es lebe das Halbwissen besser als kein wissen oder ????? ;-)Zitat:
Zitat von akkonsaarland
Gruß Michael
PS : Denk mal
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es lebe das Halbwissen besser als kein wissen oder ????? ;-)Zitat:
Zitat von akkonsaarland
Gruß Michael
PS : Denk mal
Junge. Du warst einfach zu schnell. Mal 6 Monate ohne Führerschein helfen ungemein weiter. Du bist doch wahrscheinlich nicht der einzigste Feuerwehrmann im Ort. Also Pech !!!!
Man hätte es mit Sicherheit anders formulieren können, aber der Inhalt trifft den Kern der Sache, so leid es mir tut. Wenn tagsüber nicht gewährleistet werden kann, das binnen der Ausrückefrist ausreichend Personal am GH ist, muss der Träger der FW handeln. 20min nach Alarmierung sind die ersten Kräfte bereits vor Ort, da machts keinen Sinn noch Privat "schneller als StVo" anzufahren, erst recht nicht bei 16km Distanz.Zitat:
Zitat von Peter
Ich denke, die Nachschulung wirst Du nicht umgehen können. Lern für die Zukunft draus.
Und verlasst Euch nicht auf irgendwelche Schilder und Dachaufsetzer, das sind nette Gimicks - aber mehr nicht.
ichhabe zwar jetzt nicht jeden thread zu dem thema gelesen, aber fest steht, dass ein fwa mit seinem privaten pkw sonderrechte hat! das beinhaltet auch zu schnelles fahren. wegerecht kann er nicht geltend machen und gefährden darf er auch keinen. wenn er das nicht getan hat, dürfte es keine probleme geben. gabs da denn eine geschwindigkeitsbegrenzung?
schnelleres Fahren, aber nicht zu schnelles Fahren! Ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.Zitat:
Zitat von donervogel
Gruß, Mr. Blaulicht
ich wurde mal von der Streife aufgehalten um ca 4 uhr morgens auf den Weg von der Wache wieder nachhause, habe vergessen gehabt den Dachaufsetzer runter zunehmen.
Der Polizist meint nur so zu mir: wir haben uns schon gewundert dass Sie so anständig fahren obwohl sie nen aufsetzer droben haben.
hmm, was ja eigentlich ganz schön gegen euch spricht...
muss das unbedingt heissen das DIESE Feuerwehr unanständig fährt?Zitat:
Zitat von SEG-Betreuung
Ne Polizeistreife ist meist für mehrere Orte zuständig ;-)
nein muss es nicht, aber es lag nahe.
... war ja klar, dass ich mit so sachen rechnen musste, wenn ich es schon wage feuerwehrs zu kritisieren...
zumal es bei ner Grosskontrolle an nem We war die von der Bereitschaftspolizei aus´m anderen Ende von Bayern durchgeführt wurde ;-)Zitat:
Zitat von Elton
Diese dürfen aber nur in Anspruch genommen werden, wenn höchste Eile geboten ist, ohne die die hoheitlichen Aufgaben nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden können. Dies ist 20mins nach Alarm und noch 10km von Wache entfernt (also Eintreffen ca. 30mins nach Alarm) normalerweise nicht der Fall... es sei denn z.B. es fehlt bei einem bestätigten Brand im Hochhaus ein DLK-Maschinist und die nächste Ausweich-DLK würde deutlich länger hin brauchen... man muß schon genau wissen daß der Einsatzerfolg als Ganzes davon abhängt, daß man Sonderrechte in Anspruch nimmt, sonst fehlt nunmal die Voraussetzung!Zitat:
Zitat von donervogel
last euch doch was einfallen wenn es gekracht hat {(ironi an) ich hab immer Sonder- und Wegerecht (ironi aus)}Zitat:
Zitat von arnolde
Gruß Michael
Das Problem haben bekanntlich viele ! Ich habe gehört das man da wenig Chancen hat ! Kannst dir ja mal bei Google die Gerichtsurteile zu dem Thema suchen ! Die meisten Urteile sind gegen die FF!
Mfg
Quellen bitte?Zitat:
Zitat von knicker112
google ?????Zitat:
Zitat von arnolde