wird aber hier mehrfach berichtet
selbst eine einschränkung zulasten der sicherheit ist nicht akzeptabel.
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wird aber hier mehrfach berichtet
selbst eine einschränkung zulasten der sicherheit ist nicht akzeptabel.
Das ist ja gerade das erschreckende. Es zeigt, das sich viele Führungen nicht allen ihren Verantwortungen bewusst sind.Zitat:
Zitat von akkonsaarland
Und die Erläuterung, das sich damit die ein oder andere FF schon ein Eigentor geschossen hat, und noch weitere folgen werden, spar ich mir ab jetzt, egal wieviele "Ich find aber"-Beiträge noch kommen.
Zitat:
Zitat von überhose
und wenn die bildzeitung im dorf ist, weil 3 kinder gestorben sind, dann geht es an die schuldigen.
Dass heisst also ich als Kommandant soll sehenden Auges einen Bürger gefährden oder sogar schädigen, in dem ich der Leitstele nicht mitteile, dass die Kameraden alle zum 75sten Geburtstag bei Klaus Müller eingeladen sind?
Gerade das werde ich nie tun, da ich nicht verantworten kann, dass die nötige Hilfe (Nachbarwehr!) auch nur eine Minute später alarmiert wird als unbedingt nötig! Wenn die Wehr nicht einsatzberereit ist (keiner da, weil 50km weg auf Klaus seinem Geburtstag; Auto kaputt; Gerätehaus mal wieder zugeparkt, weil Fussballspiel des benachbarten Sportverein- die Polizei kommt dann so ca. 360 Minuten nachdem sie darüber informiert wurde-, oder Ähnliches...) teile ich diese der Leistelle mit BEVOR der Alarm kommt!
riiiiichtig.....
Ist denn das so schwer zu verstehen? Du als Kommandant kannst der Leitstelle mitteilen, dass in der Zeit von X bis Y über die AAO hinaus noch direkt die Wehr Z mitalarmiert werden soll. Du kannst der Leitstelle NICHT sagen, dass ihr komplett aus der AAO herausgenommen werdet.Zitat:
Zitat von AkkonHaLand
Den Kommentar über den Beigeschmack, wenn diese Aktion aufgrund einer Feier oder eines Fussballspiels kommt, spare ich mir jetzt.
Wenn Klaus Müller (so heißt übrigens mein Nachbar...) meint, eure Feuerwehr müsste komplett seinen Geburtstag mitfeiern, soll er zu euch kommen. Klingt doof, ist aber so. Wenn die Wehr geschlossen irgendwo in der Weltgeschichte rumreist, hast du als Kommandant im Fall der Fälle auch die A****karte gezogen. Ehrenamt und Freiwilligkeit hin oder her, es gibt Rechte UND Pflichten. Kommandanten sollten beides kennen...
Und nochmal: "Auto kaputt" ist eine völlig andere Situation!
OK, werd meinem Kommandanten mal mitteilen das er den Aktivenausflug dieses Jahr absagen soll........
Wir melden uns nicht ab in unserem Kreise. Allerdings wird es dann so gemacht das wenn wir wissen das wir schwach auf der Brust sind gleich zwei umliegende Wehren mitalarmiert werden Meistens bekommen wir dann halt nur ein Auto statt zweien raus. Ob das dann ebenfalls unter verantwortungslos fällt sei jedem selbst überlassen (weil wir hätten ja können wenn wir brav geblieben währen......).
Auch du willst es nicht verstehen, oder kannst es nicht? Ihr bekommt ein Fahrzeug besetzt? Ihr meldet euch nicht ab? Wieso soll der Kommandant sich dann Gedanken machen, den Ausflug abzusagen, wenn der Grundschutz doch offenbar bestehen bleibt? Um nix anderes geht es doch.
Was ist Grundschutz? Wir haben zwei Fahrzeuge, sind mit diesen eingeplant. Und die kriegen wir in dem Falle nicht raus. Also, was ist Grundschutz? Und wie definiert sich Grundschutz für welche Einsatzlagen?
Das ist die Frage die sich euer Häuptling stellen muss und dann ggf eine Erhöhung der Alarmstufe veranlassen
Bundesland? Welche Fahrzeuge?Zitat:
Zitat von grab3107
@ Überhose: Bayern. LF 8/8 und TLF16/25, kein THL.
Bayern legt den Grundschutz ziemlich dürftig aus. VollzBekBayFwG zu § 1 sagt lediglich, dass die Feuerwehr "möglichst schnell Menschen retten sowie Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen können" soll, und das es dafür erforderlich ist, das "grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Brandmeldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann." Mit welchem Material das geschehen soll, sagt es nicht. Also reicht es bei euch aus, ein Fahrzeug (LF nicht wasserführend? dann TLF) innerhalb dieser Frist mit entsprechender Besatzung an den Einsatzort zu bringen. Schafft ihr das, ist alles in Ordnung.
Schafft das eine Nachbarwehr in eurem Gebiet auch, ...
Wobei Bayern ja auch ein Land ist, was für den Erhalt jeder noch so leidlich uniformierten TSA-Truppe in jeder 50-Seelen-Siedlung ist. Noch.
Das ist z.B. im FSHG von NRW nicht explizit erwähnt, das legt jede Stadt/Gemeinde selbst fest. Da heißt es nur "eine leistungsfähige Feuerwehr".
Die Stadt Dortmund hat z.N 8 BF Wachen im Stadtgebiet. Das ist das Ergebnis dass die Dortmunder Feuerwehr nach ihrer Festlegung des Grundschutzes hatte! Wenn aber z.B. die Maßstäbe der Stadt Bochum nehmen würde, käme Dortmund nur auf 5 BF Wachen... Ich denke das zeigt wie ungenau die Definition Grundschutz sein kann-
Hm - wenn ich auch mal meinen Senf dazugeben darf:
Also - das Existensrecht einer jeden Feuerwehr beruht ja darauf, daß eine andere Feuerwehr nicht in der Lage ist, "Eure" Objekte in der vorgegebenen Hilfsfrist für den Erstangriff zu erreichen.
Schutzzieldefinition Feuerwehrschutz der AGBF NW:
Feuerwehr/Brandschutz:
\"Die Feuerwehr ist zur Erfüllung ihrer so aufzustellen, daß sie zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe leisten kann. Zur Verhinderung der Brandausbreitung ist mindestens eine selbständige taktische Einheit notwendig, die innerhalb von fünf Minuten (insgesamt 13 Minuten) die Einsatzstelle erreichen kann. Die höhere Toleranzzeit ist zur Verhinderung eines Flash-over ausreichend. Eine Staffel hat sich hierfür bewährt.\"
Quelle: http://www.feuerwehr.de/faq/hilfsfrist_definition.php
Daher sollte es als "Erstangriff" genügen, wenn Euer TLF sofort rausfährt.
Die nachrückenden Kräfte könnten dann auch von der (hoffentlich nicht weit entfernten) Nachbarwehr kommen.
Siehe hier auch:http://www.feuerwehr-warburg.de/download/schutzziel.pdf
Hiernach sollten für den Erstangriff 10 Funktioner zur Verfügung stehen - die ergänzende Staffel hat 5 Minuten mehr "Fahrtzeit" - könnte also aus dem Nachbarort kommen (bzw. MUSS sie in unserem Fall tagsüber...)!