Richtlinien BOS - HandFuGs
Hi!
Ein Kollege sagte mir heute beim Checken der Handfunkgeräte, die wir auf den RTWs haben, dass diese nicht mehr zugelassen seien.
Handfunkgeräte wären nur noch für Einsatzleiter, OrgLs und LNAs.
Leider hab ich nirgendwo die aktuellen Richtlinien BOS gefunden.
Meines Wissens gehört nach DIN EN 1789 ein Handfunkgerät auf nen RTW - wie soll das dann klappen?
Thilo
Nachträglicher Einbau HfG
Könnte mir mal einer bei einer praktischen Frage weiterhelfen?
Wir müchten ein relativ neues Fahrzeug (Typzulassung nach 2002) mit einem 4m Hfg FuG13b von ICOM mit Aktiv-Halterung und fester Antenne (passiv), alles nagelneu, nachrüsten.
Der Einbau soll durch organisationseigenes Fachpersonal, also nicht über Händler erfolgen.
Ist folgende Annahme richtig:
- Wir benötigen eine Herstellererklärung des KfZ Herstellers und der Einbau muss gemäss evtl. Vorgaben erfolgen
- Die Aktiv-Halterung benötigt ein e1 Kennzeichen, da fest verbaut
- Das HfG benötigt lediglich eine CE Kennzeichnung, da damit EMV Verträglichkeit bescheinigt ist und e1 nicht nötig ist, da nicht fest verbaut
- für die Antenne genügt CE Kennzeichnung
Dies ist die Aussage eines Fachhändlers.
Was mir komisch vorkommt, ist, dass das das HfG kein e1 brauchen soll.
Wie seht Ihr das?
Bin für Hilfe sehr dankbar.