Wie is des eigentlich? Speziell in Bayern. Kostet des was wenn die Kollegen da anrücken und sich das ganze nur als vergessener Topf auf dem Herd herausstellt?
Würde mich mal interessieren...
Druckbare Version
Wie is des eigentlich? Speziell in Bayern. Kostet des was wenn die Kollegen da anrücken und sich das ganze nur als vergessener Topf auf dem Herd herausstellt?
Würde mich mal interessieren...
Kann nur für unsere Gemeinde sprechen: bei uns wird nichts verrechnet
Dito.Zitat:
Zitat von Bugs B©
Ich denk des kommt ach evtl. drauf an wer's meldet. Aber kosten nit normal nur technische Hilfeleistungen etwas? Das fällt ja dann schon unter die Kategorie Feuer.
Hmkay... willste jetzt fürs rausschneiden einer Person aus nem Fahrzeug was verlangen? ;) ;)Zitat:
Zitat von firerobs
WENN, dann kannste bei ner THL (als Beispiel VU mit 1 Klemm) was ab dem Zeitpunkt ab dem die Person aus dem Fahrzeug geborgen ist und dem RD übergeben wurde verlangen. (so macht es z.B. die BF München)
*Klugscheißmodus ein*
Wenn die Person lebend aus dem FZ befreit und an den RD übergeben wurde, wurde sie gerettet . Geborgen werden nur Sachgüter und Leichen.
*Klugscheißmodus aus*
Essen vom oder aus dem Herd entfernen mit anschließender Belüftung der Wohnung gibts bei uns auch gratis.
~Joe~
[Oberklugscheissmodus an]
Zitat ausm Brockhaus
Bergen: Das Befreien von Menschen und Tieren aus Gefahrenlagen
[Oberklugscheissmodus aus]
Ist bei uns auch, Brandeinsatz ist kostenlos, nur THL außer Menschenrettung wird kassiert.
//Witzmodus AN//Zitat:
Zitat von Alex22
Coool, gib mal adresse... Ein Paradies für Brandstifter *g*...
//Witzmodus AUS//
MfG Fabsi
Hab ich gesagt, dass die Person es überlebt hat ;) :PZitat:
Zitat von Joe aus Hö
Ne schmarn!!! Ich denke du weißt, was ich damit sagen wollte ;)
/edit: wobei - wenn ich se dem RD übergebe muss se ja quasi noch leben oder? ARGH ich brauche Schlaf!!!!! gn8!
Nö, wiso?Zitat:
Zitat von Freakmaster
Infarkt mit anschließender Reanimation ist doch auch tot, nur halt noch nit dafür erklärt ;)
MfG Fabsi
Dann sind aber noch Gehirnaktivitäten vorhanden (im günstigtsten Fall) - ergo nicht tot :-)
Hi.
Soweit ich weiß sind Brandeinsätze grundsätzlich kostenlos.
Wir hatten das Problem mal mit ner andauernd einlaufenden BMA, aber ein BMA einlauf ist nun mal auch ein Brandeinsatz.
Gruß Alex
Hi,
aber auch nur wenn es tatsächlich brennt.
Ansonsten ist es ein -technisch bedingter- Fehlalarm.
Und hierführ wird in den meisten Bundesländern eine Rechnungsstellung möglich sein.
Gruß
Carsten
Jap! Kenne ich auch nur so!
Wenn ne BMA an einem Tag 2 oder 3 mal aufläuft, dann wird des schon mal in Rechnung gestellt. Wenn die 1 oder 2 mal im Monat aufläuft, dann wirds meistens nicht verrechnet aber wenns so 6 mal - oder mehr - aufläuft, dann wird meist 4 mal verrechnet.
Also hier wird jeder BMA-Fehlalarm berechnet. Kostet ca. 500,- EUR pro alarmiertem Löschzug.
Für unsere Firma werden gem. AAO 3 Löschzüge alarmiert.....ein teurer Spass.
Wenn es aber wirklich brennt, ist der Einsatz kostenlos.
Supi, und das zahlt dann die Versicherung *g*
Man kanns ja auch so machen wie eine gewisse große firma aus meiner "heimatstadt" die haben der BF und den kleinen FFW's einfach einige Auto geschenkt und "spenden" jedes jahr einen fixbetrag und dafür haben sie alle fehleinsätze im Jahr frei... und das sind schon einige ;)
MfG Fabsi
Nicht nur dann ...Zitat:
Zitat von Carsten Gösch
Selbst wenn zB ein Arbeiter einen Sprinkler abfährt und die Anlage läuft los ist dieser kostenlos.
Bei uns wird auch jeder verrechnet. :-)
also brandeinsätze durch brandmeldeanlagen kosten bei uns was. jede firma hat 2 fehleinsätze durch bmw frei. danach kostets was. egal ob ein spinkler auslöste oder nen rauchmelder.
*hm* so ein neues HLF20/16 als Geschenk?? Dann würde ich auch zweimal die woche fahren ;)Zitat:
Zitat von Fabpicard
fahren die damit die sorinkler ab ? ;-)Zitat:
Zitat von tower911
eingebranntes Kochgut ist kostenlos...
BMA bei technischen Mängeln und böswilliger Alarmierung kostenpflichtig
Mal ein Auszug aus der unseren Feuerwehrgebührensatzung:
Zitat:
Der Einsatz der Feuerwehr ist gebührenfrei bei
1. Bränden (§ 29 Abs.1 BrSchG),
2. nachbarlicher Löschhilfe bis zu einer Entfernung in der Luftlinie
der Grenze des Einsatzgebietes (§ 21 Abs.3 BrSchG),
3. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen
BrSchG),
4. der Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht
werden (§ 29 Abs.1 BrSchG),
5. Durchführung der hauptamtlichen Brandverhütungsschau.
Zwar nicht Bayern sondern die andere Seite, aber egal ;)Zitat:
Gebührenpflicht
Soweit nicht nach § 1 Gebührenfreiheit besteht, werden für das Tätigwerden
der Feuerwehren die in dieser Gebührensatzung festgesetzten Gebühren
erhoben.
(2) Bei nachbarlicher Löschhilfe außerhalb eines Umkreises von 15 km Luftlinie -
von der Grenze des Einsatzgebietes gerechnet - und bei Hilfeleistungen
außerhalb des Einsatzgebietes sind die durch diesen Einsatz entstandenen
Kosten zu erstatten (§ 21 Abs.3 BrSchG).
(3) Gebührenpflicht besteht gemäß § 29 Abs.2 BrSchG im Falle
1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden,
2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr,
3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage und
4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht.
Kommt immer auf die jeweilige Gebührensatzung der Gemeinde, der stadt oder des Landkreises an.
Bei VUs mit eingeklemmten kann man sehr wohl was verrechnen...und zwar der Versicherung des Verursachers....
Wird nur nicht überall so gehandhabt.
Katze mit Drehleiter vom Baum retten kostet Geld !!!!!!!!!
Katze aus Baugrube bzw.Kanal retten ist Kostenlos !!!!!!!!
das freischneiden bei einem vu ist kostenpflichtig, ist aber ein zur versicherung durchlaufender posten!
jede th ist kostenpflichtig, ist aber ne sache zwischen versicherung und feuerwehr. es sei denn es gibt besondere vereinbarungen.
Was?Zitat:
Zitat von thorben1248
Menschenrettung ist kostenlos.
auf der zugführer - ausbildung in bremen wird das anders dargestellt..der verursacher haftet!
Da muss ich Thorben1248 zustimmen! Kosten tuts schon was - aber der Verursacher bzw das Opfer werden das nie mitbekommen. Die Kosten zahlt nämlich die Versicherung.Zitat:
Zitat von Alex22
Ihr könnt vielleicht das drum herum abrechnen, aber sicher nicht die Menschenrettung.
Bei uns wird berechnet!
Aber meist bekommt es niemand mit, weil unsere Satdt, das intern mit den Versicherungen macht.
Aber es gibt in solchen Versicherungsfällen meist sehr kulante Berechnungen, weil die Versicherungen in unserem Kreis, jedes Jahr mehrere Spenden der Feuerwehr zukommen lassen.
Die schließen sich dann zusammen,und dann gibt es,jedes Jahr 2 Hohlstrahlrohre, div., Spenden zu Feuerwehrfestlichkeiten, und wenn ein neues Fahrzeug angeschafft wird, ist garantiert ein Gegenstand von den Versicherungen beschafft, oder bezahlt worden.
Z.b.,: Rettungssatz, Luftkissen, Wärmebildkamera.
Absolute High-Light:Zum letzten beschafften LF wurde von denen ein Einbau eines 200l Schaumtanks, der fest installierten Zumischung, sowie extra Anschlüsse bezahlt.