Vielleicht weil an mit gestiegen Dienstgrad von gestiegener Vernunft ausgeht
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Vielleicht weil an mit gestiegen Dienstgrad von gestiegener Vernunft ausgeht
Was sich allerdings sehr häufig als Trugschluß herausstellen sollte.....
Ich hab ja auch nur gesagt angenommen nicht bewiesen...
Mir kommt es vor, in diesen Worten Neid herauszuhören, dass manche etwas haben dürfen was Du nicht bekommst.Zitat:
Original geschrieben von Andreas 53/01
Da stellt sich die Frage warum die Genehmigung nach obenhin gewährt wird und nach unten nicht.
Den ich brauche zunächst Mannschaften und Gerät und keine Streifenhörnchen die alleine ohnehin nix ausrichten können.
Aber jetzt denk doch mal nach: I.d.R. sind ja die Führungskräfte die solche Einrichtungen am eigenen PKW haben nicht direkt am Ort und nur für diesen Zuständig sondern haben oft wesentlich größere Gebiete zu betreuen.
Desto länger der Anfahrtsweg ist, desto größer ist aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verzögerung durch das fehlen von Wegerecht eintritt und desto länger kann diese Verzögerung auch andauern.
Außerdem wären die Führungskräfte sonst wesentlich ortsgebundener: Hat er seinen PKW mit den Gegenständen die man als EL halt so braucht ausgestattet, entfällt zum einen die Anfahrt zum Gerätehaus, zum anderen kann er sich auch mal ruhigen Gewissens weiter vom Gerätehaus entfernen, da er ja die Einsatzstelle durch den direkten Anfahrtsweg trotzdem in einem akzeptablen Zeitrahmen erreichen kann.
Grüße
loxi
Hallo !
Ich spreche hier nicht persönlich von mir, ich habe meine eigenen Mittel und Wege . . . mir isses ziemlich egal, wer was wann warum darf und wer nicht.
Ich versuche hier nur, die jungen neuen User, denen leider immer ein und die selben Fragen in den " Fingern jucken ", zubeantworten. Und zwar Fachlich und Rechtlich eindeutig ohne persönliche Auslegung!!
Das finde ich schade, stellt man doch fest das es immer noch viel zuviele neue Feuerwehrleute gibt, denen Grundsätze des Straßenverkehrs gar nicht oder nur durch persönliche Meinung beigebracht werden.
Man sollte dafür eine Infothek erstellen, eine Art Feuerwehr-Duden, um solche Fragen zu beantworten ohne das wieder und wieder ein neues Thema eröffnet wird und am Ende sich welche durch unterschiedlich Auffassungen in Haare kriegen :-)
MfG
Moin moin,
So was gibt es schon. In diesem Fall heisst es "StVO" bzw. "StVZO"! Einfach lesen und dran halten...Zitat:
Original geschrieben von Andreas 53/01
Man sollte dafür eine Infothek erstellen, eine Art Feuerwehr-Duden, um solche Fragen zu beantworten ohne das wieder und wieder ein neues Thema eröffnet wird und am Ende sich welche durch unterschiedlich Auffassungen in Haare kriegen :-)
Gruß, Mr. Blaulicht
Hi,
gehen wir doch mal davon aus, dass wir alle mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen. Da ist die gefährdung anderer (es sei denn, wir fahren auf die Autobahn oder auf eine riesige Kreuzung) recht gering.
In dem Fall würde doch keiner was sagen, wenn man über eine rote Fußgängerampel oder Fahrradampel (solange nicht Autos auf einen zu Rasen) geht/fährt...oder?
hmmm....Zitat:
Original geschrieben von Tiefflieger
In dem Fall würde doch keiner was sagen, wenn man über eine rote Fußgängerampel oder Fahrradampel (solange nicht Autos auf einen zu Rasen) geht/fährt...oder?
nur Pech, wenn der Autofahrer dann ebenfalls bei der gleichen FF ist und seine Sonderrechte glaubt durchsetzen zu müssen :-)
Ebi
:-) RICHTIG!!!
man stelle sich das blaulichtmeer vor in einer gemeinde in der 40 leute zum gerätehaus fahren.
warum die genehmigung nur von stadtbrandmeister nach oben erteilt wird???die frage hat sich doch jetzt hoffentlich geklärt,ich möchte kein blaulicht, ich möchte sicher ankommen das genügt mir.
was sagt uns das ????Zitat:
Original geschrieben von Alex22
[Bzumal muß dann aus dem privatwagen ein elw gemacht werden...
er benötigt noch ein funkgerät .. einsatzkleidung ... feuerlöscher und noch ein paar diverse gegenstände müssen noch eingebracht werden ...
also nur mit blaulicht und horn is das noch lange nich getan.
wer hat vorfahrt? [/B]
was soll jeder "private" mit einem funkgerät ohne eigenen funkrufnamen...
denkt mal drüber nach....
gruss andy
Das thema Dachaufsetzer ist nicht ganz einfach. In Bayern sind sie geduldet. Wenn sie eine Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" in schwarz haben. Keine Spiegelschrift.
Die Anfrage ist von 1998.
Wie es aktuell ist, kann ich nicht sagen.
Die Dachaufsetzter dürfen durchaus beleuchtet sein, nur darf die Beleuchtung nicht während der Fahrt an sein. Sie dient lediglich der Kenntlichmachung des stehenden Fahrzeugs.
Da sind die Infos die mir vorliegen. Wenn jemand neuere hat, gerne sagen.
Es muss dabei aber unterschieden werden, ob etwas nur "geduldet" wird, oder ob es auch zugelassen ist.
So mag es zwar sein, dass die Polizei Dich nicht verwarnt, wenn Du einen beleuchteten Dachaufsetzer auf dem Auto hast, Du aber sehr wohl den Versicherungsschutz verlierst, wenn Du dadurch einen Unfall verursachst (was zugegebenermaßen schwer vorstellbar ist bei einem stehenden Fahrzeug).
Worauf ich hinauswill: Nur weil die örtliche Polizei etwas nicht ahndet, muss es nicht rechtens sein.
Gruß, Mr. Blaulicht
passiert dir genau so viel oder wenig als wenn du es mit dem Auto machst... kostet das gleiche Bußgeld (glaube 60 Euro) und gibt 1 Punkt. Im Einsatzfall natürlich durch die Sonderrechte Natürlich nicht, aber mal ganz ehrlich ich sitz lieber in nem Auto und laufe gefahr von nem Auto getroffenzu werden als auf nem Fahrrad.
Naja... Sonderrechte im Anspruch zu nehmen auf Anfahrt eh so ne sache da man sie halt nicht anzeigen kann bzw. für andere Verkehrsteilnehmer nicht kenntlich sind.
TZjoa und wie schonmal von mir gesagt... Ich finds richtig das nicht jeder FW'ler ne Sondersignal anlage nutzen darf.