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Hallo,
möchte aus aktuellem Anlass das Thema neu aufgreifen.
Wir wollen (wollten) ein vorhandenes FuG 8b Baujahr 05/83 in einen neueres Fahrzeug Baujahr 2001 einbauen. Das FuG besitzt weder einen CE noch E1 Aufkleber.
Nun bin ich davon ausgegangen das der Einbau nicht erlaubt ist.
http://www.bsk-world.de/cms/content/view/14/37/
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...72_245_ewg.pdf
Jetzt bin ich aber auf ein neueres Dokument gestoßen.
Bin allerdings aus der ganzen Vorschrifterei nicht 100% schlau geworden.
Darf man nun? Oder nicht? Wer entscheidet das?
Vielleicht hat von Euch einer ne Ahnung.
Wie würde ihr das PDF-Doku. verstehen, bzw. jetzt weiter vorgehen.
Gruß
cockpit