Hallo,
zum 01.12.2006 haben wir bei unserer Feuerwehr der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Rechnung getragen.
Siehe Link:
http://www.feuerwehr-uebersee.de/ind...d=96&Itemid=44
Mich würde eure Meinung bzw. eure Handhabung interessieren
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Hallo,
zum 01.12.2006 haben wir bei unserer Feuerwehr der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Rechnung getragen.
Siehe Link:
http://www.feuerwehr-uebersee.de/ind...d=96&Itemid=44
Mich würde eure Meinung bzw. eure Handhabung interessieren
Ja und?
Ist doch richtig ... Komme auch aus Bayern und wir machen das ganz genauso.
Bei der BF München ist es so, dass z.B. bei einem VU mit eingeklemter Pers. solange, bis die Person befreit und dem RD übergeben ist der Einsatz kostenfrei ist und sobald die Pers. übergeben wurde, ein neuer Einsatz aufgemacht wird und dann wird abgerechnet.
Bei uns im Dorf werden hald nur solche Sachen abgerechnet, für die eigentlich jemand anders zuständig ist wie z.B. Türöffnung, weil jemand seinen Schlüssel im Haus vergessen hat oder n Binennest oder so. Wird natürlich demjenigen vorher mitgeteilt!!
aber bei einem VU sollte sich der verunfallte doch nicht noch gedanken machen was er am ende zahlen muss ...
Is hald so!
Aber soweit ich weiß zahlt doch des die Versicherung oder? Muss nochmal nachfragen!
Also in Worms wird gerne Geld von der Feuerwehr eingenommen.Ich hab mal durch zufall irgendwann auf www.worms.de die "Feuerwehrgebührensatzung" gefunden.TS8/8 pro Stunde 20€...
http://worms.de/downloads/Ortsrecht/...rensatzung.pdf
hier könnt ihr es euch selbst anschauen.
Gruß Marv
Zitat:
Zitat von Freakmaster
Zahlt die Versicherung auch.
Kann nur sein das die sagen .. was wolltet ihr da mit 1 RW und 3 LFs ... 1 RW und 1 LF langt für nen normalen VU und 40 Feuerwehrmänner zahlen wir auch nicht, sondern nur 20.
Tach,
bei uns ist es inzwischen auch üblich, Einsätze abzurechnen, wenn keine unmittelbare Notsituation vorlag (z.B. bei ausgelösten BMA´s, mutwilligen Fehlalarmen, Ölspuren mit bekanntem Verursacher etc.). In der Regel werden die Einsatzkosten von den Versicherungen übernommen, wodurch man sich als Einsatzleiter häufig die Frage gefallen lassen muss, warum man zu welcher Zeit gerade diese Mittel gewählt hat, welche vielleicht Kosten verursacht haben.
Aber trotzdem finde ich es richtig, Kosten in Rechnung zu stellen, denn die Feuerwehr ist kein Dienstleistungsbetrieb!
Ölspuren, mutwillige Fehlalarme, BMA-Alarme aufgrund mangelhafter Wartung müssen bei uns auch von Verursacher getragen werden.
Kosten siehe hier (ab Seite 3):
http://www.arnsberg.de/recht/satzung_162-feuerwehr.pdf
Aha! Welche Produkte stellt denn die Feuerwehr her, wenn sie dafür Geld verlangt?Zitat:
Zitat von axeme
Ich persönlich finde es auch richtig, Dienstleistungen in Rechnung zu stellen. Das machen die HiOrgs ja auch (Rettungsdienst, Sanitätswachen etc). Allerdings muss der Rahmen entsprechend sein. Einen kompletten Zug abzurechnen für eine Wohnungsöffnung, ist übertrieben. Man darf dann halt auch nur die Leistungen in Rechnung stellen, die erbracht wurden. Und für eine Wohnungsöffnung reicht zum Beispiel ein einzelner Mann. Dass die Feuerwehr prinzipiell mit vier Leuten ausrückt, dafür kann ja der Kostenerstatter nix für.
Worauf ich hinaus will: Man muss sich als Feuerwehr standartisierte Abrechnungsformalitäten überlegen. Zum Beispiel VU mit einer eingeklemmten Person inkl. Löschbereitschaft: 250,00 €. Egal wieviele Fahrzeuge, egal wie viele Feuerwehrler etc.
Gleichzeitig muss man bedenken, dass das Geld für die Feuerwehr bis jetzt von der Allgemeinheit kam. Also muss man die öffentlichen Mittel um genau diesen Betrag kürzen, der durch Rechnungen reinkommt. Dieses Geld muss der Allgemeinheit wieder zurückgegeben werden, da ansonsten der Bürger ja doppelt bezahlt (vgl. Auto-Maut und KFZ-Steuer).
Gruß, Mr. Blaulicht
Kannst Du das mal näher erläutern?Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Ich sagte, dass die Feuerwehr kein (!) Dienstleistungsbetrieb ist und somit im Prinzip nur Aufgaben (Einsätze) abarbeiten muss, durch welche eine unmittelbare Gefahr für die Bürger besteht. Alles andere sollen Betriebe aus der freien Wirtschaft machen. Soll die Feuerwehr trotzdem einen Einsatz fahren, obwohl keine eindeutige Gefährdung vorliegt, finde ich schon, dass man den Einsatz abrechnen sollte.
Dass man feste Sätze (also Pauschalen) für bestimmte Einsatzarten einführen sollte, sehe ich nicht so. Eine faire Abrechnung kann nur nach Größe der erbrachten Leistung erfolgen, denke ich. Wenn also 20 Leute da waren, dann sind diese auch zu zahlen, egal wie die Einsatzmeldung war. Im Zweifelsfall kann derjenige, der die Rechnung bekommt, ja Widerspruch dagegen einlegen.
Das Geld für die Feuerwehr kommt doch auch weiterhin aus öffentlicher Hand. Die einzelne Feuerwehr wird von dem Geld nicht viel sehen, grundsätzlich zieht die zuständige Kommune die abgerechneten Gelder ein. Ob davon wiederum die Feuerwehren profitieren, steht auf einem anderen Blatt. Im Prinzip wird also nichts doppelt gezahlt, denn die wirklichen "Notfalleinsätze" sind ja weiterhin kostenfrei (und diese Einsätze werden vom Bürger über die Feuerschutzsteuer o.ä. bezahlt).Zitat:
Zitat von Mr.Blaulicht
@axeme,
ich glaube Du kennst Eure Satzung net. §5 Abs. 4.
Und eine Gebührensatzung gibt es schon seit geraumer Zeit bei vielen Gemeinden/Städten. Muss man einfach nur mal deren Webseiten durchforsten.
In diesem Sinne ist die FF aber n Dienstleister, da sie kein Produkt herstellt!!Zitat:
Zitat von axeme
@ Backdraft: Welche Satzung meinst Du? Ich weiß, dass es bereits seit langer Zeit Gebührensatzungen gibt. Das habe ich nciht bestritten.
@ Freakmaster: Wenn Du es so willst, ja. Aber im Prinzip ist der Unterschied zwischen einer Feuerwehr und einem Diestleistungsbetrieb doch groß. Die Feuerwehr ist ein Organ des Kommune. Wenn Du ein Amt also als Dienstleistungsbetrieb bezeichnest, dann stimmt das.
@axeme,
sorry, habe mich verlesen. Aber schau mal in die Satzung, die fmjmp gepostet hat. So sieht es in jeder Satzung aus, §5, Abs. 4. Das steht nämlich klipp und klar drin, was zu Berechnen ist und was nicht.
Das sehe ich anders:Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Das Budget für die Feuerwehr sollte darauf ausgelegt sein, dass die primäre Aufgabe wahrgenommen werden kann: Helfen in Notsituationen bei Gefahr für Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerte.
Wenn dieser Hilfeleistungsfall vom jeweiligen Geschädigten unverschuldet eintritt bzw. ein schuldiger nicht zu ermitteln ist, dann ist es Aufgabe der Feuerwehr zu helfen, ohne jegliche Berechnung.
Wenn aber ein Verschulden des Geschädigten vorliegt, dann muss eine Berechnung erfolgen. Die Budgets der Feuerwehr sind jetzt schon viel zu knapp bemessen, wie würde es denn bei den Wehren aussehen, wenn die eingenommen Gebühren vom Budget wieder abgezogen werden würden?
Was die Höhe der Berechnung angeht: Hier sollte der Aufwand berechnet werden der nach AAO für den jeweiligen Einsatz erforderlich ist. Sollten Aufgrund von Personalmangel o.ä. weniger Kräfte und/oder Fahrzeuge eingesetz worden sein können die Gebühren ggf. ja gekürzt werden. Aber auf jeden Fall sollte die AAO die Berechnungsgrundlage darstellen.
Bei der Alarmierung kann die Feuerwehr nur aufgrund des Einsatzstichwortes den Einsatzumfang einschätzen und dafür gibt es die AAO, sollten weniger Kräfte erforderlich sein ist das ggf. Pech des Geschädigten der den Einsatz (verschuldet) verursacht hat. Und bei einer Türöffnung ist mehr als eine Person erforderlich: Einsatzleiter, Fahrer/Maschinist (bleibt immer am Fahrzeug!), Personal um das Fahrzeug ggf. abzusichern, denn wir haben leider nicht immer die Zeit uns einen vernünftigen Parkplatz zu suchen, und letztendlich ein Trupp zum öffnen der Tür. Natürlich geht es auch mit weniger, aber dann sollte man vielleicht lieber den Schlüsseldienst rufen, der braucht dann aber auch länger (und ist evtl. auch nicht billiger)!
Was auch zu bedenken ist: Die Feuerwehr bekommt ein Einsatzstichwort und danach wir alamiert! Das heißt es werden meistens mehr Leute alarmiert als wirklich erforderlich sind, da man
1. davon ausgehen muß, dass nicht alle alarmierten kommen können
und
2. man durch die Verteilung der Schleifen schlecht eine bestimmte Anzahl von Personal alarmieren kann.
Das heißt also egal welcher Aufwand letztendlich erforderlich ist, die Grundlage für eine Berechnung kann nur die AAO sein, da die Feuerwehr keine andere Möglichkeit hat den erforderlichen Aufwand vorher einzuschätzen.
Gruß,
Lars
Die Feuerwehr bietet doch eine Dienstleistung an, zum Beispiel: Feuer löschen, Katze retten, Tür aufmachen etc. Oder sehe ich das falsch?Zitat:
Zitat von axeme
Klar. Und wenn die Feuerwehr mal etwas mehr Geld braucht, wird die Drehleiter halt auch noch mit zur Wohnungsöffnung genommen.Zitat:
Zitat von axeme
Das nenne ich aber mal Bürgerverbundenheit. Der Bürger muss nachweisen, dass zuviel abgerechnet wurde. Und das ohne jedes Fachwissen etc.Zitat:
Zitat von axeme
Gruß, Mr. Blaulicht
Bei uns würde ich sagen das eine "Wohnungsöffnung" Person hinter verschlossenener Tür (PTÜR) ist. Da fährt ganz klar die DLK mit.Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Bei PTÜR fährt die zuständige Löschgruppe, RW und DLK.
Gruß
Reissdorf
Und nun erklär mal dem Versicherten, dass ein Tanklöschwagen und eine Drehleiter zum Öffnen einer Tür wichtig sind. Die Versicherung wird sagen: "Wie denkt Ihr eigentlich, dass der Schlüsseldienst die Tür aufmacht?" Und da hat sie nicht unrecht!Zitat:
Zitat von Reissdorf
Gruß, Mr. Blaulicht
PS: Bei uns fährt EIN Fahrzeug raus.
Is ja auch vollkommen ausreichend ..
Wobei das meistens egal ist, denn ne Türöffnung fällt in der Regel ein Pausch Betrag zw 50-100 € an.
Wie gesagt, das ist eine Frage der Definition eines Dienstleistungsbetriebes. Da die FW nicht frei wirtschaftlich arbeitet, würde ich sie nicht zu der Gruppe zählen. Allein, weil sie teilweise kostenlos arbeitet (und da nenne mir mal einen Berieb, der das tut).Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Das meinst Du hoffentlich nicht ernst, oder? Wie gesagt, zumindest bei uns hat die Feuerwehr kein Interesse daran, möglichst viel Geld einzunehmen, weil sie das Geld so oder so nicht bekommt, sondern zunächst von der Kommune eingezogen wird.Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
So habe ich das nicht gesagt. Ich meine nur, dass er im Zweifelsfall diese Rechnung so nicht akzeptieren muss und Widerspruch einlegen kann. Diese Möglichkeit hat er.Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Und grundsätzlich würde ich der FW nicht unterstellen wollen, dass sie absichtlich zu viel Kräfte oder Material abrechnet.
@ Backdraft: Ok, alles klar. Danke.
Die Drehleiter ist wohl noch recht einfach zu erklären. Die Person ist meistens hiter einer verschlossenen Türe wenn sie die Tür nicht mehr alleine aufmachen kann, sich also in einer Notlage befindet. Die DLK kann man nun benutzen um in höhergelegene Fester einzusteigen, die Person mit Hilfe der Tragenauflage aus höheren Stockwerken zu retten. Da finde ich das TLF schon schwiriger zu rechtfertigen.
Gruß
Reissdorf
Wir fahren zur Türöffnung mitm LF..
Notfalls is da auch ne AXT oder ein Bolzenschneider drauf.
Ich glaube es muss jetzt net jeder posten, mit welchem Fahrzeug er bei welchem Einsatz hindüst. Das wird sich jede Feuerwehr genau überlegt haben und bei Bedarf oder Schwierigkeiten abändern.
Hier geht es doch um das Prinzip der Gebührensatzung bei Feuerwehren.
Ich kann nur wiederholen das es diese schon lange gibt und gerechtfertigt sind.
Eigentlich weichen wir ja vom Thema ab aber egal...
Bei uns fährt in der Regel das Erstangriffsfahrzeug( LF 20/16 ) raus.
Ganz einfach, weil dort der Ziehfix, Brechwerkzeug, "Glashalter"(halt eben so ein Saugnapf), Leitern, und was man sonst noch so an Werkzeug braucht verlastet wird...
Zusätzlich noch der RW2 falls halt eben die Türöffnung aufgrund von tausenden von Riegeln und ultraverstärkten Türen sehr aufwendig wird und man noch Trennschleifer oder ähnliches benötigen könnte.(Leider weiß man ja nie, was einen erwartet)
Und zusätztlich kommt natürlich ncoh die DLK dazu, um wie oben shcon erwähnt sich evtl. Zutritt durch Fenster zuverschaffen.
Und da das, alles meistens nicht so klar ist was benötigt wird, im Verhältnis wie schnell es an der Einsatzstelle ist, finde ich einen Pauschal Preis schon ziemlich "okay". Die sollten allerdings auch nicht zu klein ausfallen...
[Spass an]Zitat:
Zitat von Fire_in_the_hole
Bei mir hat bis jetzt immer mein rechter Stiefel gereicht, um eine Tür zu öffnen
[Spass aus]
Und wie hoch sollte sie sein? So ein Aufwand kostet natürlich auch ´ne Kleinigkeit.Zitat:
Zitat von Fire_in_the_hole
Wie wird denn bei solchen Einsätzen überhaupt abgerechnet? Mit dem Patienten oder mit dem Rettungsdienst oder wie läuft das ab?
Gruß, Mr. Blaulicht
hmm... ich ich persönlcih würde jetzt einfach mal rein aussem Bauch sagen so ca. 300€Zitat:
Und wie hoch sollte sie sein? So ein Aufwand kostet natürlich auch ´ne Kleinigkeit.
(In einer von den hier genannten Gebührensatzungen Stand etwas von 100€ oder so...Find ich irgendwie zuwenig)
Das muss der Patient bzw. seine Kranken Versicherung bestimmt getrennt bezahlen, ich denke nicht, dass die Kommune sich da groß artig mit dem ( meistens auch privaten) Rettungsdienst kurzschließen mag... Ich meine, das sind Beamten und das wär ja zusätzlcihe Arbeit! ;-)Zitat:
Wie wird denn bei solchen Einsätzen überhaupt abgerechnet? Mit dem Patienten oder mit dem Rettungsdienst oder wie läuft das ab?
300€ für ne Türöffnung?Zitat:
Zitat von Fire_in_the_hole
Ich würd dir als Eigentümer die Rechnung um die Ohren hauen ...
Schonmal was von Wucher gehört?
Wieso Wucher ? womit vergleichst du es denn?
Die Feuerwehr steht ausser Konkurenz, Sie ist ja auch kein Dienstleister unten vielen...
Und wenn du bedenkst, dass du mit so einem Einsatz jeweils ein RW2, DLK und ein wichtiges LF bindest finde ich das schon gerechtfertigt!
Bei uns ist das schon mal vorgekommen, dass Leute die Feuerwehr zum aufbrechen der Tür gerufen haben(unter Vorgabe von "gerechtfertigten" Gründen ) nur weil es 1. schneller geht und 2. sogar noch günstiger als Schlüsseldienst.
Der hatte damit irgendwie schon Erfahrungen gehabt...
1. Wenn er den Notruf mißbraucht macht er sich Strafbar ...
2. Wenn eine unmittelbare Gefahr besteht müßt ihr die Türe sowieso kostenfrei aufmachen.
3. Würd ich die Rechnung nie zahlen und vor Gericht ziehen.
Zwei Möglichkeiten: Entweder rechnet die Feuerwehr direkt mit der Krankenkasse ab. Dazu brauchen sie eine Genehmigung der Krankenkasse und das wäre mir neu.Zitat:
Zitat von Fire_in_the_hole
Zweitens: Die Feuerwehr rechnet mit dem Rettungsdienst ab. Von den ca. 350 € für den RD gehen dann also 300 € für die Feuerwehr ab. Das kann´s ja dann auch nicht sein.
Ich lasse mich aber gerne überzeugen, wie´s wirklich läuft!
Gruß, Mr. Blaulicht
Er hat ja Gründe angeben die den Einsatz erforderlich machten.Zitat:
Zitat von Alex22
Im Nachhinein, kann man aber aufgrund wegen fahrlässigkeit usw. den Einsatz kostenpflichtig machen!Zitat:
2. Wenn eine unmittelbare Gefahr besteht müßt ihr die Türe sowieso kostenfrei aufmachen.
Joar, kannst du ja versuchen, aber ich denke der Richter wird das ähnlich sehen ;-)Zitat:
3. Würd ich die Rechnung nie zahlen und vor Gericht ziehen.
Zitat:
Zitat von Alex22
Und ich als EL würde Dir die Tür wieder zuziehen (;-))))) !
Hast Du schon mal nen Schlüsseldienst Nachts um drei Uhr angerufen ?
Na ja, auch egal.
Fakt ist zumindestens in RLP das NUR das abgerechnet wird was auch EINGESETZT wurde, und nicht das was AUSGERÜCKT ist.( siehe auch Hilfeleistungs oder Brandbericht Abschnitt 66 - 84 )
Kosten Pauschalisieren ist sicher ne gute idee, aber dann auch nur wenn der Einsatz IMMER mit gleicher Anzahl von Einsatzkräften erledigt werden kann, und somit die Kosten auch kalkuliert werden können. ( z.B Einsatz zur Türöffnung von zwei oder einer Hauptamtlichen Kraft oder Mitarbeiter der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, wo keine Lohnfortzahlung zu gewähren ist )
300 € sind schnell weg, rechnet doch mal euren Bruttostundenlohn+Sozialabgaben des Arbeitgebers * Einsatzdauer
Gruß Tele.....
Zitat:
Zitat von Alex22
Fiel mir gerade nur ein...
Ein MDL wird bei uns mit ca. 500€ abgerechnet.... (Wie viel kostet es bei euch ?)
Und da wird ja bekanntlich noch weniger gemacht, als bei einer Türöffnung.
Also halte ich 300€ für gerechtfertigt. Und wenn es wirklich ein NOTFALL ist, dann sollten dir die 300€ auch egal sein... lieber 300€ weniger in der Tasche als Tot, weil dann kannst du auch nichts mehr mit dem Geld anfangen...
Was ist denn das für ein Argument: Damit wären ja auch 1000 € gerchtfertigt. Aber auch Dein Hausarzt könnnte auf die Idee kommen, und mehr abrechnen. Deine Gesundheit müsste Dir das dann doch auch wert seinZitat:
Zitat von Fire_in_the_hole
*kopfschüttel*
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich denke, dass Du hier einige Sachen ganz gewaltig durcheinander wirfst:Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Wenn die Feuerwehr alarmiert wird, wird ein ganz anderer Apparat in Bewegung gesetzt, als wenn z.B. der Hausarzt oder Schlüsseldienst gerufen werden.
Das fängt schon mit der Alarmierung in der Leitstelle an (gebundenes Personal für diesen Einsatz), die Einsatzkräfte die als Minimum alarmiert werden bestimmt die AAO, genauso wie die Anzahl und Art der ausrückenden Fahrzeuge.
Beim Hausarzt oder Schlüsseldienst wird eine Persosn angerufen die dann dort hinfährt (in welcher Zeit?).
Und worüber sprechen wir hier eigentlich? Es geht um kostenpflichtige Einsätze, sprich Einsätze die von irgendjemanden grob Fahrlässig, mutwillig oder aus Dummheit ausgelöst wurden, alles andere wird ja auch nicht berechnet. Wenn also jemand meint, er muss für einen verlorenen Schlüssel (mal ganz blöd gesagt) den Feuerwehr Apparat in Bewegung setzen, dann auch mit der Konsequenz die Kosten hierfür zu tragen.
Meines Wissens wird garantiert keine Rechnung gestellt, wenn eine Person auf Grund eines Unfalls, Herzinfarktes o.ä. in der Wohnung ist und hierfür die Tür geöffnet werden muss.
Der Meinung war ich auch, bis ich folgendes las:Zitat:
Zitat von blue-devil-lg
Also, jetzt mal Butter bei die Fische: Welche Einsätze werden konkret mit wem abgerechnet?Zitat:
Zitat von Fire_in_the_hole
Gruß, Mr. Blaulicht
Ganz einfach: §41 FSHG
So einfach auch wieder nicht: Dein Verweis auf das FSHG bezieht sich soweit ich das deute nur auf NRW.Zitat:
Zitat von Backdraft007
Für Niedersachsen musst Du zum Beispiel hier kucken:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf
NBrandSchG § 26: Kostenersatz, dort ist auch festgelegt, dass die jeweiligen Gemeinden die Kosten in ihrer jeweiligen Satzung festlegen müssen.
Also kurzum: Ländersache !
bei uns in RLP wird nach diesem Motto abgerechnet:
§ 36
Kostenersatz
(1) Die Aufgabenträger können Ersatz der ihnen durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten verlangen
1. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
2. von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist,
3. von Unternehmen, wenn die Kosten der Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1 dienten, soweit es sich dabei um besondere Gefahren handelt, die bei Betriebsstörungen und Unglücksfällen für Menschen oder Sachen in der Umgebung entstehen können,
4. von dem Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb einer Ölfeuerungs- oder Öltankanlage entstanden ist, soweit es sich nicht um Brände handelt,
5. von demjenigen, der wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen alarmiert,
6. von dem Eigentümer, Besitzer oder Betreiber einer Brandmeldeanlage, wenn diese einen Falschalarm auslöst.
(2) Die Aufgabenträger können von Unternehmen auch Ersatz der Kosten für Ausrüstungsgegenstände und Übungen verlangen, die zur Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Gefahren nach § 1 Abs. 1 erforderlich sind, soweit es sich dabei um besondere Gefahren handelt, die bei Betriebsstörungen und Unglücksfällen für Menschen oder Sachen in der Umgebung entstehen können.
(3) § 3 Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 2, findet hinsichtlich der Geltendmachung des Kostenersatzes keine Anwendung. Wird ein Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 in einem anderen Zuständigkeitsbereich oder werden mehrere Aufgabenträger tätig, kann der für die Einsatzmaßnahmen örtlich zuständige Aufgabenträger des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe im Einvernehmen mit den anderen Aufgabenträgern auch Ersatz der diesen Aufgabenträgern entstandenen Kosten verlangen. Soweit die anderen Aufgabenträger Satzungen nach Absatz 4 erlassen haben, können diese bezüglich ihrer Kosten auch außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereichs dieser Aufgabenträger angewendet werden. Die vereinnahmten Beträge sind an die anderen Aufgabenträger anteilig abzuführen, soweit sich aus einer Vereinbarung zwischen den Aufgabenträgern nichts anderes ergibt. Gerichtliche und außergerichtliche Kosten sind anteilig zwischen den Aufgabenträgern aufzuteilen.
(4) Die kommunalen Aufgabenträger können den Kostenersatz durch Satzung regeln und hierbei Pauschalbeträge festsetzen. Dies gilt auch in den Fällen des § 3 Abs. 2 Satz 1, des § 4 Abs. 3 und des § 5 Abs. 2 . Das Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175, BS 610-10) in der jeweils geltenden Fassung findet entsprechende Anwendung.
1. Was ist ein MDL?
2. Wirst du niemanden erklären können, in welcher Realation die einfache Türöffnung zu 3 Fahrzeug und wahrscheinlich mindestens 6 Leuten steht ..
Hallo?
Bei 300 oder mehr € da schmeiß ich lieber ne Scheibe ein.
mal kurz zur info es geht hier um einsätze wo keine Gefahr für Mensch und Tier besteht.
wenn jemand meint er brauch die feuerwehr weil er nachts net in seine wohnung kommt soll er meinetwegen 300€ zaheln. hat jemand schonmal den schlüsselnotdienst gerufen da kommen auch sehr schnell 300€ zusammen und der kommt allein ;)