Das ist definitiv falsch. Wen jemand ohne der erforderliche Fahrerlaubnis (LKW mit "nur" PKW-Führerschein), gilt das als "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Siehe dazu §21 Strassenverkehrsgesetz.Zitat:
Zitat von Hacky
Gefahr in Verzug gibt es im Zusammenhang mit der StVO nicht. Allerhöchstens kann man von "rechtfertigendem Notstand" sprechen. Es wird allerdings sehr schwer, das nachzuweisen.
Nochmal: Sondersignal regelt ausschliesslich nur die Strassenverkehrsordnung, nicht aber das Strassenverkehrsgesetz!!! Lasst Euch da von niemandem (auch nicht von einem Kommandanten) ins Bockshorn jagen.
Gruß, Mr. Blaulicht