. (BW-Führerschein)
Allerdings hat man das Recht sich bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, das man eine entsprechende Dienstfahrerlaubnis für den Zeitraum X besessen hat.
Nach §27 ist derjenige, der während seiner Dienstzeit einen Antrag auf (zusätzliche) Erteilung eines "Zivilen" Fühererscheines mit denselben Klassen wie denen seines Dienstführerscheines stellt, von den folgenden Auflagen befreit:
1. Ärtzliche Untersuchung (Gibt aber auch Ausnahmen...)
2. Sehtest
3. Prüfung
4. Nachweis der ersten Hilfe/Sofortmaßnahmen
5. Ausbildung
Im Prinzip muss er also nur den Antrag stellen, Lichtbild entsprechend den Vorschriften beilegen, Identitäsnachweis und den Dienstführerschein vorlegen sowie die rund 50Eur. Gebühr bezahlen...
Das war es dann und eine entsprechende zivile FE wird erteilt.
Ist der Antragsteller bereits aus dem Dienst ausgeschieden, so ersetzt in den ersten zwei Jahren die Bescheinigung über den Dienstführerschein den eigendlichen Dienstführerschein. Alles andere oben gesagte gilt Sinngemäß!
Gruß
Carsten
Also wie schon gesagt, mit der körperlichen Eignung ( Attest von Augenarzt und Hausarzt ), einem großen Erste-Hilfe-Kurs und Klasse B darfst du mit 18 C1, C, C1E oder CE machen, kein Problem.
Für Güterverkehr musst du 21 sein, den Lappen afaik 2 Jahre haben und ggf. zusätzliche Schulungen machen. Das hat aber mit Feuerwehr nix zu tun.
Interne Regelungen kenn ich von euch nicht.
Obs sinnvoll ist, steht ganz woanders. Ok, jeder fängt mal an, aber ist es sinnvoll das man gleich mit Blaulicht aufm Dach anfängt?
Klar, wenns keine anderen gibt die fahren dürfen, gehts nicht anders aber wenn doch, finde ich es äußerst fragwürdig einen Neuling da hinters Steuer zu setzen.
Naja, irgendwie müssen die Leute ja Erfahrung sammeln. Und nur weil er mit 18 den Führerschein hat, muß er ja nicht gleich einsatzmäßig fahren.Zitat:
Zitat von NWD
Die Leute können ja erstmal (oder auch ein paar Jahre) Übungen und Ausbildungen machen.
Gruß,
ahk
und was ist wenn es morgens um 10 im Altenheim brennt und er der einzige Fahrer ist ?
IMO gehören Fahrer zügig aber gründlich ausgebildet..
Es ging mir mehr darum das ich es nicht gut finde, wenn ich einen Neuling bei einer Alarmfahrt hinters Steuer setze obwohl ich eine erfahrenere Alternative hätte.
Sicher, jeder muss mal irgendwie anfangen aber man sollte doch eine fundierte Ausbildung und Fahrpraxis sicherstellen bevor das erste mal die Lampen angemacht werden ( dürfen )
Wenn kein anderer Fahrer da ist, ist das zu schützende Menschenleben höher einzuschätzen. Wobei man mindestens die Blaulichtunterweisung haben sollte und jemanden, der da Ruhe in die Situation bringt.
Doch: genau in solchen Situationen muss der unerfahrene Neuling fahren, WEIL jemand erfahrenes da ist, der erklären und steuern kann.Zitat:
Zitat von NWD
Schlimm wird´s erst, wenn der Neuling fährt und KEIN Erfahrener da ist.
Gruß, Mr. Blaulicht
Da hast du recht,Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
aber man sollte noch bedenken wie derjenige mit dem Fahrzeug fährt wenn es kein Alarm ist.
Denn wenn der das Fzg. schon nicht unter normalen bedingungen beherscht dann erst recht nicht im Einsatzfall.
Mfg
Chris
So ist es. Das A und O sind halt gute Ausbildung zu "Friedenszeiten". Dazu gehört halt auch die Fahrerschulung.
Gruß, Mr. Blaulicht
Ja das ganze war vor ein paar Jahren, genaues Jahr muss ich nachforschen.Zitat:
Zitat von DG3YCS
Da bei uns irgendwie die Jahrgänge 1981,1982,1983,1984 und 1985 die bei uns im Raum sind fast komplett ausgemustert wurden ergibt sich die Frage derzeit nicht wegen den Führerschein.
Das einzigste was ich derzeit mitbekomme durch nen Bekannten meines Schwagers dass die Firma Y nicht mehr so grosszügig mit dem erteilen der Führerscheine ist.
Begründung liegt irgendwie in der Richtung aufgrund schädigung öffentlicher Fahrschulen.
Wenn man bedenkt früher hat fast jeder beim Bund den LKW führerschein gemacht.
Andererseits wenn man bedenkt was der C Schein aktuell kostet,kann man verstehen wenn es jemand nur für die FF machen soll nein sagt.
Na ja das kommt halt immer auf den Neuling an. Ich hatte meine erste(n) Alarmfahrt(en) auch ohne erfahrenen Fahrer nebendran. Was willste machen, wenn Brand gemeldet ist und einfach keiner kommt? Aber man kann sich ja von den erfahreren Maschinisten schon was abgucken, wenn man nicht selber fährt. Wobei ich einer der wenigen bin die auch bei einer Alarmfahrt bei rechts vor links so langsam machen wie mim Privat-PKW.Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Davor natürlich eine gründliche Einweisung, das ist ganz klar, aber bei uns bekommen Leute, die nicht angemessen fahren, erst gar nicht die Erlaubnis, im Einsatz zu fahren.
wenn man nicht brav ist kriegt man bei der Entlassung keinen Schein zum umschreiben :-(Zitat:
Zitat von hannibal
Gruß Michael
späßle mach anZitat:
Zitat von Allmächtiger
Na du raser !!!
späßle mach aus
Ich hoffe dich richtig verstanden zu haben das du nicht mit aller Gewalt der erste bist am Einsatzort, es ist wichtiger anzukommen (ja zeit spielt auch einen Rolle)
Gruß Michael
So ist es. Aber wenn ich ne weit übersichtliche Kreuzung hab, und seh das da nix kommt bzw. mich alle gesehen haben, dann brauch ich auch net in den 3. runterschalten (wir reden hier von Großfahrzeugen, und nicht vom 3. Gang des MTF, das wär ein bisschen schnell ^^).Zitat:
Zitat von Brandbatsch
Wenn ich eine Kreuzung hab, die von einem Haus verdeckt ist, dann brems ich halt auf so 15-10 km/h runter, dass ich notfalls stehen bleiben kann.
Alles schon passiert, obwohl ich bis jetzt auch erst so 25-30 Alarmfahrten hatte (wobei das für mein Alter eigentlich ganz schön viel ist, aber ok, anderes Thema...)
Sorry, aber das ist absoluter *****Zitat:
Zitat von sound_driver_32
1) das Bundesministerium der Verteidigung ist an der Verteidigung des Heimatlandes interessiert. Nicht an der Wirtschaftsförderung der Fahrschulen.
Mit einem zivilen FS muss ich auf jeden Fall wieder in die BW Fahrschule.
2) Was war denn in dem legendären [k]früher[/k]?
Richtig, die Leute länger das als 9 Monate (mit AGA; Verwendungslehrgang; Urlaub; Krank).
Und wenn ich jetzt nehme das ein BCE Anf 6 Wochen dauert kann sich das jeder ausmalen warum es weniger Führerscheine für GDL gibt.
Also wir hatten 10 Stuben a 8 Mann und nur drei Stuben wurden auf den Lehrgang BCE geschickt und ich hatte glück in der richtigen Stube zu sein.Zitat:
Zitat von sound_driver_32
Da hat nicht jeder einen Führerschein gemacht gut es gab auch BC-Fahrer.
Ach hatte ich ja vergessen wir mussten den Führerschein machen, mit Prüfung, den hat man nicht gekriegt.
Gruß Michael
PS:Allein die Tatsache Deutscher zu sein, brachte mir 15 Monate ein, ohne Bewährung
Früher konnte man aber noch recht einfach an den BW-FS kommen, auch wenn man ihn für die jeweilige BW-Einheit eigentlich gar nicht brauchte.
Heute wird da schon drauf geachtet.
Nein mein Bruder war in der Inst. als KFZ-ler und hat gar kein Füherschein gemacht, mein älterer Bruder als Fernmelder hat in wieder gemacht und ich als als Fera-Fahrer auchZitat:
Zitat von überhose
Gruß Michael
PS: wollen wir noch ein bisschen auf der BW rumhacken
Warum? Muss doch ein toller Verein sein, wenn da soviele jungen Leute hingehen!Zitat:
Zitat von Brandbatsch
Gruß, Mr. Blaulicht
Wenn zwei Brüder schon bei der Bundeswehr waren, warum geht dann der Dritte zur Bundeswehr? Freiwillig?Zitat:
Zitat von Brandbatsch
Uniformfetish?
Lust am töten?
Vielleicht hat ihm die Geschichten so gut gefallen?
Bock auf Klasse C ?
Die Antwort mein Freund ..
Wieviel Tonnen darf man eigentlich mit den C fahren?
100 wenn es sein muss
aber nur mit einem 750 kg Anhänger
klingt komisch, steht aber
da
Danke dann passt das schon mir wollte jemand weiß machen das man mit den C nur 12 Tonnen fahren darf.
Fahrzeuge über 40t benötigen allerdings Einzelgenehmigungen um im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden zu dürfen.
Also nicht mit Papas 50-Achsigen-Tieflader und 2 Leopard Kampfpanzern auf dem Rücken zur nächten Tankstelle "düsen" um eine Packung Kaugummis zu kaufen...
Zitat:
Zitat von http://www.focus.de/auto/autoaktuell/kommentar_aid_24747.html
das ist richtig aber erst nach 1987 oder 88 den mein kleiner Bruder ist bei der Grundausbildung 1989 gewesen, dann hat man in von diesem Umstand erzählt und dann ab nach Hause.Zitat:
Zitat von ahk
ich selbst bin nicht freiwillig zum Bund die habe mir eine Einladung gesendet ansonsten hätten sie mich direkt von zuhause geholt ohne über LOS.
Gruß Michael
Bock auf C und es ist echt Geil "AUFSTEHEN, HINLEGEN, AUFSTEHEN, HINLEGEN, ..." nur wenn man es im Matsch hört, er nicht :-(Zitat:
Zitat von hannibal
und wer ist SAZ (auf die kann man immer so schön rumhacken)
ach hatte aber keine lust mich für 10 Jahre KatSchutz frei zu Stellen aber ohne Bund keine Arbeit (klingt blöd is aber so gewesen)
Gruß Michael
*Klugscheißmodus an*Zitat:
Zitat von alarma
Im kombinierten Güterverkehr sind bis zu 44t erlaubt.
*Klugscheißmodus aus*
Ja, aber nur mit den großen Frachtcontainern... ^^Zitat:
Zitat von Alex22
Sonst nicht...
wo steht hab google aber nix ????? :-(Zitat:
Zitat von Alex22
Gruß Michael
PS: in der Fahrschule (BW-einfach) gelehrt 39 T Max mit Anhänger, ansonsten Sondernutzung beantragen !
Nun ja ganz so ist es ja nicht. Da kommt dann eben die Beschränkung der StZVO dazu.Zitat:
100 wenn es sein muss
aber nur mit einem 750 kg Anhänger
Motorwagen mit 2 Achsen 18t
Motorwagen mit 3 Achsen 26t
Motorwagen mit 4 Achsen 32t
Man darf ein Fahrzeug von 100t nur theoretisch Fahren, praktisch halt nicht.
Das normale Maximum sind also 32t bei 12m Länge mit 4 Achsen für Klasse C.
Ab 32t braucht man dann eine Ausnahmegenehmigung für Schwertransporte.
Und für die 44t im Kombinierten Verkehr braucht man dann sowieso CE!
Mfg Woodstock
Mach auch grad CE drum weiß ichs halt noch... :), wenn wir grad beim Klugschei*en sind. :D
also Motorwagen mit 4 Achsen 32t mit C (Sattelschlepper ?)Zitat:
Zitat von woodstock
und Motorwagen mit Anhänger 5 Achsen ??t mit CE
Gruß Michael
Sattelschlepper ist ja kein Motorwagen...
Sattelschlepper ist ein Zug, also CE
Und Sattelschlepper = Zug mit 5 Achsen sind 40t. Im Kombiverkehr, wie es da steht 44t.
Mfg WoodstockZitat:
StVZO §34 Abs. 6 - 6.
Sattelkraftfahrzeug, bestehend aus dreiachsiger Sattelzugmaschine mit zwei- oder dreiachsigem Sattelanhänger, das im kombinierten Verkehr im Sinne der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 386 S. 38) einen ISO-Container von 40 Fuß befördert ... 44,00 t.