@Blinky,
[ironie]anscheinend gehörst Du auch zum Kreis der Personen die wissen, wie diese Autobahndienste bei uns ablaufen.[/ironie]
Mal im Ernst; Ihr wisst nicht, wie diese Dienste hier ablaufen, unterstellt den Vereinen und deren Mitgliedern, daß diese an E-Stellen STÖREN und "andere" Einsatzkräfte behindern.
So lese ich es aus div. Postings heraus.
In vielen Posting wird fast ausschlißelich von FEUERWEHR geschrieben.
Dazu mal meine Frage an die Poster: bei wievielen Einsätzen, an denen diese "bösen" Vereine tätig werden ist die Feuerwehr beteiligt?
Stichwort "hochheitliche Aufgaben": ich hab es bereits geschrieben, scheint nur keiner gelesen zu haben: gibt ein Polizist die Weisung an eine BELIEBIGE Person, z.B. "stell Dich dort hin" oder "leg bitte die Fackeln aus", dann hat diese Person dieser Anweisung nachzukommen. Dabei ist völlig egal, ob diese Person "Oma Schulze", "Löschknecht Heino Müller", "Notarzt Dr. Schluckspecht", "Maik H.", "Andreas aus Frankfurt" oder "Moldi" ist; solange der Weisung-gebene Polizist vertreten kann, die Person mit dieser Aufgabe betraut zu haben.
Ähnlich siehst mit privat-wirtschaftlichen Firmen aus, die im Auftrag der Autobahnmeisterei Arbeiten auf einer BAB durchführen. Eigentlich wäre auch das eine hohheitliche Aufgabe, die aber vom Baulastträger (SM) an diese Firma übertragen wird.
Hierfür benötigt diese Firma allerdings auch div. "Kenntnisse" (RAS?) und evtl. Genehmigungen, sollte Blinky aber bekannt sein.
Zitat:
Und die Sache mit dem DRK, ASB JUH ist auch geregelt. Da diese Träger anerkannt im Kat-Schutz sind, sind diese durch die Katschutz-Gesetzte abgesichert.
Wenn ein "KatSchutz-Einsatz" läuft und diese Org. dabei eingesetzt werden, gilt dies - aber ausserhalb eines KatSchutz-Einsatzes? Fragwürdig. Aber wir sind alle keine Anwälte und keine Richter.
Zitat:
Das Problem bei den Verkehrshilfsdiensten ist, das diese keine Gesetzliche Grundlage haben.
Zitat:
Was ist wenn Du an der Straße steht und einer ignoriert deine Anweisungen? Dann bist Du der Dumme. Wenn aber ein Fw-Angehöriger die Straße sperrt dann sieht die Sache nähmlich anders aus, weil er nähmlich hoheitliche Aufgaben warnimmt.
DAS würde für die FW einen "Freischein für alles" bedeuten - glaube ich nicht dran.
Sperrt Feuerwehrmann "Peter Müller" eine Straße mit einer Anhaltekelle, er hält diese hoch, aber wird einfach vom Autofahrer ignoriert ist das etwas völlig anderes als wenn ein Helfer eines Verkehrsdienstes dort steht und die Kelle hochhält???
Beim FW-Mann fährt der Autofahrer einfach weiter und fährt drei FW-Kameraden über den Haufen ist der Autofahrer schuld; steht der Verkehrsdienstler im Auftrag der Polizei dort der vom Autofahrer ignoriert wird, Autofahrer fährt die 3 FW-Kameraden übe rden Haufen ist der Verkehrsdienstler schuld??????
Wage ich sehr stark zu bezweifeln!!!
Zitat:
Die Feuerwehr kann Leute von der Einsatzstelle verweisen bei nichtpolizeilichen Einsätzen.
Das kann gut sein - aber was hat das mit den Tätigkeiten der Verkehrsdienste zu tun?
Bei "unseren" bisherigen Autobahndiensten wurden die nachgerückten/nachfolgenden "höchsten hoheitlichen" Einsatzleiter, sprich Autobahnpol und/oder Autobahnmeisterei (--> doller Begriff "Autobahnmanager") kurz über die Sachlage informiert und gefragt, ob wir vor Ort bleiben sollen. Es kam (mir persönlich) nicht ein einziges Mal in vielen Jahren vor, daß es hieß, wir können abrücken nachdem Pol/AM vor Ort waren. Wie oft wurde man schon von der Pol gebeten, vor Ort zu bleiben und zu unterstützen??
Dazu noch folgende Info: BAB = Eigentum Bund/Land, AM ist zuständig; der Autobahnpol ist in Hessen allerdings die Vertretung der AM zugesprochen laut Info des hes.IM.
Zitat:
Und zum Thema Autobahnmeisterei/Straßenmeisterei braucht ihr mir auch nichts zu erzählen, denn ich habe in der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung eine Ausbildung zum Straßenwärter in einer Straßenmeisterei absolviert.
Was haben wir denn bisher über die AM/SM erzählt (was nicht wahr wäre)?