Hallo,
wie wird es bei euch in den Städten / Gemeinden gehandhabt mit den Atemschutzgeräten nach Übungen?
Ich meine bringt Ihr eure Geräte zur AS Werkstatt und laßt Sie dort, tauscht Ihr die Geräte oder , oder , oder .....
Gruß Tele.......
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Hallo,
wie wird es bei euch in den Städten / Gemeinden gehandhabt mit den Atemschutzgeräten nach Übungen?
Ich meine bringt Ihr eure Geräte zur AS Werkstatt und laßt Sie dort, tauscht Ihr die Geräte oder , oder , oder .....
Gruß Tele.......
Bei uns werden die Geräte, nachdem sie im Einsatz waren alle gründlich gereinigt, die Flasche gewechselt und ein Funktionstest durchgeführt. Die Masken werden gereinigt, desinfiziert und zum troknen aufgehängt, die Fahrzeuge werden hald wieder mit den Masken in reserve aufgefüllt.
Das alles wird direkt bei uns im Feuerwehrhaus gemacht. (haben leider keine AS Werkstatt)
Die Flaschen werden zum Füllen zur Nachbarwehr gebracht.
Also bei uns ist es so, das wir für Übungen mit Atemschutz in der Atemschutzwerkstatt anrufen, dort dann sagen wieviele Übungsgeräte wir brauchen. Diese werden dann hingerichtet, wir können sie abholen und mit den Übungsmasken nutzen. Anschließend bringen wir die geräte zurück, die Masken kommen zum Waschen, die Flaschen zum füllen und die Gestelle ins Regal.
Dazu muss man sagen, als Einsatzgeräte haben wir die PSS 100 mit den GFK Flaschen und natürlich eingeschweisste Masken. Für die Übung, gibt es auch die PSS 100 allerdings mit den alten Stahlflaschen und die Masken sind nicht eingeschweisst.
Hallo!
Also bei uns werden die Geräte und Flaschen alle zu unserer FTZ in die Dortige AT-Werkstatt gebracht und werden dort überprüft, gewartet und die Flaschen gefüllt. Masken bekommen wir sofort wieder da es hier einen Maskenverbund gibt und immer Reserve masken bereit liegen. Die Geräte können wir uns nach 2-3 Werktagen wieder abholen.
MfG
Dennis
Bei uns bringt die Abteilung AS Geräte mit. Die sind meist kurz vor irgendwelchen Prüfungen
Nach Übungen tauscht der jeweilige PA-Träger die Flasche eigenständig in unsrer Werkstatt, reinigt den Flaschenüberzug und führt die Einsatzkurzprüfung durch, danach kommt das gerät wieder auf das Fahrzeug.
Nach Einsätzen macht das unser Pa-Gerätewart, die Geräte werden komplett gereinigt, aufgerüstet und geprüft.
Ähnlich ist es mit den Masken, jeder hat seine Eigene, nach Übungen kann es jeder halten wie der auf dem Dach, ob er sie nun reinigt oder nicht. Die Meisten reinigen sie und hängen sie dann auf.
Nach EInsätzen erledigt das der Pa Gerätewart, der die auch Desinfiziert und prüft.
Wir sind in der glücklichen Lage genügend PAs zu haben ...
ca 12 Reserve Geräte die unserer Wehr gehören und dann sind bei uns nochmal 14 PAs die dem Landkreis gehören.
Diese sind für die Wehren das sie nach Übungen/Einsätze wieder ihre Fahrzeuge bestücken können.
Achja ...
Ich dachte immer nach einer Übung/Einsatz sind die Geräte einer richtigen Prüfung zu unterziehen, der Flaschenwechsel ist eigentlich nur während eines laufenden Einsatzes/Übung zulässig.
Zusätzlich ist normal eine Desinfektion des Lungenautomates erforderlich.
Hallo,
bei uns werden die BG´s nach Übungen nur mit neuen "Flaschen" versehen und einer Kurzprüfung unterzogen. Die Masken werden nicht getauscht, sondern nur selbst "gereinigt".
Nach einem Atemschutzeinsatz hingegen werden die BG´s und die Masken durch den AB-Atemschutz getauscht und zur AS-Werkstatt gebracht. Unsere Masken sind personenbezogen und niocht eingeschweißt.
Gruß aus der Hauptstadt
Sebastian
Hi
ist ja sehr durchwachsen das ganze. Gibt es keine einheitlichen Richtlinien wo die ganze verfahrensweise geregelt ist?
Wenn nicht, kann ja jeder sich so viel oder wenig Arbeit machen wie er will !?!
Bei uns gehen die Geräte+Masken in die AS Werkstatt werden dort Gereinigt, Desinfiziert (Lungenautomat) , Flaschengefüllt, Gerät einsatzbereit gemacht. Die Masken werden gereinigt desinfiziert, geprüft und eingeschweißt.
Das ganze dauert so 3 - .... Tage. Ersatzgeräte gibt es leider nicht.
Gruß Tele....
Und genau so und zwar nur so ist es richtigZitat:
Original geschrieben von Teletector
Hi
ist ja sehr durchwachsen das ganze. Gibt es keine einheitlichen Richtlinien wo die ganze verfahrensweise geregelt ist?
Wenn nicht, kann ja jeder sich so viel oder wenig Arbeit machen wie er will !?!
Bei uns gehen die Geräte+Masken in die AS Werkstatt werden dort Gereinigt, Desinfiziert (Lungenautomat) , Flaschengefüllt, Gerät einsatzbereit gemacht. Die Masken werden gereinigt desinfiziert, geprüft und eingeschweißt.
Gruß Tele....
Also, bei uns läuft das ganze so ab, allerdings sind die Jungs in unserer Atemschutzwerkstatt etwas schneller, wir können die Geräte schon nach 2-3 Stunden wieder abholen.
Habe allerdings gestern auf unserer Kommandantenversammlung erfahren, daß es ein Schreiben des Bayrischen Staatsministerium des Innern gibt, wonach die Geräte und Masken nur noch nach Einsätzen oder außergewöhnlichen Beanspruchungen geprüft werden müssen.
Vielleicht weiß ja einer von euch mehr darüber, oder kann mir sagen wo man dieses Schreiben nachlesen kann.
Gruß Jürgen
Servus!Zitat:
Original geschrieben von J.S.
Vielleicht weiß ja einer von euch mehr darüber, oder kann mir sagen wo man dieses Schreiben nachlesen kann.
Gruß Jürgen
http://www.feuerwehrverband-bayern.d...atzber_PA.html
Gruß
Alex
@ Quietschphone
Vielen Dank
Servus!
Nix zu danken, dafür ist's ja ein Forum... :-)
Gruß aus Texas nach BY
Alex
das ist schon bekannt ... trotzdem gehts wie ich geschrieben hat erst nachdem der LA unter anderem Desinfinziert wurde ...
Und mal ehrlich ... wer hat schon Reserve LA im GH?
Deswegen sind die PAs nach jedem Einsatz zu überprüfen, ein Flaschenwechsel alleine reicht hier nicht aus um Geräte wieder einsatzbereit zu machen.
Hallo,
bei uns und das müßte inzwischen in ganz NRW, auch wenn ich durch die Führung weiterhin kein Rundschreiben des LFV oder des Innenministeriums NRW vorgelegt bekommen habe, so gehandhabt werden, daß das Gerät nach der Nutzung nicht mit einer neuen Flasche bestückt und wieder von jemandem genutzt werden darf. Außer von dem vorherigen Träger selbst, nach ausreichender Zeit für die Erholungsphase und geringer Kontamination des LA, wie dieser Parameter messbar ist, bleibt mir ein Rätsel. Auch wenn durch die FUK die Gefahr einer Infektion durch Erreger im LA für den AGT als gering eingestuft wird und mir durch Recherche auch kein Fall einer Infektion durch Kontaminierte LA bekannt ist, so muß er nach jedem Einsatz desinfiziert und geprüft werden. Aber gerade bei den neueren PA's wie z.B. BD96 kommt es bei den kompakten Lungenautomaten zu Problemen. Da hier die Membran durch das Desinfektionsmittel verklebt und sich bei geöffneter Flasche bereits ohne Anschluß an den Atemanschluss das Gerät zu leeren beginnt. Bei der Einsatzkurzprüfung würde hier die Druckprobe auch nicht positiv verlaufen und der AGT würde das Gerät ablegen obwohl theoretisch einsetzbar, nachdem der LA unter Druck betätigt wurde und dann wieder richtig schließt. Das ganze ist also nicht wirklich ausgereift oder die Kameraden in der Atemschutzwerkstatt des FSZ sind sehr großzügig bei der Verwendung des Desinfektionsmittels. Masken werden seit zwei Jahren auch nur noch für die Anzahl der Geräte vorgehalten und nicht mehr als Bestandteil der erweiterten PSA. Falls also eine Maske beim Aufsetzen einen Schaden an der Spinne oder Bebänderung erleidet, so wars das für den Trupp. Das das nicht die Ideale Lösung ist, trifft bei unserer Führung auf taube Ohren.
Falls hier noch andere Kameraden aus NRW die gleiche Verfahrensweise haben oder wissen wo das entsprechende Rundschreiben des Innenministeriums NRW zu finden ist, bitte posten.
mkG FM6
Hallo Forum,
die vfdb0804 wie auch die Herstellerangaben schreiben es vor den Lungenautomat nach Benutzung (egal ob Übung oder Einsatz) zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Da viele LA's zur Reinigung/Desinfektions demontiert werden müssen, ist also auch eine Prüfung nötig, eine Einsatzkurzprüfung reicht nicht aus!
Natürlich liegt es im Ermessen des AGW's und den örtlichen Gegebnheiten wie es am besten ist, doch sehr viel Spielraum ist da eigentlich nicht!
Die Vorhaltung von Reserve-LA's macht durchaus sinn, grade nach Übungen braucht nur der LA getauscht zu werden und dann ab auf die Prüfbank. Sind die PA's nach einem Einsatz verunreinigt, kann in der Zeit wo der LA trocknet der PA gereinigt werden.
Gruß
@ florianmark6
WObei der Begriff Einsatz aber als ganzes zählt ... also so lang der aktuelle Einsatz läuft ... ein Flaschenwechsel darf durchaus durchgeführt werden und anschließend kann nach bestandener Einsatzkurzprüfung der PA von einem anderen Träger benutzt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Alex22
@ florianmark6
WObei der Begriff Einsatz aber als ganzes zählt ... also so lang der aktuelle Einsatz läuft ... ein Flaschenwechsel darf durchaus durchgeführt werden und anschließend kann nach bestandener Einsatzkurzprüfung der PA von einem anderen Träger benutzt werden.
Hmm, genau das ist es was das ganze für viele Kameraden so unverständlich macht.
Nach einer Übung soll das gesammte Gerödel aus Hygienegründen gereinigt und Desinfiziert werden ehe es ein anderer wieder verwendet, und im Einsatz ist das ganze dann wieder egal.
Irgendwie nutzt die Industrie den " Hygienetick" der Feuerwehr, und leitet ihre Richtlinien von der vorhandenen Vorsorge der Feuerwehr o.ä ab.
ich muss dir aber auch ehrlich sagen, dass ich lieber einen sauberen LA habe, als einen den ein kamerad im einsatz schon drauf hatte, der voll gesabbert und geschwitzt ist...
Das Problem ist wohl eher das Einsatztaktische ...Zitat:
Original geschrieben von Teletector
Hmm, genau das ist es was das ganze für viele Kameraden so unverständlich macht.
Nach einer Übung soll das gesammte Gerödel aus Hygienegründen gereinigt und Desinfiziert werden ehe es ein anderer wieder verwendet, und im Einsatz ist das ganze dann wieder egal.
Keine Gemeinde kann es sich leisten für den Fall der Fälle für einen Großbrand 20 oder mehr Lungenautomaten vorhalten.
Deswegen ist der Falschentausch im laufenden Einsatz zulässig.
Das ganze ist schon klar.Zitat:
Original geschrieben von Alex22
Das Problem ist wohl eher das Einsatztaktische ...
Keine Gemeinde kann es sich leisten für den Fall der Fälle für einen Großbrand 20 oder mehr Lungenautomaten vorhalten.
Deswegen ist der Falschentausch im laufenden Einsatz zulässig.
Denke aber das man mit der Beschaffung von Ersatz-LA auf die dauer günstiger wegkommt.
Im Beispiel mit deinem Großbrand z.B:
vorhanden an der E-Stelle:
20 AGT´s - 8 Geräte - 8 Reserveflaschen
im Einsatz:
8 AGT´s - 8 Geräte - 0 Reserveflaschen
folge AS Einsatz:
die 8 gleichen AGT´s - die gleichen Geräte - 8 Reserveflaschen
was ich meine ist:
bei diesem Beispiel wären noch zwölf AGT zum Austausch vorhanden um die zu erst eingesetzten Kräfte nicht zu überlasten.Hinzu kommt noch der Zeitverlust duch ausreichende Erholungszeit zwischen den Einsätzen.
Durch vorhandensein von nur 8 Ersatz LA, häte man unverzüglich 8 "frische " AGT´s ohne größeren Zeitverlust zum Einsatz bringen können.
Nur mal so gedacht......
Ich bin bei der Äußerung von unseren Verhältnissen ausgegangen. Also kein Wechsel des LA. Diese Variante wird es bei uns, trotz der geringeren Aufwands, nicht geben, zumal wir ja nicht einmal genügend Atemanschlüsse haben. Das Gerät an sich kann sicherlich noch mal genutzt werden, aber nur nach Wechsel von Flasche und LA. Welche Feuerwehren nutzen denn überhaupt die Möglichkeit weitere LA auf dem Fahrzeug mitzuführen?Zitat:
Original geschrieben von Alex22
@ florianmark6
WObei der Begriff Einsatz aber als ganzes zählt ... also so lang der aktuelle Einsatz läuft ... ein Flaschenwechsel darf durchaus durchgeführt werden und anschließend kann nach bestandener Einsatzkurzprüfung der PA von einem anderen Träger benutzt werden.
Nenn mir bitte die dementsprechende Quelle. Auch im Rundschreiben eures IM finde ich kein Verweis darauf. Wie gesagt für NRW liegt mir auch kein derartiges Schreiben vor und bis jetzt konnte mir auch noch keiner diesbezüglich etwas vorlegen.Zitat:
Original geschrieben von Alex22
@
Deswegen ist der Falschentausch im laufenden Einsatz zulässig.
mkG FM6
Bei uns werden zu Übungen spezielle Übungsgeräte und Masken von der FTZ geholt. (Nicht mehr für den Realeinsatz zugelassen!)
Bei Realeinsätzen verwenden wir natürlich unsere Wehr-eigenen Geräte und Masken! Die Geräte werden nach dem Einsatz mit einer neuen Flasche versehen, Kurzprüfung und ab ins Fahrzeug. Einmal im Jahr müssen alle AG zur FTZ zur Überprüfung (alle 2 (?) Jahre wird die Membran der AG getauscht) Eine Desi oder gesonderte Überprüfung nach dem Einsatz der AG gibt es nicht! Wenn im Einsatz das AG nochmal gebraucht wird wird es (nach dem Flaschentausch und Kurzprüfung) direkt wieder verwendet (egal von welchem AGT).
Und damit verstoßt ihr gegen die vfdb 08/04. Aber das tun ja anscheinend viele. In den Herstellervorschriften sind ja auch die Prüf- und Wechselvorschriften gegeben und diese ähneln bei neuen Geräten ja der vfdb 08/04.Zitat:
Original geschrieben von AkkonHaLand
Eine Desi oder gesonderte Überprüfung nach dem Einsatz der AG gibt es nicht! Wenn im Einsatz das AG nochmal gebraucht wird wird es (nach dem Flaschentausch und Kurzprüfung) direkt wieder verwendet (egal von welchem AGT).
Gibt es für dieses Handeln schon irgendwelche Stellungnahmen durch Urteile oder Aussagen der FUK?
mkG FM6
vom rechtlichen abgesehen find ich manches hier absolut eklig
ich hab keinen Bock das ich einen Lungenautomat mit dem eingetrockneten Speichel von Anzahl x Kameraden anziehe.
Von Masken mit eingetrockneten Schweißrändern ganz abgesehen
Ausserdem will ich kein Gerät anziehen das irgend ein FWmann im Eilverfahren wieder zusammengebaut hat und sich beeilen musste weil ich weiß nicht was
Bei uns wird JEDES Gerät nach JEDER Nutzung komplett zerlegt gereinigt desinfiziert und geprüft und das von Fachkundigen ASG Warten.
Im Laufenden Einsatz wird der Trupp nur mit frischen Flaschen ausgestattet. Sind nicht genug Geräte vorhanden so werden entweder Geräte von der Nachbarwehr nachgeführt oder gebrauchte Geräte werden in der Werkstatt FACHKUNDIG gereinigt, geprüft und wieder einsatzbereit gemacht.
Selbst Meine persönliche Maske lasse ich nach jedem Gebrauch reinigen
Eigentlich dachte ich das in Deutschland Standart wäre
Irgendwie find ich den ein oder anderen Modus Operandi a) sehr stümperhaft b) sehr unhygienisch c) rechtlich fragwürdig
Erinnertmich an das Dorf wo alle irgendeine Hautkrankheit bekamen, weil nur eine Handvoll Nomex Jacken ohne Reinigung von Allen getragen wurden
bei uns werden auch nach jedem einsatz bzw. übung die flaschen mit den geräten in die atemschutzwerkstatt zum füllen bzw. reinigen gebracht
bei einsätzen, sind bei uns sowieso IMMER genügend geräte vorhanden.
bei größeren einsätzen wird der gw-as angefordert
Zitat:
Original geschrieben von AkkonHaLand
Bei uns werden zu Übungen spezielle Übungsgeräte und Masken von der FTZ geholt. (Nicht mehr für den Realeinsatz zugelassen!)
Bei Realeinsätzen verwenden wir natürlich unsere Wehr-eigenen Geräte und Masken! Die Geräte werden nach dem Einsatz mit einer neuen Flasche versehen, Kurzprüfung und ab ins Fahrzeug. Einmal im Jahr müssen alle AG zur FTZ zur Überprüfung (alle 2 (?) Jahre wird die Membran der AG getauscht) Eine Desi oder gesonderte Überprüfung nach dem Einsatz der AG gibt es nicht! Wenn im Einsatz das AG nochmal gebraucht wird wird es (nach dem Flaschentausch und Kurzprüfung) direkt wieder verwendet (egal von welchem AGT).
Ein PA und Maske (außer eingeschweißte Masken) sind halbjährlich zu prüfen, eingeschweißte Masken sind jährlich zu prüfen. Ebenso ist jährlich die Hochdruckdichtung am Druckminderer zu wechseln und eine Manometer Vergleichsprüfung durchzuführen.
Alle 4 Jahre ist das Membran am LA zu wechseln und alle 6 Jahre ist der PA einer Grundüberholung zu unterziehen wobei unter anderem der Druckminderer ausgewechselt werden muß.
Euer Atemschutzverantwortlicher und vor allem der Kommandant stehen mit einem Bein übrigens bereits schon im Knast wenn was passiert.
Auch nicht richtig oder zitierst du hier Herstellerangaben?Zitat:
Original geschrieben von Alex22
Ein PA und Maske (außer eingeschweißte Masken) sind halbjährlich zu prüfen, eingeschweißte Masken sind jährlich zu prüfen.
Zitat:
so aus der vfdb 08/04, Anhang B:
Bei der 2-jährigen Frist für Atemanschlüsse wird davon ausgegangen, dass einmal gereinigte Masken luftdicht verpackt gelagert werden, anderenfalls gilt eine halbjährliche Frist. Nach jeder Reinigung/Desinfektion sind die Atemanschlüsse grundsätzlich zu prüfen.
Naja bei freiwilligen Kräften ist die Rechtsprechung relativ milde gestimmt. Das hängt einfach mit der fehlenden Erfahrung zusammen. Die Rechtssprechung urteilt sogar so, daß selbst bei Berufsfeuerwehren unter bestimmten Voraussetzungen auf den Sicherheitstrupp verzichtet werden kann. (Vergl. Cimolino, Atemschutz 2004)Zitat:
Original geschrieben von Alex22
Euer Atemschutzverantwortlicher und vor allem der Kommandant stehen mit einem Bein übrigens bereits schon im Knast wenn was passiert.
mkG FM6
Zitat:
Original geschrieben von florianmark6
Naja bei freiwilligen Kräften ist die Rechtsprechung relativ milde gestimmt. Das hängt einfach mit der fehlenden Erfahrung zusammen. Die Rechtssprechung urteilt sogar so, daß selbst bei Berufsfeuerwehren unter bestimmten Voraussetzungen auf den Sicherheitstrupp verzichtet werden kann. (Vergl. Cimolino, Atemschutz 2004)
mkG FM6
Man sagt ja Menschenrettung geht vor....sprich in diesem Fall kann man kurzfristig auch auf den Sicherungstrupp verzichten. Allerdings sollte dieser sofort mit Eintreffen des nächsten Fahrzeuges dann gestellt werden.
In diesem sinne!!
Ich weiss nicht was für Masken ihr benutzt, aber unsere sind Zweiwegemasken, da kommt die Ausatemluft nicht mit dem Lungenautomat in Berührung! Regenerationsgeräte (Einwegemaske - Ein- und Ausatemluft nehmen den selben weg) sind, ausser im Bergbau, meiner Kenntnis nach verboten!Zitat:
Original geschrieben von hannibal
vom rechtlichen abgesehen find ich manches hier absolut eklig
ich hab keinen Bock das ich einen Lungenautomat mit dem eingetrockneten Speichel von Anzahl x Kameraden anziehe.
Hatte ich oben vergessen zu schreiben, dass die Masken nach Gebrauch IMMER zur Reinigung und Desi gehen bevor eine zweite Person sie nutzt??Zitat:
Von Masken mit eingetrockneten Schweißrändern ganz abgesehen
Verboten sicher nicht, aber nicht wirklich gebräuchlich, wenn man von speziellen Einsatzfällen (Tunnel z.B.) einmal absieht. PA sind einfach in Handhabung, Instandhaltung und auch kostenmäßig einfacher bzw. günstiger.Zitat:
Original geschrieben von AkkonHaLand
Ich weiss nicht was für Masken ihr benutzt, aber unsere sind Zweiwegemasken, da kommt die Ausatemluft nicht mit dem Lungenautomat in Berührung! Regenerationsgeräte (Einwegemaske - Ein- und Ausatemluft nehmen den selben weg) sind, ausser im Bergbau, meiner Kenntnis nach verboten.
Regenerationsgeräte sind bei der Feuerwehr immer noch in Gebrauch z.B. bei Rettung aus Tunneln. WUrden nur in den Letzten Jahren von LangzeitPA abgelöst
zitat:
Ich weiss nicht was für Masken ihr benutzt, aber unsere sind Zweiwegemasken, da kommt die Ausatemluft nicht mit dem Lungenautomat in Berührung
Also ich will nicht ausschliessen das sich der ein oder andere Tropfen Schweiss auf den Weg richtung Lungenautomaten macht
So ich hole die Thread mal wieder raus ..
Es gibt eine wichtige Änderung.
Nach der Ausgabe der vfdb0804 ist ein Flaschenwechsel während eines Einsatzes nicht mehr erlaubt.
Die Herstellerangaben und die vfdb0804 schreibt nach Gebrauch eine Funktionsprüfung des kompletten PAs und des LAs vor.
in der neuen vfdb0804 ist der Gebrauch nun wie folgt definiert.
"Gebrauch: Jegliche Nutzung eines beatmeten Atemschutzgerätes vom Anlegen bis zum Ablegen."
Trotzdem ist das in meinen Augen völlig hirnrissig.
Ich würde das eher als "Geldschneiderei" bezeichnen. Denn wenn nach einem Einsatz von 4 PA mit 4 Ersatzflaschen "nur" 4 PA und 8 Masken geprüft und 8 Flaschen gefüllt werden mussten, müssen jetzt 8 PA, 8 Masken und 8 Flaschen "zurechtgemacht" werden...
Glaub kaum das es was mit Geldschneiderei zu tun hat.
"Geld machen" tun ja nur die Atemschutzwerkstätten.
Was viel schlimmer ist ... wer hält denn soviele PAs vor?
Bis jetzt hat man einen Flaschenpendel eingeführt und nun?
Fakt ist das das von fast keiner Feuerwehr auf Anhieb durchzuführen ist ...
und IMO fällt der Flaschenwechesl während des Gebrauches nicht darunter
Dein IMO ist aber völlig irrelevant.Zitat:
Zitat von hannibal
Denn fakt ist die vfdb 0804 schreibt nach Gebrauch einen komplette Funktionsprüfung, Reinigung und Desinfizierung vor.
Und fakt ist auch wie der Gebrauch nun definiert ist.
Vom An bis Ablegen des angeatmeten PAs. Somit ist ein Falschenwechsel NICHT MEHR ZULÄSSIG.
Ein Szenario z.b Grossbrand auf einer Müllhalde über Tage ´früher wurden z.b 300 Flaschen gebraucht und jetzt würde man 300Pa brauchen.Zitat:
Zitat von Alex22
Vielleicht läufts draus hinaus dass bei jedem Grossbrand gleich ein GWA mit Prüfmitteln und entsprechenden Personal zur EST alarmiert wird.
Wenn jeder mal hochrechnet wieviele Pa´s man schon bei nem normalen Wohnhausbrand braucht und welche Wehr hält schon die doppelte Beladung an Pa vor?
das ist ja schön das die vfdb 804 das so schreibt. Das funzt bei uns vielleicht bis zu einer gewissen Größe auch noch.Zitat:
Zitat von Alex22
Aber es gibt Wehren bei denen funzt das (im günstigsten Fall noch ) nicht. Und es wird Wehren geben in denen das NIE funzen wird.
Oder aber die deutschen Fahrzeugbauer erleben eine Schwemme an GWA Bestellungen...
Ja ... trotzdem geht das in meinen Augen völlig an der Realität vorbei.
Ein GW/AS reicht hier aber nicht aus ...
Bis der PA und die Maske gereinigt desinfiziert und vor allem getrocknet ist dauert 2-3 std.
Auf deutsch ... die kommen niemals hinterher.
Wenigstens sind wir uns einigZitat:
Zitat von Alex22
das wird sich in der Fläche nie durchsetzen und im Zweifelsfall hatte der verunfallte Kamerad das Gerät zum ersten mal an
Zitat:
Zitat von hannibal
hannibal...
Ich will hier niemanden ans Bein binkeln oder dergleichen.
Ich finde das auch völlig realitätsfremd und absurd.
Ich wollte hier die Leute nur mal über die geänderte Vorschriftenlage informieren.
jep leider beissen sich bei Erstellung solcher Vorschriften die Theoretischen verbreitungen mit der durchführbarkeit.Man sollte mal ein paar Praktiker in solche Gremien einziehen die draussen im Felde arbeiten.Zitat:
Zitat von Alex22
Gibts die Quelle hier irgendwo im Internet?
Bei Google habe ich nur eine Zusammenfassung der neuen vfdb 0804 gefunden, aber nicht den Richtlinientext an sich.
Aber den wirds auch nirgendswo geben, wenn die den verkaufen wollen, nehme ich an...
Doch gibt es schon.Zitat:
Zitat von Allmächtiger
http://www.unfallkassen.de/files/510...tzgeraeten.pdf
Auf Seite 8 ist der Gebrauch definiert.
Wie sieht es aus, wenn ich raus komme, und jemand schraubt mir ne neue Flasche drauf, ohne dass ich das Gerät abgenommen habe?
Streng genommen war das Gerät doch dann nicht abgelegt, oder sehe ich das falsch???
Streng genommen wäre das richtig ... Aber in der praxis wohl kaum zu realisieren.
Realistisch gesehen wird das auch wohl kaum durchführbar sein.Zitat:
Zitat von Alex22
Mal abgesehen davon, dass man sowieso einen GW-A am Standort hat.
Aber auch dann wird einen der Atemschutzgerätewart verfluchen ^^
Moin moin,
so realitätsfremd das Ganze auch sein mag, habt Ihr vielleicht mal über die Gründe für dies Richtlinie oder Verordnung oder Anweisung nachgedacht?
Kann es sein, dass es Leute gibt, die den lieben langen Tag nix zu tun haben, als irgendwelche Schriftstücke aufzusetzen, die das Leben eines Feuerwehrmanns noch schwerer machen sollen?
Oder gibt es eine Gruppe von Menschen, die sich soetwas ausdenkt, um den Berufszweig der Atmenschutzgerätewerkstattausstatter anzukurbeln?
Oder steckt vielleicht doch ein Grund dahinter, vielleicht ein Feuerwehrmann, der im Einsatz seine Flasche getauscht und dabei nicht gemerkt hat, dass beim ersten Angriff sein Atemschutzgerät gelitten hat und nicht mehr funktionstüchtig war?
Gruß, Mr. Blaulicht