RTW, KTW oder Mehrzweckfahrzeug: Wie rechnen die Krankenkassen ab?
Moin moin,
früher war alles so einfach: Wenn ein Rettungseinsatz getätigt wurde, wurde von den Krankenkassen auch ein RTW-Schein abgerechnet, auch, wenn er von einem KTW durchgeführt wurde. Bei einem Krankentransport wurde ein solcher abgerechnet, auch wenn das Fahrzeug ein RTW war.
Heute werden Rettungseinsätze nur noch als RTW-Fahrt abgerechnet, wenn das erbringende Fahrzeug tatsächlich ein RTW ist, Ansonsten gibt´s halt nur den KTW-Tarif. RTWs sollen (das ist zumindest im Gespräch) nur noch Rettungfseinsätze machen dürfen, ansonsten gibt´s kein Geld mehr.
Im Grunde genommen finde ich das Ganze ja recht sinnvoll. Aber es gibt immer mal Situationen, in denen halt ein Patient im KTW sich doch zu einem Notfall "mausert". Und umgekehrt ein RTW halt doch mal einen Patienten, der von der Leitstelle als kritisch angesehen wurde, als normalen Krankentransport fährt.
Ein Ausweg aus diesem Dilemma wäre ja sog. Mehrzweckfahrzeuge, von denen ich hier im Forum schon öfters gelesen habe.
Wie sieht es denn mit solchen Fahrzeugen organisatorisch aus? Wer finanziert sie, wie werden die Einsätze abgerechnet etc.?
Um gleich gar keine Diskussion aufkommen zu lassen: Mir geht es bei dieser Frage nicht um die Besatzung der Fahrzeuge. Es ist mir sonnenklar, und das muss auch unbedingt so sein, dass bei einem Notfall IMMER eine RTW-Besatzung vor Ort sein muss. Ich bin strikt gegen die Unterbesetzung von RTWs, wie sie ab und zu noch auftaucht. Aber das soll nicht das Thema dieses Themas sein.
Bin auf Eure Antworten gespannt!
Gruß, Mr. Blaulicht
Keine Transportscheine mehr!
Hallo,
in der Region Hannover werden bei Notfalleinsätzen keine Transportscheine mehr ausgefüllt auch nicht durch ein KH nachgetragen.
Ist kein Hausarzt vorort gewesen nur durch telefonische Einweisung, ist es ein RTW.
Bei KTW Einsätzen muß ein Transportschein dasein, wenn nicht...na logisch RTW.
Ist ein KTW angefordert, aber der Patient weißt bedrohliche Symtome auf, kann dieses, entscheidung beim RA auch als RTW eingestuft werden.
Da es bei uns nur 2 MZF in der Region gibt werden die vorrangig als KTW eingesetzt. Aber ob hier wieder ein Sondertarif gilt oder die 113 Euro KTw abgerechnet werden kann ich leider nicht sagen.
Interessante Disku was hier raus gekommen ist und die Frage war nur was die Kostenträger abrechenen für ein MZF. Aber weiter so sehr interessant!
Gruß Florian Weserland