es geht jetzt bereits seit längerem das gerücht bei uns (landkreis sig, bw) herum, dass heckblaulichter bei der alarmfahrt ausgeschalten sein müssen. ich finde aber kenen paragraphen in der stvo der das verbiete. nun seid ihr dran: stimmt das oder stimmt es nicht das es verboten ist, mit eingeschaltetem heckblaulicht zu fahren oder nicht. am liebsten wäre es mir, wenn mir jemand den paragraph benennen könnte der es verbietet.
vielen dank im voraus,
telemanne
03.10.2002, 18:41
Andreas 53/01
Hallo!
§52 Abs.3 sagt es eigentlich ganz klar : " Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgestattet sein ...".....bla bla Feuerwehr usw.!
Früher hies es allerdings , " wenn die Geometrische Sichtbarkeit es erfordert!"
Heißt nix anderes das, die vorderen Leuchten aufgrund der Wagenlänge oder aufgebauten Teilen z.b. Steckleiter o.ä. verdeckt werden, kann man auch Heckseitig Kennleuchten anbringen!
Darüber, das die Heckleuchten während der Fahrt nicht eingesetzt werden dürfen, gibt es def. KEINE Unterlassung!
Ist auch mühseelig sich darüber den Kopf zuzerbrechen... entsprechender personenkreis möge sich doch bitte um andere wichtigere und vom Gesetz her verbotene Dinge kümmern!?
Es handelt sich um Spinnereien einzelner, die sich nur Aufspielen wollen...um irgendwas vertreten zuwollen, was allerdings überflüssig und Haarspalterei wäre!
MfG
03.10.2002, 18:58
FireBengel
Hallo
die dritte RKL muß nur einen seperaten Ein-und Ausschalter haben damit du sie z. b. Ausschalten kannst wenn ihr im Zug ausrückt um das hinter dir fahrende Fahrzeug nicht zu Blenden.
MfG
Bernd
03.10.2002, 19:01
76440
MUSS da ein schalter für das sein ?? soweit ich weiss hat unser neues LF keinen separaten schalter ... und was is mit RTW's/KTW's etc ?? da haben wir sowas auch net ... oder is das da schon wieder anders geregelt ??
03.10.2002, 19:12
Andreas 53/01
Hallo!
Also, es " muss " gar nix!
Man -kann- einen Schalter einsetzen damit man die Leuchte ggf. im Zugverband ausschalten kann, MUSS aber nicht!
Selbst wenn das so sein sollte, was ist denn mit dem mir Vorausfahrenden viel kleineren ELW? Muss der sie dann ganz auschalten, weil er mich blenden könnte?
Also so ganz Wasserdicht scheinen die Argumentationen wohl doch nicht zusein, und geben dadurch dem ganzen beiweitem keinen Sinn!
Denn, wie richtig erkannt, RTW u.a. Fahrzeuge haben ja auch eine dritte oder sogar vierte RKLE am Heck...und diese sind i.d.R. auch nicht getrennt abschaltbar!!
Möglicherweise gibt es in Bayern einen Erlaß darüber, wie diese dritte zusätzliche RKL geschaltet werden darf bzw. soll? Aber eine Bundeseinheitliche Verordnung gibt es darüber nicht!!
MfG
03.10.2002, 19:58
Akkon_21
Hi
Also ich denk auch mal, dass man die 3. RKL ausschalten KANN.
Aber es ist immer Ansichtssache ob man es auf der E-Fahrt anschaltet oder nicht.
Frage:Was bringt es, wenn man hinten die RKL anhat?Man muss doch VORNE und nicht HINTEN wargenommen werden oder?
Wenn ich auf ne BAB fahre, dann is klar, dass ich die 3. RKL auch einschalte aber sonst?!?
Bei unserem LF8/6 können wir sie an/aus schalten.
MfG Akkon
04.10.2002, 00:22
1HFM
Heckblaulicht
Schaut mal in das posting vom 3.4.2002 von mir dort befindet sich eine Datei von mir zum Downloaden zu diesem Thema.
Gruß
1HFM
04.10.2002, 08:48
Andreas 53/01
Hallo!
Während der Einsatzfahrt, hab ich als Maschinist oder RTW - Fahrer andere Sorgen und Gedanken, als mich darum zusorgen ob es hinten aus oder an ist!
Der Sinn, warum das verboten sein soll, ist mir beiweitem nicht klar!
UNd, was hat das Heckblaulicht mit der Autobahn zutuen? In der Stadt, über dem Land brauch ich auch eine Kennlichmachung nach hinten!
Mfg
04.10.2002, 17:25
Akkon_21
Hi
SChon klar, aber wenn ich auf der BAB bei nem VU die RKL anhab, wissen andere bescheid, dass es irgendwo nen VU geben kann.AUf der Bundestraße stellt sich dies Problem eigentlich nicht, da du ja hier 1-spurig fährst!
MfG Akkon
04.10.2002, 23:34
Hugo
Könnte sein, daß hier was verwechselt wird: Kennleuchten mit bestimmter Abstrahlrichtung (ähnlich wie Frontblitze) sind IMHO am Heck oder an der Seite nicht mehr zulässig. Leider kann ich das im Moment nicht belegen, der §52 StVZO sagt nur etwas über die Frontblitzer, also Hauptabstrahlrichtung nach vorne.
05.10.2002, 10:08
Akkon_21
Hi
ALso ich mein die komischen blauen teile die sich imemr so bewegen mit soon Spiegel drin! *g*
und das schreiben besagt das das 3 Blaulicht sowie die Frontblitzer einzeln zu schlaten sind mit einem separaten schalter
13.10.2002, 08:50
AlexVR6
Hallo ,
ich arbeite bei der Firma Binz (wird der eine oder andere kennen) , und da bauen wir gerade eine größere Serie Ford Transit für den BGS. Bei den Bedinteilen für RTK kann man die dritte RKL nicht einzeln abschalten. Nur die Frontblitzer.
Ich denke mal die Gesetzte gelten für den BGS genau so wie für Feuerwehr und Rettungsdienste.
mfg Alex
13.10.2002, 11:12
Andreas 53/01
Hallo!
Eben, es handelt sich um Erlaße die die einzelenen Bundesländer selbst erteilen können!
Nach der StVZO, bzw. Techn Richtlinien §22a gibt keine solche Vorschrift!
Und, sie macht ja auch keinen Sinn, wie wir feststellen konnten gibt es ja ausser der Feuerwehr auch andere Fahrzeuge die eine dritte oder mehr Kennleuchten haben, diese sind auch nicht schaltbar!!
Und, das Argument, das man den Vorausfahrenden nicht blendet :
" Also, ich weiß ja net wir das bei euch so ist, aber bei uns haben die Fahrzeuge Abstände von 30m und mehr im Zug, das richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und Verkehrsbelastung! "
Dann müssten wir auch das Rücklicht getrennt zum Abblendlicht auschalten können, denn beim Vorwährstfahren braucht man es ja auch nicht!? oder wofür ist das gedacht?
MfG
13.10.2002, 11:33
VRW112
Ein Extraschalter für die hintere RKL ist bei definitiv Pflicht. Und er muss so geschaltet sein, das die hintere RKL nur einschaltbar ist, wenn die beiden vorderen RKL an sind.
Wir haben auf unserem LF und TLF RKL hinten nachgerüstet, allerdings den Schalter für hinten nicht wie oben beschrieben geschaltet. Schon allein das war ein Beanstandungsgrund für den TÜV bei der Drei-Jahres-Überprüfung für Feuerwehrfahrzeuge.
Dass hintere RKL bei Alarmfahrten ausgeschaltet sein müssen, halte ich für ein (unwahres) Gerücht. Dies gilt höchstens für die Fahrt im Zug.