Unsinn .. nach deiner Theorie darf ja jeder ein Blaues Blinklicht aufs Dach setzen...
Die Beleuchtungstechnische Einrichtung muß in der StVZO vorgeschrieben sein, dann langt eine allgemeine Zulassungsnummer.
Ist die Beleuchtungstechnische Einrichtung nicht fürs Fahrzeug vorgesehen ist sie eintragungspflichtig und muß trotzdem eine Zulassungsnummer haben.