Alarmfahrten / Einsatzfahrten
Guten morgen,
ich bin auf der suche nach einer Dienstvorschrift oder einem Paragraphen inden steht, das man das Martinshorn während der ganzen Einsatzfahrt anhaben muss bei Tag und auch wie bei Nacht, weil wenn man es ausmachen würde man damit die Alarmfahrt abricht.
Wie ich auf dieses Thema komme? Ich war letztes Jahr auf einem Maschinistenlehrgang und da wurde das so erzählt, deswegen wollte ich mich da nur mal erkundigen wie das jetzt aussieht. Bei uns in der Wehr konnte mir auf die Frage auch noch keiner Antwort geben.
Wie ist das bei euch?
Ich würde mich über zahlreiche Antworten freuen.
MfG Kevin
Eigentlich hast du Recht,
dass man Sonder-, und Wegerechte nur mit Blaulicht, und Martinshorn in Anspruch nehmen darf, bzw., es besser wäre wenn man es nur mit nutzt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.
Wenn jemand von einer Brücke springen möchte oder, sich jemand erhängen möchte, könnten die sich etwas unter Druck gesetzt fühlen, wenn aus allen Richtungen tatü tata zu hören ist. Bei uns gibt es dann ne Weisung von der Leitstelle,
-Sonder-, Wege-rechte frei, Anfahrt ohne Musik, erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, fahrn se Vorsichtig!(ich weis, klingt lustig).
Und wenn man Nachts durch nen Ort fährt, muss man ja nun nicht unbedingt das Horn ziehen, und alle wach machen. Interessant wird es dann eh nur, wenn ein Unfall passieren sollte!
Die jährliche Fahrerunterweisung, lassen wir jedesmal von einem anderen Referenten machen der weisungsberechtigt ist. Wir hatten mal nen Fahrsicherheitsausbilder der Polizei, mal nen Richter, nen Fahrschullehrer, Fahrschullehrer Bundeswehr, Anwalt.
Wir teilen die Unterweisung.
Erst den Pflichtteil, dann reden wir mal über Urteile,und wie diese verschiedenen Ausbilder, die Urteile sehen.
Interessant war Richter-Anwalt. Der Richter sagte, man hat nur Sonder-,Wege-,rechte mit Martinshorn/Blaulicht hat, und der Anwalt, das dass Schwachsinn ist, und jeder, Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, wenn ein Sachwert, oder Menschenleben in Gefahr ist, und er als Anwalt sich nicht erst nen Blaulicht, Martinshorn aufs Auto bauen wird, wenn seine Frau aufem Beifahrersitz zusammen klappt, und das Krankenhaus um die Ecke ist
Die Wahrheit liegt irgendwo beim Richter
Auch auf meinem Maschinistenlehrgang ende des letzten Jahrhunderts wurde uns geraten, blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn für die gesamte Alarmfahrt einzuschalten.
In der Praxis sollte der Maschinist sich jedoch neben den §§ 35 und 38 auch über die §§ 1 und 3 der StVO gedanken machen.
Nachts mit Einsatzhorn auf der Vorfahrtstraße im Wohngebiet ist meist genauso Unverhältnismäßig wie mit 70 km/h durch eine Spielstraße oder alarmmäßig zu einer Ölspur zu fahren.
Als Maschinist trägt man die Verantwortung für die Alarmfahrt. Sowohl, dass das Fahrzeug und die Mannschaft ankommen, als auch dafür, dass die Bevölkerung nur so wenig wie nötig (zusätzlich) gefährdet und/oder belästigt wird.
Wenn es zu einem Unfall auf der Alarmfahrt kommt, wird durch den zuständigen Richter genauestens geprüft ob die Fahrweise und die Inanspruchnahme von Wegerechten der Situation angemessen waren.
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Hallo Überhose,
ich hätte da was aus NRW, aber ich befürchte auch dort werden deine Fragen nicht wirklich beantwortet...