Anmelden von 4m-Handfunkgeräten?
Hallo,
die Forumsuche brachte keine Ergebnisse (vllt. Falschen Suchbegriff verwendet), deswegen stelle ich meine Frage hier:
Eine DLRG-Ortsgruppe möchte a) auf Digitale Alarmierung
umsteigen, und b) 1-2 4m-Handfunkgeräte anschaffen.
a) ist momentan kein Problem, projekt läuft.
Das soll übers Digitalalarm-Netz der Feuerwehr laufen,
da dort schon einige DRK einheiten drüber alarmiert werden die Leitstelle eine Integrierte Leistelle ist.
b)Laut unserem Leitstellenleiter müssen diese Handgeräte
angemeldet werden. Klar ist mir, dass diese Geräte BOS-Zugelassen sein müssen. Versteht sich von selbst.
Aber von einer Anmeldepflicht ist mir nichts bekannt.
Wer hat dazu genauere Informationen ?
Vielen Dank!
Gruß,
EIB-Freak
Re: Anmelden von Funkgeräten
Zitat:
Original geschrieben von MHD-Funker-LP
Hallo,
Ich habe unsere Feststation 2003-2004 Angemeldet,
auf der Genemigungsurkunden sind Stempel vom
RP , LMI, BMI und anderen Stellen.
Gruß
Helmut
Hi,
Funkkreise müssen über das zuständige LMI beim BMI (BGS-ZSIUK) und Reg-TP angemeldet werden.
Ortsfeste Funkanlagen und Mobilfunkgeräte sowie Handfunkgeräte müssen nur noch in einer jährlichen Übersicht dem zuständigen LMI gemeldet werden.
Mehr ist nicht erforderlich.
Ungeachtet dessen muss natürlich die Anmeldung jeder ortsfesten Funkanlage im Sinne des EMVU erfolgen.
(sogeannte "Konformitätserklärung).
mfg
Ebi