Mißbrauch von Sonder-/Wegerechten
Wie verhält es sich eigentlich wenn ich
1. mit einem dienstwagen Sonder- und Wegerechte mißbräuchlich gebrauche und über rote Ampeln fahre, sowie die Geschwindigkeit überschreite. Wie wird das geahndet? 20€ als OWi oder 3 Punkte, 4 Wochen Fahrverbot für die rote Ampel?
2. wenn ich das gleiche mit meinem Privat-PKW mache, mit einem Magnetblaulicht und einem Einsatzhorn?
Die Frage stellte sich mir mal vor einigen Monaten und ich habe bis heute noch keine rechtliche Auskunft bekommen.
Nicht, daß ich etwaiges vorhabe, nur wie ist hier regelt unser Gesetz das hier in der Realität?
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Re: Sonder-u. Wegerechte
Zitat:
Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo!
Tja nun,
gem. §35 StVO ist u.a. die Feuerwehr von den Vorschriften der StVO befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist!
Es gibt zwar immer noch unstimmigkeiten in der Auslegung, aber dennoch bedeutet dies z.b. das der Feuerwehrmann auf dem Weg zum Gerätehaus oder zur Einsatzstelle Sonderrechte gem. §35 StVO warnehmen darf. Im Praktischen Teil wäre das z.b. die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (in angemessenem Maße), das Parken im Absoluten Halteverbot oder das mißachten des Haltegebotes an Stopzeichen!!
Hallo!
Ich habe mal auf der Homepage der Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main ein Dokument des Bundesverkehrsministers downloaden können, welches sich darüber äußert, wie man Sonderrechte im Privat PKW nutzen kann bzw. es geduldet wird.
zum download angehängt
see you soon
Fire_SLS