Wollt kein neues Thema aufmachen und die Hauptüberschrift passt ja auch einigermaßen dazu:
04.12.2006 - 13:48 Uhr, Polizeidirektion Bad Segeberg [Pressemappe]
Henstedt-Ulzburg (ots) -
Irritiert waren Beamte der Polizei in Henstedt-Ulzburg, als sie im
Trögenölk einem Henstedt-Ulzburger eine Zeugenvorladung überbringen
wollten.
Als die Funkstreifenwagenbesatzung über Funk Kontakt zu den Kollegen
aufnahm, hörten die Beamten ihre Stimmen aus der Wohnung im
Erdgeschoss, der Henstedt-Ulzburger war nicht zu Hause.
Durch das Fenster konnten sie dann eine Funkantenne sehen, so dass der
Verdacht bestand, dass der Wohnungsinhaber den Polizeifunk abhört.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde schließlich die Wohnung des
Mannes durchsucht, die Polizei fand einen Funkscanner und
beschlagnahmte diesen.
Die Beamten ermitteln wegen des Verstoßes gegen das
Telekommunikationsgesetz, wonach das Abhören des Polizeifunks verboten
ist.
http://www.presseportal.de/polizeipr....htx?nr=910143