Neue Empfehlung der BÄK zur Notkompetenz des RA
Vor einigen Tagen hat die Bundesärztekammer eine neue Stellungsnahme zur Notkompetenz eines Rettungsassistenten heruasgegeben.
siehe hier
http://www.bundesaerztekammer.de/30/...5notfallm.html
Mit rückwirkender Gültigkeit zum 20.10.03
Sehr interessant finde ich, dass zum ersten mal das Wort "muss" im Rahmen der Notfallapplikation von Medikamenten genannt wird. Aber auch die Tatsache, daß uns ein Analgetikum zuerkannt wird.
Allerdings sind auch einige Interpretationslücken drin, da gibt´s bestimmt noch viel zu klären.