Melder ohne BOS-Zulassung
Mal ne Frage, was kann eigentlich passieren, wenn unsere Wehr jetzt z.B. ganz offiziell 100 Apollo Melder kauft. Die haben ja keine BOS-Zulassung.
Welche rechtlichen Konsequenzen könnte das haben ?
Vorausgesetzt es bekommt irgendwann mal einer mit.
Eigentlich ja nur, dass die Geräte außer Dienst genommen werden müssen, oder ?
Gruß Joachim
Melder ohne BOS Zulassung
Hallo,
also das mit der BOS zulassung ist da so eine Sache. Ich gehe jetzt mal von Baden-Würrtemberg aus. Da sieht es so aus, das Melder angemeldet werden müssen, genauso wie Hfg´s und normale Funkgeräte. Für Geräte mit BOS zulassung kann es einen Zuschuß geben. Kauft eine Wehr aber Melder ohne Zulassung, kann Sie spätestens bei einer Überprüfung große Probleme bekommen. So geschehen bei einer Wehr in einem Nachbarkreis. Zum ersten mußten sie alle Melder aus dem Verkehr ziehen, und zum zweiten hat die Gemeinde eine Anzeige bekommen wegen in Umlaufbringen nicht genehmigter Geräte. Die BOS zulassung sagt auch aus, das diese Geräte gewisse Stürze überleben müssen, ohne das die Funktion gefährdet wird, des weiteren hängt das mit der Strahlung zusammen usw. Wenn du dir Privat einen nicht Zugelassenen Melder kaufst und diesen bei dir trägst, hat nicht die Gemeinde / Stadt das problem sondern du. Es gibt auch melder die nie eine BOS zulassung bekommen werden, da sie wenn auch nur schwach, senden. Da kannst du wenn du im bereich eines Umsetzers bist, den ganzen Landkreis stilllegen. Das alles regelt die BOS.
Kontrolliert wird dieses von der Regulierungsbehörde, die in unregelmäßigen Abständen auch Kontrollen in Gerätehäusern durchführt. Sie ist berechtigt, Geräte ohne BOS Zulassung aus dem Verehr zu nehmen.
Gruss
Oliver
Re: FME ohne Bos Zulassung
Zitat:
Original geschrieben von Frank.Selle1
schön aber den Ärger bekommt mann auch wenn mann sich einen FME mit Bos zulassung privat holt oder etwa nicht.
Natürlich kann man Ärger bekommen...
Betrieb einer nicht zugelassenen Empfangseinrichtung....
Abhören und Auswerten von nicht für einen selbst bestimmten Nachrichten ...
etc.
Aber das weiss ja jeder, der sich privat einen Meldeempfänger kauft, ob mit oder ohne BOS Zulassung.
russmeyer
PS: kommt jetzt nicht mit: "Unser OrtsBm hat das erlaubt", das kann der nämlch garnicht, oder ist das jetzt eine Gesetzgebende Instanz???
Re: Re: FME ohne Bos Zulassung
Zitat:
Original geschrieben von russmeyer
Natürlich kann man Ärger bekommen...
Betrieb einer nicht zugelassenen Empfangseinrichtung....
Abhören und Auswerten von nicht für einen selbst bestimmten Nachrichten ...
etc.
Aber das weiss ja jeder, der sich privat einen Meldeempfänger kauft, ob mit oder ohne BOS Zulassung.
russmeyer
PS: kommt jetzt nicht mit: "Unser OrtsBm hat das erlaubt", das kann der nämlch garnicht, oder ist das jetzt eine Gesetzgebende Instanz???
Servus!
Da bin ich nicht ganz Deiner Meinung. Wenn der FME die Zulassung nach TR-BOS besitzt und auch dementsprechend programmiert/codiert ist spricht zumindest hier in Bayern nichts dagegen. Grundlage dafür ist die "Anlage zur IMBek vom 07.11.2000, Gz. IC6-0265.111-3".
Hier steht unter 2.1:
Zitat:
2.1 Empfangsfunkanlagen
Empfangsfunkanlagen der BOS sind:
- Anrufmeldeempfänger (ME O),
- Taschenmeldeempfänger (ME I),
- tragbare Meldeempfänger (ME II),
- ortsfeste Empfangsfunkanlagen für die Steuerung von Sirenen (Sirenensteuerempfänger
ME III und ME IV)
- digitale Meldeempfänger (DME I und DME II) und
- digitale Sirenensteuerempfänger (DSE).
Der Betrieb von Empfangsfunkanlagen ist keine Frequenznutzung im Sinne des TKG
und bedarf deshalb auch keiner Frequenzzuteilung durch die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP). Wesentliche Änderungen im Bestand der Empfangsfunkanlagen
sind jedoch dem Betreiber des jeweiligen Funkverkehrskreises mitzuteilen,
damit die Alarmierung bedarfsgerecht geplant werden kann.
Fünftonfolge-Tonrufkombinationen für die analoge und Adressen für die digitale Alarmierung
werden den Betreibern der Funkverkehrskreise vom Staatsministerium des Innern
– in der Regel blockweise – zugeteilt. Die Weitergabe an die berechtigten Nutzer und
Betreiber erfolgt ohne Mitwirkung des Staatsministeriums des Innern.
Über die zugeteilten Tonrufkombinationen/Adressen hinaus dürfen keine Tonrufkombinationen/
Adressen verwendet werden. Bei begründetem Bedarf können weitere Tonrufkombinationen/
Adressen formlos beim Staatsministerium des Innern angefordert werden.
Die Zuteilung der Tonrufkombinationen für den Rettungsdienst und den Sanitätsdienst
erfolgt durch die Betreiber der Funkverkehrskreise des Rettungsdienstes.
Für Vorführzwecke sind ausschließlich die Tonrufkombinationen
- 29 999 im Fünftonfolgeverfahren und
- 999 im Dreitonfolgeverfahren
zu verwenden.
Es liegt in der besonderen Verantwortung der Betreiber der Funkverkehrskreise, dafür
zu sorgen, dass die Alarmierung (Auslösung der „Schleifen“ bei den alarmauslösenden
Stellen) und die Weitergabe der Tonrufkombinationen/Adressen auf die Berechtigten des
BOS-Funks (§ 4 BOS-Funkrichtlinie) beschränkt bleibt. In Zweifelsfällen ist Rücksprache
mit dem Staatsministerium des Innern zu nehmen.
Gruß
Alex