FFW, Handyalamierung bei Jugendlichen?
hallo,
hab folgendes "problem"... ich wohne in bayern und bin 16, bedeutet bedingt einsatzfähig und ich werde per SMS alamiert... grundausbildung ist auch schon abgschlossen, sogar TM1 und TM2, also bedingt einsatzfähig...
nuna, heute in der schule klingelte mein handy alarm.. ich dachte ok, pecht gehabt, aber ich bin noch keine 18, bedeutet ich muss da bleiben... naja, der lehrer sah das natürlich noch strenger und nahm mir das handy ab, weil in der schule ja "digitale speichermedien" verboten sind... aber ich bin mir 100% sicher, das der KBM in der TM1 ausbildung gesagt hat, das feuerwehrdienstleistende, die bedingt einsatzfähig sind immer alamierbar sein müssen/dürfen, weshalb ich auch das handy in der schule anhaben darf... montag vorladung beim chef, und naja, ich breuchte jetzt rechtliche grundlagen, damit ich was in der hand habe...
google hab ich schon mehrmals mit verschiedenen begriffen gefragt, findet nix, jetzt dachte ich, ich wende mich mal an euch, vllt kennt sich einer da aus und kann mir rechtliche grundlagen nennen =)
mfg flo
ok, mein erster Hinweis scheint nicht angekommen zu sein...
Hallo Flo,
mein erster Hinweis weiter oben scheint bei dir nicht richtig angekommen sein.
Ich versuchs nochmal, hab heute einen guten Tag:
Möglichkeit 1:
- Hingehen, brav entschuldigen, erklären das du an dem morgen vergessen hast dein Handy lautlos zu stellen (nur sofern es das erste mal war) und geloben das das eine Ausnahme.
- Erklären das dir die Arbeit in der Feuerwehr sehr wichtig ist und du die Kameraden auch in deinem Alter schon entlasten und unterstützen kannst, aber derzeit nur per SMS benachrichtigt werden kannst.
- Erklären das du normalerweise während der Schulzeit nicht in den Einsatz gehst, aber die Benachrichtigungen für Großlagen trotzdem empfangen solltest und um Verständniss bitten.
Möglichkeit 2:
- Du trumpfst mit dem Bayrischen Feuerwehrgesetz auf. Der entsprechende Absatz gilt zwar nur für volljährige, aber du wirst sicher erklären können das hier analog zum Feuerwehrführerschein eine Ausnahmeregelung in Planung ist.
- Am besten erklärst du ihm bei der Gelegenheit noch das du auf Grund deiner umfangreichen Ausbildung für deine Feuerwehr unverzichtbar bist und auf dein Fachwissen jeder angewiesen ist. Immerhin hast du es mit 16 Jahren zu Ausbildungen geschafft, die Andere erst mit frühestens 19 Jahren erreichen.
Möglichkeit 3:
- Meld dich auf www.feuerwehr-forum.de an und frag die dortigen Rechtsexperten um Rat.
Und jetzt such dir eine aus. ICH würd dir zu Nummer 1 raten, kannst aber auch gern Nummer 2 nehmen, aber dann würde ich am Montag gern erfahren wies gelaufen ist :-)
Beste Grüße
Flo